<link file:1637 download herunterladen der datei>Stellungnahme des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V.
zu den Landtagsdrucksachen <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl18 drucks drucksache-18-2160.pdf externen link in neuem>18/2160 und <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl18 drucks drucksache-18-2190.pdf externen link in neuem>18/2190.
Vorbemerkungen:
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ist der „Dachverband“ von im Bundesland engagierten Gruppen und Personen der solidarischen Flüchtlingshilfe. Er ist darüber hinaus auf Grundlage zweckgebundener öffentlicher und privater Projektförderungen Träger von asyl- und integrationsthematischen Bildungsangeboten und koordiniert landesweit heterogene Netzwerke zur nachhaltigen arbeitsmarktlichen und Bildungsintegrationsförderung für Migrantinnen und Migranten mit und ohne Fluchtmigrationshintergrund. Mehr Informationen über den Verein und seine Arbeit ist im <link http: www.frsh.de fluechtlingsrat ueber-uns externen link in neuem>aktuellen Jahresbericht und über das Web-Portal <link http: www.frsh.de>www.frsh.de einsehbar.
Von 1997 bis 2006 wurde und seit 2013 wird der Flüchtlingsrat durch das Land SH institutionell gefördert. 2007 bis 2011 erhielt der Träger Förderung als Landesweites Beratungsprojekt.
Rahmenbedingungen:
Auch in Schleswig-Holstein ist mit der Ära der amtierenden Landesregierung weitgehender Konsens, dass eine auf nachhaltige Integration ausgerichtete Förderpolitik von Migrantinnen und Migranten sich nicht ausschließlich auf demographische, wirtschaftliche und Arbeitsmarktbedarfe reduzieren darf und v.a. Flüchtlings- und Integrationspolitik zusammen gedacht werden muss. Dieser Paradigmenwechsel ist in der bundes- und landespolitischen Integrationsdebatte von Parteien, Arbeitsmarktakteuren, Bildungsinstitutionen und zuständigen Verwaltungen als wachsende Bereitschaft spürbar, auch die (noch) nicht mit verfestigtem Bleiberecht, aber regelmäßig über erhebliche Motivation und Potenziale verfügenden Flüchtlinge als Zielgruppe einer nachhaltigen Integrationsförderung in den Blick zu nehmen. (vgl. Dokumentation der Tagung „Flüchtlingsfreundliche Integrationspolitik – was bleibt zu tun?“ vom 30.10.2014 in <link http: www.frsh.de schlepper der-schlepper-nr-7172 externen link in neuem>Nr. 71/72 des Magazins DER SCHLEPPER).
Auf diese Entwicklung hinarbeitend koordiniert der Flüchtlingsrat schon seit 2002 heterogene Integrationsnetzwerke, die auf den nachhaltigen Zugang u.a. zu Bildung und Arbeit für Flüchtlinge und andere MigrantInnen abstellen (z.B. <link http: www.landinsicht-sh.de externen link in neuem>Land in Sicht!typo3/ und <link http: www.iq-netzwerk-sh.de externen link in neuem>IQ Netzwerk SH) und dabei auch die mittelfristige Integration in das Regelförderungsangebot und die interkulturelle Öffnung der relevanten Institutionen zum Ziel haben.
In Schleswig-Holstein herrscht grundsätzlich ein gutes Dialogklima. Der Austausch des Flüchtlingsrates mit der Politik, den Verwaltungen des Bundes, des Landes und einer zunehmenden Zahl von Kommunen und natürlich mit den anderen im Bundesland engagierten Verbänden, Bildungsinstitutionen oder Wirtschaftsorganisationen findet regelmäßig statt und ist allzu oft konstruktiv zielorientiert.
Einige dringende, u.E. in den Drucksachen vernachlässigte Problemlagen:
Über die zunehmende Zahl der AsylantragstellerInnen, auf die aktuell die öffentliche Aufmerksamkeit fokussiert, hinaus, werden in Schleswig-Holstein auch solche Flüchtlinge aktenkundig, die als international Schutzberechtigte zwar in einem EU-Land Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, aber dort einer Situation ausgeliefert sind, die ihnen Obdach, Erwerbserlaubnis und soziale Versorgung verweigert, sie kriminalisiert, regelmäßig inhaftiert und einer vollständigen Perspektivlosigkeit anheimstellt. Sie suchen dieser Lage durch Weiterwanderung in andere EU-Mitgliedsstaaten zu entkommen und stranden dabei vor allem in den Metropolen, zunehmend aber auch in Schleswig-Holstein. Der Flüchtlingsrat hat unter dem Titel <link http: www.proasyl.de fileadmin fm-dam q_publikationen broschuere-flucht_ohne_ankunft-proasyl-nov-2014.pdf externen link in neuem> „Flucht ohne Ankunft" gemeinsam mit Pro Asyl und Anderen eine aktuelle Broschüre aufgelegt, die dieses Thema und bestehende Handlungsmöglichkeiten behandelt.
In noch größerer Zahl werden in Schleswig-Holstein allerdings Flüchtlinge aufgegriffen, die unter die sogenannte Dublin-Verordnung fallen. Hierbei handelt es sich um Schutzsuchende, die Deutschland bzw. Schleswig-Holstein als Ziel hatten oder hierzulande im Transit aufgegriffen wurden, denen aber kein Asylverfahren zugänglich ist, weil die Asylzuständigkeit einem anderen Dublin-Vertragsland unterstellt wird. Die EU-Kommission hat am 16.10.2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, wegen unzulässiger <link http: ec.europa.eu dgs home-affairs what-is-new eu-law-and-monitoring infringements_by_country_germany_en.htm externen link in neuem>Binnengrenzkontrollen,typo3/ die auch im Kontext der Dublin-Praxis erheblich zugenommen haben (Verstoß gegen Art. 20 und Art. 21a des Grenzkodex). Darüber hinaus offenbart der Blick auf die dem Flüchtlingsrat und anderen Organisationen bekannten Einzelfälle regelmäßig dramatische Berichte - nicht allein über die zugrundeliegenden Fluchtgründe und das Grenzregime - sondern insbesondere über die Aufenthaltserfahrungen in den vermeintlich zuständigen Dublin-Vertragsländern und dort z.T. herrschende an Überlebensnot grenzende soziale Ausgrenzung und Diskriminierungswirklichkeit sowie systemische Mängel bis durch Kettenabschiebungspraxis drohende Gefahren für Freiheit, Leib und Leben. Die verzweifelten von drohender Rücküberstellung Betroffenen treibt es auch in Schleswig-Holstein nicht selten ins sogenannte Kirchenasyl. Statt aber das Dublinsystem in Frage zu stellen oder zumindest eine großzügigere Inanspruchnahme des sog. Selbsteintrittsrechts umzusetzen, sinnen offenbar Bund und Länder nach Möglichkeiten, die Abschiebung von Flüchtlingen aus Deutschland in europäische Nachbarstaaten auszuweiten. Bei einer vom Innenministerium SH auf Anfrage des Flüchtlingsrates als „Werkstattgespräch“ bezeichnete Besprechung vom 13.11.2014 haben die Bundesländer unter Federführung des BAMF eine ganze Reihe von u.E. fragwürdigen und ggf. auch für Schleswig-Holstein wirksamen <link http: www.nds-fluerat.org wp-content uploads externen link in neuem>Maßnahmen zur Ausweitung von Dublin-Abschiebungen beschlossen. Wir schließen uns der vom <link http: www.nds-fluerat.org aktuelles bund-und-laender-beraten-massnahmen-zur-ausweitung-von-dublin-abschiebungen externen link in neuem>Flüchtlingsrat Niedersachsen online verbreiteten Kritiktypo3/ an. Ergebnisse eines Anschlussgesprächs zwischen Bund und Ländern am 17.12.2014, an dem SH vertreten war und in dem es insbesondere um die strukturelle Ausgestaltung eines künftigen Rückkehrmanagements gegangen sein soll, liegen uns bis dato nicht vor.
Die zahlreiche Beteiligung an Demonstrationen unter dem Motto von PEGIDA und anderen in dieser Qualität motivierten InitiatorInnen muss als Indiz – oder in Folge des medialen Hypes und einiger Verständnis heischender Kommentare aus der Politik zumindest als Push-Faktor – für zunehmende ausgrenzende Haltungen in der Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen identifiziert werden. Der wissenschaftliche <link http: www.frsh.de uploads media externen link in neuem>Rat für Migration warnt vor emotionaler Aufwertung nationaler Identität. Bewegungen wie PEGIDA seien integrationsfeindlich und es sei gefährlich, wenn die Politik Bereitschaft signalisiere, Migration und Integration wieder tagesaktuell zu verhandeln.typo3/ Auch aus Schleswig-Holstein werden bedenkliche Umfragewerte bekannt und macht flüchtlingsfeindliche Aggression Schlagzeilen, beklagt nicht allein der <link http: www.frsh.de uploads media externen link in neuem>Landeszuwanderungsbeauftragte Stefan Schmidt.typo3/ Dieser Entwicklung gegenzusteuern sehen wir als dringende Aufgabe der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt der etablierten Politik. Der Flüchtlingsrat ist in diesem Zusammenhang entschieden der <link http: www.frsh.de aktuell presseerklaerungen presseerklaerung article mit-pegida-reden externen link in neuem>Meinung, dass Kräfte, die Flüchtlingen ihnen zustehende Rechte pauschal verweigern wollen, die einer rassistisch intendierten Politik und Verwaltungspraxis das Wort reden und deren "Botschafter" sich eine eskalierende Zahl an Brandanschlägen und gewalttätigen Übergriffen gegen Asylheime, Flüchtlinge und andere (vermeintlich) nichtdeutsche Personen zurechnen lassen müssen, Dialogangebote nicht wert sind, sondern mit allen im demokratischen System zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden müssen. Anstatt über Dialoginitiativen in Richtung PEGIDA nachzudenken, sollten demokratische PolitikerInnen aus Bund und Ländern sich u.E. öffentlichkeitswirksam an die Seite der Opfer stellen – also Flüchtlinge, ihre UnterstützerInnen und andere Menschen mit Migrationshintergrund – und diese ihrer ungeteilten Solidarität versichern!
- STELLUNGNAHME DES FRSH ZUR LANDTAGSDRUCKSACHE <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl18 drucks drucksache-18-2160.pdf externen link in neuem>18/2160
Zu den in der Drucksache vom Land SH beantworteten Fragen nehmen wir zu ausgewählten Themen wie folgt Stellung:
zu 7. Welche staatlich unterstützten Angebote werden für die Integration dieser Zuwanderer gemacht?
Die von der Landesregierung benannten Erstberatungsstellen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in Trägerschaft verschiedener Verbände sind Teil des vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein koordinierten regionalen <link http: www.frsh.de uploads media externen link in neuem>Landesnetzwerks „Integration durch Qualifizierung IQ".typo3/ Sie bieten bis dato in allen Kreisen und kreisfreien Städten Beratung zur Anerkennung und Qualifizierung von Abschlüssen, die im Ausland erlangt wurden, und stehen den Anerkennungssuchenden und anderen Personen offen. Neben der Prüfung des individuellen Anliegens erhalten die Klientinnen und Klienten Informationen über das Verfahren und über die Fördermöglichkeiten. MigrantInnen mit ausländischen Abschlüssen werden darüber hinaus während des Anerkennungsverfahrens begleitend unterstützt. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung wird ab 2015 in Schleswig-Holstein regelmäßig dezentrale Qualifizierungsberatungsstellen einrichten und auch Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich duale und gesundheitliche Berufe, Vorbereitung auf externe Prüfungen sowie Brückenmaßnahmen für AkademikerInnen und Ärzte anbieten.
Zu der vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein erwartete EU- und zu der erhofften Landesförderung für Flüchtlinge und über ihre integrationspolitische Relevanz lesen Sie bitte unsere Ausführungen zur Drs. 18/2190.
zu 18. Welchen Bedarf sieht die Landesregierung zur Änderung der europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik sowie ihrer Strategien zur Armutsbekämpfung in den Herkunftsländern?
Das derzeitige faktische europäische Asylsystem führt dazu, dass zahlreiche Personen auf der Suche nach Schutz und Lebensperspektive ihr Leben verlieren. Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR erklärt, dass mit 330.000 im ersten Halbjahr in den Industriestaaten Asyl Beantragenden eine Steigerung um ein Viertel festzustellen sei. Bis Jahresende werden über 700.000 erwartet. Angesichts der weltweit 51,2 Millionen Flüchtlinge bleibt diese Zahl allerdings marginal. Mindestens 348.000 Menschen sind nach Angaben des UNHCR in diesem Jahr auf dem Seeweg vor Konflikten, Gewalt und Armut geflohen. Über 3.400 sind dabei auf „der tödlichsten Route der Welt“ im Mittelmehr umgekommen. Es wären wohl noch mehr Tote zu zählen, wenn nicht die italienische Flüchtlingsrettungsaktion Mare Nostrum 100.000 Boatpeople gerettet hätte. Angesichts dieses Erfolgs hat die EU ihr unlängst den Geldhahn zugedreht. Daran, dass im Grundsatz in EU-Gewässern jetzt wieder push-back vor Aufnahme gilt, ändern auch medienwirksame Inszenierungen aktueller Schiffsrettungen nichts.
Von einem gemeinsamen Asylsystem scheint Europa ansonsten weit entfernt zu sein. Die Forderung nach einheitlichen Standards beinhaltet die Gefahr, dass sich an Ländern orientiert wird, die geringe oder gar keine Standards für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen bieten (z. B. Obdachlosigkeit in Italien, Asylhaft in Malta, Bulgarien, Ungarn u.a.O.). Auch die äußerst unterschiedlichen Einschätzungen der Sicherheitslagen in den Herkunftsländern führt zu grotesken Widersprüchen: Während Deutschland aktiv irakische Flüchtlinge im Rahmen des Resettlement-Programmes aufgenommen hat, wurden irakische Flüchtlinge im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Schweden zurückgeschoben - obwohl Schweden keine Sicherheitsgefährdung im Irak erkennen kann und Flüchtlinge dorthin abschiebt. Vor diesem Hintergrund gerät die Dublin-Verordnung für zahlreiche Betroffene zur Falle der Schutzlosigkeit.
zu 20. Welche Erkenntnis hat die Landesregierung über die Tätigkeit von Schleppern und Schleusern, die in und aus Schleswig-Holstein operieren und mit welchen Maßnahmen kann diesen effektiv begegnet werden?
Zur effektiven Begegnung der Tätigkeiten von kommerziellen FluchthelferInnen bzw. sog. Schleppern oder sog. Schleusern empfehlen wir die Einführung der legalen Einreise für Schutzsuchende. Erst wenn ein Visumsantrag zum Zwecke der Asylantragsstellung oder der Asylantrag in der deutschen Auslandsvertretung regelmäßig positiv beschieden wird, wenn tatsächlich großzügige Flüchtlingsaufnahmekontingente regelmäßig umgesetzt werden, sind die Betroffenen nicht weiter auf Unterstützung bei der bis dato durch europäische und nationale Rechts- und Verordnungslage bedingten nicht legalen Einreise angewiesen. Derzeit gibt es keine legalen Fluchtwege. Faktisch kann niemand ohne Geld einzusetzen und ohne kompetente Fluchthelfer nach Deutschland gelangen. Das war früher auch schon so. Auch wer der Vernichtung im Nationalsozialismus oder der Verfolgung in der DDR entkommen wollte, war dabei ohne professionelle Hilfe weitgehend chancenlos.
zu 22. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2004 jeweils in welche Länder abgeschoben?
Die Antwort der Landesregierung ist nach unseren Informationen nicht vollständig. Der beigefügten Anlage 3 (Tabellarische Aufstellung der Abschiebungen, Rückführungen sowie freiwilligen Ausreisen) ist zu entnehmen, aus welchen Herkunftsländern die Betroffenen ursprünglich stammen. Nicht zu entnehmen ist die Aufschlüsselung, in welche Länder die Reisen jeweils gingen. Damit lassen sich keine Schlüsse zu den jeweiligen Zahlen der Zwangsausreisen durch die Dublin-Verordnung oder im Rahmen der Zuständigkeiten der Ausländerbehörden ziehen. Eine Aufschlüsselung nach den drei Reisearten sowie den Reisezielen sollte im Rahmen einer weiteren Anfrage angefordert werden. Die statistische Darstellung der <link http: www.frsh.de fileadmin pdf abschiebungshaft landesbeirat-sh_a-haft_jb2013_01.pdf externen link in neuem>Personen, die sich 2013 in der Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg befunden haben, macht deutlich, dass die Bundespolizei für die größte Anzahl der Inhaftierten verantwortlich war. Ob dieses Verhältnis auch bei den Ausreisen ohne Abschiebungshaft vergleichbar ist, lässt sich nur vermuten.
zu 23. In wie vielen Fällen wurde Antragstellern aus welchen Ländern und aus welchen Gründen ein sonstiges Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz) zugesprochen?
Auffällig erscheint uns, dass im Jahr 2010 und 2012 sowie 2013 die Anzahl der Feststellungen von Abschiebungsverboten deutlich gestiegen ist. In 2010 war es eine große Gruppe von afghanischen Flüchtlingen, inzwischen sind es v.a. Menschen aus Syrien. Aus unserer Sicht handelt es sich regelmäßig um Betroffene mit gerechtfertigtem Anspruch auf Asyl, das ihnen auf Grundlage dieser Entscheidungspraxis jedoch vorenthalten wird.
zu 24. Wie viele Personen, die seit dem 1.1.2004 zur Ausreise verpflichtet wurden, sind seit dem freiwillig unter Inanspruchnahme welcher staatlichen Hilfeleistungen in ihre Heimatländer ausgereist?
Bei dieser Frage war zu vermuten, dass dem Land Zahlen vorliegen, wie viele Personen eine finanzielle Unterstützung durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten oder die Ausländerbehörden erhalten haben. Es ist bedauerlich, dass diese Zahlen nicht erhoben werden, sondern nur die durch IOM geförderten Programme REAG/GARP.
zu 25. Wie viele Asylsuchende im Land, deren Asylanträge nach der Dublin II-Verordnung von einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu bearbeiten wären, können derzeit aufgrund gerichtlicher Entscheidungen oder durch Überschreitung der Fristen, innerhalb derer die Rückführung möglich gewesen wäre, nicht in den Mitgliedsstaat zurückgeführt werden?
Der angefügten Tabelle aus der Broschüre "Das Bundesamt in Zahlen 2013" lässt sich entnehmen, dass die Zahl der durchgeführten Überstellungen in jedem Jahr deutlich unter der Anzahl von Zustimmungen zur Überstellung liegen. Da nur ein Teil der Betroffenen tatsächlich im Rahmen der Dublin-Verordnung überstellt wird, aber ein langwieriges und durch enge Fristen keinesfalls für die betroffenen MitarbeiterInnen des BAMF stressfreies Verfahren zu Grunde liegt, sprechen auch diese Zahlen deutlich für die Abschaffung der Dublin-Verordnung. Es würden viele Ressourcen auf Seiten des BAMF frei werden, die für die Durchführung der Asylverfahren zurzeit fehlen.
zu 26. Sieht die Landesregierung die Rückführung als ein Mittel an, Fehlvorstellungen in den Hauptherkunftsländern über die Möglichkeit eines Aufenthalts im Bundesgebiet zu korrigieren, wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Wir schließen uns der Auffassung der Landesregierung an, dass Abschiebungen oder Rückführungen nicht dazu dienen, in Herkunftsländern bestehende Vorstellungen über eine Aufenthaltsperspektive in Deutschland zu verändern. Abschiebungen sind viel mehr Konjunkturspritzen für die kommerzielle Fluchthilfe, weil die Abgeschobenen im Zielland auf eine Situation treffen, in der sich die ehedem herrschenden Fluchtgründe i.d.R. nicht geändert haben.
zu 27. Welche Faktoren hindern nach Auffassung der Landesregierung eine zügige Beendigung des Aufenthalts ausreisepflichtiger Personen und wie könnten diese Hinderungsfaktoren abgebaut werden?
Die Landesregierung beschreibt, dass die zuständigen Ausländerbehörden keinen Einfluss auf gesundheitliche Beeinträchtigungen oder familiäre Bindungen hätten. Anmerken möchten wir an dieser Stelle, dass sich bestimmte stressbedingte Krankheitsbilder verhindern ließen, wenn einige Ausländerbehörden eher die Schaffung von für Integrationsleistungen zuträglichen Bedingungen, die Suche nach einer Bleiberechtsverfestigung oder sinnvollen Nutzung der verbleibenden Zeit in Deutschland in den Fokus nehmen würden, als ihre Verwaltungspraxis in aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu erschöpfen. Gerade bei jungen Flüchtlingen zeigt sich immer wieder der große Bedarf an (Aus-)Bildung, der nach Abschluss einer Ausbildung oder entsprechender Berufserfahrung die Entscheidung zur freiwilligen Ausreise als Fachkraft verstärken kann.
Der Anmerkung der Landesregierung, dass im Falle des Fehlens der notwendigen Identitäts- / bzw. Passpapiere die Mitwirkung der Betroffenen relevant ist, möchten wir hinzu fügen, dass auch die wohlwollende Mitwirkung der jeweiligen Auslandsvertretungen eine wichtige Grundlage darstellt. Nicht selten berichten Betroffene, dass sie bei der jeweiligen Botschaft vorgesprochen haben, aber kein Passpapier erhalten werden oder nicht einmal einen entsprechenden Antrag ausfüllen konnten. Diese erfolglosen Bemühungen werden von den ABH regelmäßig als fehlende Mitwirkung klassifiziert. Unklar bleibt den so Betroffenen, was genau die jeweilige Ausländerbehörde als erfolgte Mitwirkung betrachtet. Bis zum Ende 2014 hatten landesweit gerade einmal 775 Personen aufgrund fehlender Reisedokumente eine Duldung. Die Gruppe ist also übersichtlich. Allerdings ist es in jedem Einzelfall für die Betroffenen diskriminierend, wenn Sanktionen bzw. Zwangsmittel von der Ausländerbehörde zur Durchsetzung der fehlenden Mitwirkung verhängt werden. Es fehlt an einer klaren Regelung, was die Mitwirkungspflicht beinhaltet, um in Einzelfällen willkürlich anmutende Sanktionen durch die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden zu unterbinden, und wann sie als erfüllt zu gelten hat. Der Küstenkoalitionsvertrag versprach „Wir brauchen eine neue, akzeptierende Willkommenskultur, die sich auch im konkreten Verwaltungshandeln widerspiegelt. Wir werden den bundesgesetzlichen Ermessensspielraum ausschöpfen und gemeinsam mit dem Flüchtlingsbeauftragen und der Landesregierung ermessensleitende Hinweise erarbeiten.“ Bzgl. der Praxis sanktionsbewährter mitwirkungsrelevanter Verwaltungsmaßnahmen bestehen weitere Liberalisierungsmöglichkeiten.
zu 29. Bei wie vielen Personen, die aktuell zur Ausreise verpflichtet sind, liegen alle formalen Voraussetzungen für die zwangsweise Durchsetzung dieser Ausreisepflicht vor?
Die Antwort der Landesregierung macht deutlich, dass nicht nur formale Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Aufenthaltsbeendigung durchgeführt werden kann. Es ist regelmäßig nicht nur so, dass Ausreisepflichtige Krankheiten vortragen, sondern die Ausreisepflicht in Verbindung mit der Androhung der Abschiebung kann zu Verstärkungen von vorliegenden Krankheitsbildern führen. Nicht wenige Krankheitsbilder von Flüchtlingen in noch aufenthaltsungesicherter Situation oder wenn sie durch Abschiebung bedroht sind, werden an dieser spezifischen, z.T. jahrelang anhaltenden Exilsituation krank. <link http: www.frsh.de fluechtlingsrat leuchtturm-des-nordens leuchtturm-des-nordens-2014-traumatherapeutinnen-brigitta-oehmichen-luebeck-und-ulrich-kruse-flensburg externen link in neuem>Der 2014 mit dem Leuchtturm des Nordens preisgewürdigte Psychotherapeut Ulrich Kruse aus Flensburg spricht in diesem Zusammenhang von „Verfahrenstraumatisierung".typo3/ Gesundheitliche Probleme gehören daher unbedingt zu den zu berücksichtigenden tatsächlichen Gründen, die einer Abschiebung entgegenstehen können.
zu 30. Welche Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung der Ausreisepflicht sind nach Auffassung der Landesregierung zu dieser Zielerreichung geeignet und erforderlich?
Wir begrüßen es, dass die Landesregierung hier auf die Einzelfallprüfung verweist. Wir stellen mit Bedauern fest, dass sich weder die Fragen noch die Antworten auf das Instrument der AHE beziehen. Wir sind erfreut, dass die AHE in RD zum 3.11.2014 geschlossen wurde. Mit Sorge haben wir vernommen, dass das Justizministerium die Schließung nur vorläufig vorgenommen hat, und konstatieren hier einen Widerspruch zu dem eindeutigen Versprechen aus dem Küstenkoalitionsvertrag: „Die Abschiebungshaftanstalt Rendsburg wird geschlossen.“ Insgesamt stellen wir im Konsens mit zahlreichen Anderen fest, dass die Inhaftierung zur Sicherung der Abschiebung inhuman und nicht verhältnismäßig ist. Entsprechend treten wir dafür ein, dass die Landesregierung die AHE in Rendsburg dauerhaft schließt und sich auf Bundesebene engagiert für die generelle Abschaffung dieses Instrumentes einsetzt.
zu 40. Wie lange dauert es bei welchem aufenthaltsrechtlichen Status, bis eine Arbeitserlaubnis erteilt wird/werden kann und die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen bei Bildungsträgern möglich wird?
Der Flüchtlingsrat fordert u.a. im Einklang mit anderen Migrationsfachdiensten und relevanten Wirtschaftsverbänden die Abschaffung sämtlicher verbliebener, den Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang der Flüchtlinge reglementierender Gesetze und Verordnungen. Jenseits der rechtspolitischen Bundeszuständigkeit wäre das Land schon jetzt in der Lage, auf dem Erlasswege die in einigen Kreisen und kreisfreien Städten regelmäßig angewandte Erteilung von Arbeitsverboten als Sanktion im Kontext der Mitwirkung zu unterbinden, weil diese Praxis weder mit dem Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit gerecht wird, mit dem auf diesem Wege amtlich erzwungenen Leistungsanspruch den Prinzipien einer sparsamen Haushaltsführung zuwider läuft und nicht mit dem Zielen einer flüchtlingsfreundlichen Integrationspolitik korrespondiert.
Zum Abschnitt „Geduldete“ ist anzumerken, dass anders als auf S. 75 der Drucksache dargestellt, die Integrationsfachkräfte der Agenturen für Arbeit Fördermaßnahmen unabhängig vom Aufenthaltsstatus bewilligen können. Ein gesetzlicher Ausschluss für bestimmte Gruppen (Asylsuchende generell, Geduldete und Menschen mit Aufenthaltserlaubnis zu manchen Aufenthaltszwecken unter bestimmten Voraussetzungen) besteht lediglich in Bezug auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sowie Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Ausbildung (ausbildungsbegleitende Hilfen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung). Dies führt jedoch aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen (fast die Hälfte der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein sind unter 30 Jahre alt), i. d. R. zum faktischen Ausschluss von der Möglichkeit der Berufsausbildung. Das vom Flüchtlingsrat und Paritätischem SH koordinierte Netzwerk <link http: www.frsh.de externen link in neuem>Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein empfiehlt dazu die Lektüre insbesondere der Seiten 23-26 in der vom BMAS gemeinsam mit den Bleiberechtsnetzwerken herausgegebenen Broschüre <link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf fluechtlinge_jobcenter_ba-sh_2014-02-25.pdf externen link in neuem>„Flüchtlinge – Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter" typo3/(Bezug der Printversion: <link>LiS@frsh.de). Die Broschüre wurde von der Bundesagentur für Arbeit geprüft und freigegeben, auf Nachfrage von Land in Sicht! bestätigte die Regionaldirektion Nord ebenfalls die besagte Information. Allerdings erreichen die Agenturen für Arbeit in Schleswig-Holstein bisher nur einen sehr geringen Prozentsatz der Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten und sich deshalb zur Unterstützung ihrer Erwerbsintegration nicht an die Jobcenter wenden können.
Zu 41. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr der Dequalifizierung durch Wartezeiten bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Möglichkeit zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen?
Flüchtlinge vom Anfang ihres Aufenthaltes bzgl. der schnellen Integration in die Deutsche Sprache zu fördern, könnte dem Problem der Dequalifizierung auf Grundlage langer und nicht sinnstiftend nutzbarer Wartezeiten effektiv entgegenwirken. Der Flüchtlingsrat fordert seit langem die regelmäßige Öffnung der Integrationskurse für alle Flüchtlinge auch solange sie sich noch im aufenthaltsorientierten Verfahren oder in der Situation der Duldung befinden. Am 25.11.2014 haben sich Flüchtlingsrat, Diakonie SH, AWO SH und der Landeszuwanderungsbeauftragte in einem <link http: www.frsh.de fileadmin pdf transport frsh_andere-an-imsh_integrationskurse-statt-staff_25-11-2014.pdf externen link in neuem>gemeinsamen Schreiben typo3/an den Kieler Innenminister gewandt und um die Umwidmung der geplanten Landesmittel für die sogenannten STAFF-Kurse zugunsten der Teilnahme von AsylantragstellerInnen in Integrationskursen zu bitten. Die seit Ende 2013 aus Landesförderung finanzierten, an den Volkshochschulen durchgeführten „STAFF-Kurse“ können dem Bedarf der Flüchtlinge an integrationseffektiver Sprachförderung weder quantitativ noch qualitativ gerecht werden.
Als Dequalifizierungsinstrument besonderer Art wirkt mittelbar auch die kürzlich in Kraft getretene Bafög-Novelle. Von ausbildungsunterstützenden Maßnahmen im SGB III (ausbildungsbegleitende Hilfen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) und von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bleiben Asylsuchende und Ausländer/innen mit einer Duldung ohne vorausgegangene Erwerbstätigkeit bedauerlicherweise weiterhin vollständig ausgeschlossen. Keine Veränderungen bringt die Novelle zudem für Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung; sie haben weiterhin auch nach einer bestimmten Vor-aufenthaltsdauer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und auf BAföG–Leistungen. In Verbindung mit dem jüngst novellierten AsylbLG hätten auch Personen, deren Ausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG-Leistungen gefördert werden könnte, außer in besonderen Härtefällen, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII. Dabei spielt es keine Rolle, dass ein Bezug von Ausbildungsförderung aus aufenthaltsrechtlichen Gründen unmöglich ist. Dies hat zur Folge, dass Asylsuchende, die sich länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten, im Regelfall weder Berufsausbildungsbeihilfe bzw. BAföG-Leistungen noch Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten würden (sogenannte „BAföG/BAB-Falle“).
Der in der Antwort der Landesregierung konstatierten Gefahr der Dequalifizierung aufgrund von Wartezeiten auf eine Arbeitserlaubnis könnte u.E. darüber hinaus dadurch entgegengewirkt werden, indem die Betroffenen von Anfang an über die Möglichkeiten der Anerkennung ihrer ggf. vorhandenen ausländischen Qualifikationen informiert werden. Ein Ausbau des Projektes <link http: www.bamf.de shareddocs meldungen de externen link in neuem>„Jeder Mensch hat Potenzial“ vom BAMF typo3/auf alle Bundesländer wäre sinnvoll. Denn in den Regelungen der verschiedenen Anerkennungsverfahren spielt der Aufenthaltstitel keine Rolle. Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein bietet Beratung zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen dezentral in SH an und ist mit Jobcentern und Arbeitsagenturen gut vernetzt. Wie hoch qualifiziert Asylsuchende ohne Arbeitsmarktzugang aus Schleswig-Holstein sind, offenbart eine aktuelle <link http: www.frsh.de fileadmin pdf transport iq-nw-sh_referenzberufe_personen-mit-asylbewerberleistungsbezug-in-sh_stand1-10-2014.pdf externen link in neuem>Zwischenauswertung der Anerkennungsberatungsfälle des IQ Netzwerks Schleswig-Holstei: von FriseurInnen, GoldschmiedInnen über SchuhmacherInnen bis zu IngineurInnen, LehrerInnen, ApothekerInnen, InformatikerInnen und ÄrztInnen – um nur einige zu nennen – ist alles dabei. Auch im Bundesrechnungshof ist offenbar angekommen, dass es mit Blick auf die nachhaltige Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe Flüchtlinge keine Zeit mehr zu verlieren gibt: Die <link http: www.frsh.de fileadmin pdf transport externen link in neuem>vorläufigen Nebenbestimmungen zur Durchführung des Bundes/ESF-Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung – IQ" dringen darauf, dass in der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung – diese wird vom IQ Netzwerk in SH ab 2015 an fünf regionalen Standorten angeboten – AsylbewerberInnen und Flüchtlinge ausnahmslos als gleichberechtigte Zielgruppe versorgen. Erfreulich wäre, wenn in den Fördergrundsätzen des Landes-ESF solche auf die Teilnahme von Flüchtlingen abstellenden Hinweise auch Eingang fänden. Die Bundesagentur für Arbeit will sogar die Sprach- und Arbeitsmarktförderung umgehend nach der Erfassung der Asylantragsteller durch das BAMF für die Flüchtlinge voll zugänglich machen. ArbeitsberaterInnen sollten sofort mit der Prüfung der Berufsabschlüsse der Flüchtlinge beginnen. Das würde voraussetzen, dass die Verfahren der Asylbewerber bei der Bundesagentur und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge “entkoppelt” werden, erklärte der<link http: www.migazin.de fluechtlinge-sollen-frueher-in-den-arbeitsmarkt-integriert-werden print externen link in neuem> Leiter der Koordinierungsstelle Migration in der Bundesagentur für Arbeit, Michael van der Cammen am 16.12.2014 in Nürnberg.typo3/
zu 43. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse des bundesweiten Förderprogramms Xenos, das Bleibeberechtigte und Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthalt auf dem Arbeitsmarkt unterstützt, in der Förderperiode 2008-2014 für Schleswig-Holstein (Zahl der Teilnehmer, Bildungsniveau, Berufsabschlüsse etc.)?
Hier und im Folgenden werden wir die Antwort der Landesregierung jeweils mit Bezug auf Ergebnisse des Bleiberechtsnetzwerks Land in Sicht! ergänzen:
In Schleswig-Holstein wird das Netzwerk „Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in (Schleswig-)Holstein“ bis dato aus dem Xenos-Programm gefördert. In der ersten Laufzeit von Oktober 2008 bis September 2010 profitierten 169 TeilnehmerInnen aus der Zielgruppe der Flüchtlingen an den Netzwerkangeboten, in der zweiten Laufzeit (in der der Aktionsradius auf ganz Schleswig-Holstein erweitert wurde) wurden seit Projektstart (November 2010) über 835 Personen erreicht (Stand: 31.12.2013). Die Erweiterung des Aktionsradius sowie der TeilnehmerInnenzahl erfolgte weitgehend ohne Erhöhung der Projektmittel. Zum Erhebungszeitpunkt Dezember 2009 hatten 97 % der TeilnehmerInnen eine Schule besucht, doch nur 44 % konnten ein Zeugnis vorweisen. Zum letzten Erhebungszeitpunkt der Qualifikationen in der zweiten Förderperiode (Stand Dezember 2012) hatten 90 % der Teilnehmenden eine Schule besucht, es konnten jedoch nur 16 % ein Zeugnis vorweisen. Der Anteil der TeilnehmerInnen mit Hochschulstudium bewegte sich zwischen 12 % (2009) und 9 % (2012). Verfügten 2009 noch 22 % der TeilnehmerInnen über eine Berufsausbildung, waren es 2012 nur 16 %. Nur 17% der Teilnehmenden war über 40 Jahre alt. In beiden Förderperioden machten junge Heranwachsende (16-27 Jahre) über die Hälfte der Teilnehmenden aus. Die Mehrheit der Teilnehmenden lebt seit weniger als drei Jahren in Deutschland. Die geringe Voraufenthaltszeit in Kombination mit oft mehrjährigen Fluchtwegen führen bei den überwiegend jungen Teilnehmenden dazu, dass nur wenige eine berufliche Qualifizierung aus vorweisen können. Es handelt sich jedoch um äußerst motivierte und teils sehr begabte junge Menschen, die – wenn sie die Gelegenheit zu (Berufs-)Schulbesuch sowie flankierenden Deutschunterricht erhielten – sehr gut eine Berufsausbildung in Deutschland aufnehmen könnten und dies auch anstreben.
zu 44. Welche Beschäftigungsprojekte gibt es in Schleswig-Holstein, die Asylsuchende, Flüchtlinge und sonstige Zuwanderer bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und wie sind diese finanziell und personell ausgestattet?
Der Flüchtlingsrat ist leider mit seinen Vorschlägen gescheitert, Mittel der Landes-ESF-Förderung der spezifischen Arbeitsmarktförderung von Flüchtlingen zuzuführen. Das Landes-ESF-Programm lässt bleiberechtsungesicherte Flüchtlinge – insbesondere solche die im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes befinden – als spezifische Zielgruppe außen vor und überlässt die Förderung und Unterstützung Anderen.
Immerhin das Bundes/ESF-geförderte Netzwerk „Land in Sicht!“ unterstützt als Integrationsnetzwerk in Schleswig-Holstein gezielt Asylsuchende und Flüchtlinge bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit. Für die erste Laufzeit erhielt das Netzwerk für 24 Monate eine Förderung über 719.460 Euro, für die zweite Laufzeit über 36 Monate 1.250.000 Euro, für die Verlängerung der zweiten Laufzeit (gesamtes Kalenderjahr 2014) 419.300 Euro. Daraus werden (neben Honorarmitteln, Fixkosten, TeilnehmerInnen-bezogenen Kosten etc.) in 5 in Kiel, Norderstedt, Rendsburg und Lübeck verorteten Teilprojekten insgesamt 4,5 Vollzeit-Äquivalenz-Stellen finanziert.
Das bis dato allein vom Bund und künftig von Bund und ESF finanzierte IQ-Netzwerk Schleswig-Holstein, das vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. koordiniert wird, hat zum Ziel, ZuwanderInnen mit einem abgeschlossenen Berufsabschluss aus dem Ausland Wege zur Anerkennung ihrer Qualifikation aufzuzeigen, Anpassungsqualifizierungen anzubieten und ggf. den Zugang zu adäquater Beschäftigung zu ermöglichen. Das Netzwerk bietet Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in SH an und wird ab 2015 mit dem Ziel, die Gleichwertigkeitsanerkennung der beruflichen Qualifizierung der Teilnehmenden zu erreichen, vielfältige Maßnahmen zur beruflichen Anpassungsqualifizierung und Brückenmaßnahmen vorhalten.
zu 45: Wie viele Personen nutzen Beschäftigungsprojekte in Schleswig-Holstein, die Asylsuchende, Flüchtlinge und sonstige Zuwanderer bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und welchen messbaren Erfolg haben diese Projekte?
Aktuell profitieren in Schleswig-Holstein 835 Flüchtlinge von Angeboten des Netzwerks „Land in Sicht!“. Von ihnen konnten zwischen Oktober 2010 und Dezember 2013 ca. 80 % in Deutschkurse vermittelt werden, 22 % in betriebliche Praktika, 8 % in schulische Bildungsangebote und berufsvorbereitende Maßnahmen, 7 % in Beschäftigung, 4 % in Berufsausbildung sowie 3 % in sonstige Qualifizierung.
In der ersten Laufzeit (Oktober 2008 – September 2010) war die Zahl der TeilnehmerInnen deutlich geringer (169 Personen), die prozentualen Vermittlungserfolge dafür höher (17 % Vermittlung in Berufsausbildung, zusätzlich 23 % Vermittlung in andere Beschäftigung sowie 28 % Vermittlung in berufsbezogene Qualifizierung). Die Ausweitung der TeilnehmerInnenzahlen bei Land in Sicht!-Angeboten in der zweiten Laufzeit hängt mit der Öffnung der berufsbezogenen Deutschkurse („ESF-BAMF-Kurse“) für Xenos-TeilnehmerInnen im Januar 2012 zusammen. Es wurden daraufhin verstärkt TeilnehmerInnen aufgenommen, die sich erst seit kurzer Zeit in Deutschland befinden, und diese zunächst in Deutschkurse vermittelt. Die Erfolge bei der Vermittlung in Ausbildung und andere Beschäftigungsformen werden sich erst zeitversetzt zeigen. Allerdings ist die erforderliche enge Begleitung bei insgesamt 4,5 Vollzeitstellen (inklusive Koordination und Mittelverwaltung) nicht für alle 835 TeilnehmerInnen zu leisten.
Viele TeilnehmerInnen werden bei ihrer Integration in Arbeit und Ausbildung gehemmt durch die psychischen Belastungen, die durch traumatische Erfahrungen im Herkunftsland und auf der Flucht, die oft langjährige Ungewissheit über die weitere Aufenthaltsperspektive in Deutschland sowie die prekären Lebensbedingungen in Deutschland entstanden sind bzw. verstärkt werden. Ohne passende Unterstützung können diese Faktoren die Aufnahme bzw. Vorbereitung einer Erwerbstätigkeit gefährden. Auch für die TeilnehmerInnen, bei denen eine Vermittlung in Arbeit/Berufsausbildung noch nicht gelungen ist, ist die Teilnahme an den Angeboten des Netzwerks sinnvoll und mittelfristig zielführend, da sie so Deutschkurse absolvieren, einen Schulabschluss nachholen und in Praktika ihr Können zeigen können und da Beratung, Coaching und psychosoziale Betreuung das Selbstbewusstsein, die Selbständigkeit im Bewerbungsprozess sowie die Erwerbsfähigkeit erhöhen.
Die Vermittlung in ausbildungsvorbereitende Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit finanzierte Qualifizierungsangebote sowie in Beschäftigung scheitert häufig an rechtlichen Hürden, deren Abbau die Vermittlungsquoten deutlich steigern würde. Ebenso fehlen vorbereitende und begleitende Fördermaßnahmen (vgl. Antwort der Landesregierung auf Frage 45).
Das Netzwerk „Land in Sicht!“ richtet sich nicht nur an Flüchtlinge, sondern auch an die Aufnahmegesellschaft und bietet in diesem Kontext über das Teilprojekt „Interkulturelle Öffnung“ Schulungen für Arbeitsmarktakteure an. In der ersten Laufzeit nahmen 473 TeilnehmerInnen an Schulungen zur interkulturellen Sensibilisierung und Organisationsentwicklung (davon 70 % MitarbeiterInnen von Jobcentern) teil. In der zweiten Laufzeit bis Dezember 2013 nahmen 535 Personen an (mehrtägigen) Schulungen, 358 Personen an weiteren Veranstaltungen des Projekts teil.
Darüber hinaus nutzen Migrantinnen und Migranten seit Ende 2012 die Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein. Die Zahl der beratenen Personen hat sich von 31 im dritten Quartal 2012 auf insgesamt 1280 im dritten Quartal 2014 gesteigert. Somit sind in diesem Zeitraum pro Quartal im Durchschnitt 142 Ratsuchende in die IQ Erstberatungsstellen neu hinzugekommen. In den meisten Fällen finden dabei nach dem Erstgespräch 1-2 Folgeberatungen statt. Des Weiteren haben MigrantInnen weiterführende Angebote des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein in Anspruch genommen. So hat das Teilprojekt „Coaching & Casemanagement im Anerkennungsverfahren“ in Kiel 89 Personen beim Anerkennungsverfahren intensiv begleitet, darunter auch sehr viele Flüchtlinge. Schließlich hat das IQ Teilprojekt „Vermittlung von Anpassungs- und Nachqualifizierungen“ in Rendsburg 80 Personen zu passenden Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsverfahrens beraten. (Stand Juni 2014)
Zu 46: Welche zugelassenen kommunalen Träger (zkT) in Bezug auf das Förderprogramm Xenos gibt es in Schleswig-Holstein?
Im Rahmen des <link http: www.esf.de portal generator sonderprogramm__bleibeberechtigte.html externen link in neuem>Xenos-Förderprogramms „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge" sind in Schleswig-Holstein zkT sowie Jobcenter zwar bis dato nicht als operative Partner im Netzwerk beteiligt, jedoch als strategische Partner. Das heißt, sie kooperieren ggf. eng und regelmäßig mit den Einrichtungen des Netzwerks, sind aber selbst nicht als Träger eines eigenen Teilprojektes ins Netzwerk eingebunden. Für das zkT Schleswig-Flensburg organisierte das Netzwerk „Land in Sicht!“ eine Schulung zu Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge. Das Netzwerk „Land in Sicht!“ ist in die Erarbeitung eines Kreis-Integrationsplans für Nordfriesland einbezogen über den vom zkT Nordfriesland geleiteten Arbeitskreis „Migration und Arbeit“. In der vom BMAS angekündigten Fortführung der Förderung der Bleiberechtsnetzwerke im Zuge der <link http: www.esf.de portal generator externen link in neuem>ESF-Integrationsrichtlinie Bund wird sich – eine Bewilligung des Antrages vorausgesetzt – der Kreis Nordfriesland ab Sommer 2015 mit einem eigenen Teilprojekt zur arbeitsmarktlichen Förderung von Flüchtlingen am künftigen Netzwerk Land in Sicht! beteiligen.
Darüber hinaus sind in Schleswig-Holstein auch Träger im Rahmen des Xenos-Programms „Integration und Vielfalt“ tätig.
zu 47: Welche Netzwerke wurden auf lokaler und regionaler Ebene, auch unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaften/Jobcenter in Schleswig-Holstein in der Förderperiode 2008 bis 2014 geschaffen?
Auf regionaler Ebene existiert die Steuerungsgruppe des Netzwerks „Land in Sicht!“ unter Beteiligung u.a. der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit (RD Nord) sowie die AG „Migration und Arbeit“, die regelmäßig zu Runden Tischen einlädt, an denen themenbezogen neben relevanten Ministerien auch die RD Nord teilnimmt. „Land in Sicht!“ beteiligte sich ebenfalls an der Erstellung der Fachkräfteinitiative SH. Auf lokaler Ebene existieren vielfältige Netzwerke, an denen sich die Einzelprojekte des Netzwerks „Land in Sicht!“ an ihren Standorten und in angrenzenden Gebieten beteiligen.
Inhouse-Schulungen des Land-in-Sicht!-Projekts „Interkulturelle Öffnung“ nahmen die Jobcenter Kiel, Flensburg, Pinneberg, Steinburg, Stormarn und Lübeck in Anspruch.
zu 48: Welche Unternehmen aus Schleswig-Holstein nehmen an dem Programm Xenos teil und wie sind diese mit den Beratungsstellen vernetzt?
Im Rahmen des Xenos-Programms „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ sind in Schleswig-Holstein Unternehmen nicht als operative Partner im Netzwerk „Land in Sicht!“ beteiligt. Sie werden von den Einzelprojekten im Rahmen der Akquise von Ausbildungs-, Praktika- und Arbeitsstellen kontaktiert und u.a. in ausländerrechtlichen Fragestellungen unterstützt. Beratung und Coaching der TeilnehmerInnen können auf deren Wunsch auch nach Aufnahme einer Berufsausbildung/Beschäftigung fortgeführt werden, so dass bei Bedarf auch bei interkulturellen Missverständnissen vermittelt werden kann. Schulungen durch das Projekt „Interkulturelle Öffnung“ wurden von Betrieben in Wedel, Tornesch, Schenefeld und Kiel in Anspruch genommen. An der u.a. von diesem Projekt organisierten Veranstaltungsreihe „Forum Diversity in Unternehmen“ nahmen ebenfalls interessierte ArbeitgeberInnen teil. Dem Netzwerk gehört als operativer Partner die HWK-Lübeck an. Das Netzwerk kooperiert darüber hinaus mit der IHK sowie Unternehmensverbänden (Mittelholstein; Nord).
zu 50: Wie beurteilt die Landesregierung insgesamt den Erfolg des Programms Xenos?
Zu den Erfolgsfaktoren des Netzwerks „Land in Sicht!“ gehört neben der hohen Vermittlungsquote von über 50 % ebenso Aufbau und Pflege von Netzwerken mit heterogenen strategischen Partnern zu nennen, welche zu deren Sensibilisierung für die Potenziale und Bedarfe von Flüchtlingen führten, sowie Fachveranstaltungen, Publikationen und Lobbyarbeit, die dazu beitragen konnten, politische Akteure von der Notwendigkeit von Erleichterungen des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge zu überzeugen. „Parteiübergreifend hat sich ein Konsens eingestellt, der die Tatsache der Einwanderung nicht mehr infrage stellt. Die Politik sucht zu recht nach Wegen, Einwanderung sinnvoll zu gestalten“ frohlockt der Rat für Migration. Die seit 2005 gesammelten veröffentlichten Ergebnisse der bundesweit 28 Bleiberechtsnetzwerke – darunter das Netzwerk Land in Sicht! – haben maßgeblichen Anteil daran, dass sich die Politik den vorhandenen Bildungs- und arbeitsmarktlichen Potenzialen der Flüchtlinge nicht länger verschließt und Flüchtlinge selbst ohne verfestigten Aufenthalt inzwischen regelmäßig als Zielgruppe einer nachhaltigen Integrationsförderpolitik mitgedacht werden. Diese Erkenntnis indes dahingehend innovativ zu nutzen, die Angebote und Strategien der Bleiberechtsnetzwerke konsequent in die Regelförderung zu integrieren steht hingegen noch aus.
zu 51: Der Bedarf an welchen Sozialleistungen konnte auf Grund des Programms Xenos in welchem Umfang reduziert werden?
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Optionskommune) kommt in der von der Landesregierung erwähnten Arbeitshilfe zu dem Schluss, dass durch die Tätigkeit des dortigen Xenos-Netzwerks in den ersten zwei Jahren Projektlaufzeit bereits Mittel in einer Höhe eingespart wurde, die die Höhe der Fördermittel der dreijährigen Projektlaufzeit inklusive Eigenmitteln übersteigt. Solche Ergebnisse liegen in Schleswig-Holstein auch vor, die Daten konnten aber nicht systematisch erhoben werden.
zu 52: Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg der Programmschwerpunkte des Programms Xenos im Hinblick auf Handlungskompetenz der Zielgruppen, auf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, die Erhöhung der Einstellungsbereitschaft von Unternehmen, die langfristige Stabilisierung und Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse von Bleibeberechtigten, die Sensibilisierung der relevanten Akteure des Arbeitsmarktes und des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein?
Die Handlungskompetenz und die Chancen der TeilnehmerInnen auf dem Arbeitsmarkt erhöhten sich durch Beratung, Coaching und Vermittlung in Qualifizierungsangebote. Die Vermittlungserfolge sowie die Einstellungsbereitschaft der Betriebe könnten jedoch durch strukturelle Änderungen noch deutlich gesteigert werden. Zu nennen ist insbesondere der bis dato i.d.R. fehlende Zugang zu Integrationskursen, das Fehlen von flächendeckenden (Berufs)Schulangeboten mit begleitenden Deutsch-als-Zweitsprache-Angeboten sowie sozialpädagogischer Begleitung, die einer Vermittlung teilweise entgegenstehende Vorrangprüfung beim Zugang zu Beschäftigung sowie das Fehlen einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung, die TeilnehmerInnen sowie Unternehmen Perspektiven sowie mehr Planungssicherheit gewähren würde.
Auch eine Steigerung der Vermittlungs- und Förderungsaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit wäre sehr hilfreich. Mit Blick auf dieses Ziel führte das Netzwerk „Land in Sicht!“ bei der Regionaldirektion Nord im Februar 2014 eine erste Schulung durch, weitere Schulungen an den Arbeitsagentur-Standorten werden folgen.
Die Kooperation im Netzwerk und das standortbezogene Ineinandergreifen von Interkultureller Öffnung der Institutionen auf der einen und der Unterstützung von Flüchtlingen auf der anderen Seite führte zu einer höheren Sensibilität und Offenheit für die Zielgruppe sowohl bei Jobcentern als auch bei Betrieben. Durch Beteiligung des Netzwerks Land in Sicht! an Arbeitsgruppen zur Erstellung der Fachkräfteinitiative sowie der Fachkräftestrategie des Landes, Lobby- und Pressearbeit, Fachveranstaltungen und –publikationen sowie die Produktion des <link http: www.landinsicht-sh.de publikationen.html externen link in neuem>Films „Fachkraft Flüchtling" konnten weitere Arbeitsmarktakteure, politische Akteure sowie die interessierte Öffentlichkeit für die Potenziale und Bedarfe von Flüchtlingen sensibilisiert werden.
Zu 54. Sind der Landesregierung Studien oder andere Quellen bekannt, aus denen sich die hauptsächlichen Bildungs- und Berufswege von Frauen mit Migrationshintergrund ergeben und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hier wird von der Landesregierung u.a. auf die Beteiligung des Frauennetzwerkes zur Arbeitssituation am IQ Netzwerk und an Frau und Beruf als Erfolgsgeschichte verwiesen. Den Flüchtlingsrat verwundert es allerdings, dass das Frauennetzwerk, das mit diesen Beteiligungen eine Schnittstellenkompetenz im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund und insbesondere Frauen hat, nunmehr nicht mehr im Rahmen von Frau und Beruf gefördert wird.
Zu 58. Welchen Anspruch auf welche Sozialleistungen in welcher Höhe haben Asylbewerber, Flüchtlinge und Menschen mit Duldung nach dem a) SGB II, b) SGB XII, c) Asylbewerberleistungsgesetz?
Die Aussagen zum Leistungsanspruch von Flüchtlingen nach SGB II sind u.E. falsch. AsylbewerberInnen im Verfahren mit einer Gestattung und Menschen mit Duldung sind nicht leistungsberechtigt nach SGB II, da sie unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. (Ausschluss nach § 7, Satz 2 SGB II). Dies wird in vorherigen Fragen auch richtig ausgeführt, hier aber der Eindruck erweckt, Gestattete und Geduldete hätten Anspruch auf SGB II-Leistungen mit Mehrbedarfen etc.. Dies gilt nur für Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, die nicht unter das AsylbLG fallen, nicht aber für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung.
- STELLUNGNAHME DES FRSH ZUR LANDTAGSDRUCKSACHE <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl18 drucks drucksache-18-2190.pdf externen link in neuem>18/2190
Die <link file:1638 herunterladen der datei>Stellungnahme zu dieser Drucksache des Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen beim schleswig-holsteinischen Landtag vom 14.11.2014 ist uns bekannt. Der Flüchtlingsrat stimmt weitgehend mit den vom Landesbeauftragten vorgelegten Einschätzungen und Handlungsbedarfsfeststellungen überein. Um die LeserInnen unserer eigenen Stellungnahme nun nicht mit Wiederholungen zu langweilen, beschränken wir uns zur Drs. 18/2190 mit u.E. sinnstiftenden Ergänzungen.
Eine erste solche ist der Hinweis, dass die vom Landesbeauftragten genannte und in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat als Ergebnis umfangreicher Recherchen im Mai 2011 veröffentlichte <link http: www.frsh.de fileadmin pdf medien externen link in neuem>Broschüre „Unterbringung von Asylsuchenden in den Kommunen in Schleswig-Holstein – Eine Bestandsaufnahme“ online verfügbar ist.
Zu 1.1. Entwicklung der Zugangszahlen
Bis Mitte 2014 verzeichnete der UNHCR 56,7 Millionen Menschen, die wegen bewaffneter Konflikte aus ihrer Heimat flohen oder vertrieben wurden. In seiner Statistik berücksichtigt die interstaatliche Organisation allerdings nur Flüchtlinge mit einem UNHCR-Mandat. Mit 23% stammen die Meisten aus Syrien. Die Zahl afghanischer Flüchtlinge bezifferte der UNHCR auf 2,7 Millionen. Es folgen Somalia mit 1,1 Millionen, der Sudan mit 670.000 und der Südsudan mit 509.000 Flüchtlingen. Der Libanon und Jordanien nahmen pro Kopf der Bevölkerung die meisten Flüchtlinge auf.
Die Zuwanderung von Menschen mit Fluchtmigrationshintergrund steigt bundesweit und auch in Schleswig-Holstein. Flüchtlinge werden zahlreich in die dezentrale Unterbringung verteilt. 2013 lebten in Schleswig-Holstein 144.000 Nichtdeutsche (5% der Gesamtbevölkerung). Ende 2013 wurden gut 15.700 Flüchtlinge mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus und –situationen gezählt (0,4% der Gesamtbevölkerung; 4.785 anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge; 3.465 mit AE aus humanitären Gründen; 6.846 mit Gestattung o. Duldung; 682 unmittelbar Ausreisepflichtige). typo3/ 3.904 davon waren 2013 als Neuantragsteller aufgenommen worden. Eine genauere Aufschlüsselung der Zahlen findet sich im <link file:1642 externen link in neuem>Jahresbericht 2013 des Flüchtlingsrates.typo3/
Für 2014 werden bundesweit gut 200.000 und in Schleswig-Holstein bis zu 8.000 AsylantragstellerInnen erwartet. Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein sind Syrien, Afghanistan, Irak, Serbien und Iran. Ca. ein Drittel der Asylsuchenden und knapp ein Viertel der Geduldeten sind zwischen 14 und 26 Jahren alt. Aktuell kommen in der EAE Neumünster monatlich über 30 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an.
Nicht allein vor dem Hintergrund steigender Zahlen erklärt sich auch der wieder steigende Bedarf an qualifiziertem und lokal engagiertem bürgerschaftlichem Engagement in der Flüchtlingshilfe. Die dezentral schon tätigen oder sich neu aufstellenden Initiativen der ehrenamtlichen Flüchtlingssolidarität benötigen an den Nöten der vor Ort wohnverpflichteten Menschen orientierte Begleitung, Beratung und Informationsangebote z.B. zu den Themen rechtliche und soziale Lage der Asylsuchenden und Flüchtlinge, Möglichkeiten der sozialen Integrationsförderung, Methoden der Arbeit mit besonders Schutzbedürftigen, Öffentlichkeitsarbeit etc.. Der Flüchtlingsrat wird seine diesbezügliche Unterstützung mit dem Ziel der mittelbaren Verbesserung der vor Ort durch MultiplikatorInnen bereit gestellten Unterstützungsangebote im Rahmen seines Teilprojektes „Dezentrale Flüchtlingshilfe – Information ● Orientierung ● Qualifizierung“ im künftigen AMIF-Asyl-Netzwerk Aufnahmebedingungen in Schleswig-Holstein in 2015ff ausbauen.
Allerdings hat in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein die o.g. Asylzuwanderungsentwicklung über die Strukturförderungsbedarfe hinaus besondere Mehrbelastung durch Einzelfallberatungsanfragen von Flüchtlingen, ihren UnterstützerInnen und Beratungsstellen gezeitigt. Mit sehr dynamisch steigender Tendenz hat der an den Flüchtlingsrat herangetragene Bedarf an Einzelfallberatung von Asylsuchenden und anderen Flüchtlingen zu den für diese Zielgruppen spezifischen Fragestellungen zugenommen. Dabei handelt es sich sowohl um Fragen zu den bestehenden asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen als auch um Beratungsthemen mit Blick auf die Möglichkeiten von Flüchtlingen, nachhaltige Integrationsleistungen zu generieren. Die Beratungsnachfragen werden aus unterschiedlichsten Kreisen und kreisfreien Städten an den Flüchtlingsrat herangetragen. Für diese Entwicklung scheinen unterschiedliche Gründe bestimmend zu sein. Um diesem wohl auch im kommenden Jahr nicht zurückgehenden Beratungsbedarf nicht nur qualifiziert, sondern auch auf Basis angemessener zeitlicher und personeller Ressourcen gerecht werden zu können, hat der Flüchtlingsrat für 2015 die Förderung eines landesweiten Flüchtlingsberatungsangebotes beim Innenministerium SH beantragt.
zu 1.3.1. Migrations- und Integrationsstrategie
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein war jahrelang bemüht, in den von der Landesregierung initiierten Gremien wie dem Migrationspolitischen Runden Tisch oder dem API-Begleitausschuss nach bestem Wissen und Gewissen seine Expertise einzubringen. Darüber hinaus ist das Bemühen beim Flüchtlingsrat Programm, den regelmäßigen und ergebnisorientierten Austausch mit den relevanten Landesbehörden und Regierungsstellen auf der einen Seite und relevanten Fachdiensten auf der anderen zu suchen, z.B. in dem vom Flüchtlingsrat koordinierten AK Migration und Arbeit oder in den Gremien der o.g. heterogenen Netzwerke zur arbeitsmarktlichen Integration von Menschen mit und ohne Fluchtmigrationshintergrund. Das die Landesregierung sich Ende 2013 entschlossen hat, die bis dato zuletzt im API-Begleitausschuss stattfindende Praxis, in heterogenen Strukturen grundsätzliche und spezifische Integrationsfragen zu diskutieren und geeignete Handlungsmöglichkeiten im gemeinsamen Austausch von Verwaltungen sowie den relevanten Migrationsfachdiensten und Verbänden zu identifizieren, aufzukündigen und die Migrations- und Integrationsstrategie künftig quasi closed-shop umzusetzen, bei der in einem Beirat allenfalls wissenschaftliche Begleitung geduldet sei, bedauern wir sehr – nicht allein weil damit faktisch die wissenschaftliche Begründetheit der fachverbandlichen Kompetenzen pauschal infrage gestellt werden. Wir bitten sehr darum, uns an dieser Stelle nicht vorschnell gekränkte Eitelkeit oder Profilneurose zu unterstellen. Vielmehr erklärt sich unsere Enttäuschung aus der erfahrungsgespeisten Überzeugung, dass die Verbesserung gesellschaftlicher Strukturen und Integrationsbedingungen insbesondere dann nachhaltig gelingen kann, wenn die relevanten Strategien aus einem Austausch ganz unterschiedlicher Protagonisten mit vielfältigen Kompetenzen und verschiedenem Erfahrungswissen heraus entwickelt werden. Wir hoffen also sehr, dass die Strukturbildung der Migrations- und Integrationsstrategie noch nicht endgültig abgeschlossen ist.
zu 1.3.4. Integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen
Wir schließen uns den in seiner Stellungnahme unter diesem Punkt gemachten Ausführungen des Landeszuwanderungsbeauftragten vollständig an.
Wenn die Verteilung innerhalb der Kreise - gemäß dem Bericht der Landesregierung unter 1.2. formuliert - offenbar wesentlich „an den Einwohnerzahlen der Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie deren Aufnahme- und Betreuungsmöglichkeiten“ orientiert wird, halten wir – bei Ausbleiben zielführender Einflussnahmen des Landes – das für nicht ausreichend um die nachhaltige Durchsetzung einer „flüchtlingsfreundlichen Integrationspolitik“ zu verwirklichen. Der Flüchtlingsrat verweist vor diesem Hintergrund auf das gemeinsam mit dem Landesbeauftragten und der LAG der Wohlfahrtsverbände im Oktober 2013 herausgegebene <link http: www.frsh.de fileadmin pdf externen link in neuem>Eckpunktepapier,typo3/ das sich für die regelmäßige dezentrale Verteilung von Asylsuchenden in Gemeinden stark macht, die über die notwendigen Ressourcen z.B. zur Förderung von Sprache, bedarfsgerechter Schulbildung, Gesundheitsversorgung, Arbeitsmarktzugang und sozialer Integration verfügen, anstatt die Betroffenen nach Quoten zu verteilen.
Zu 2.1. Erhöhung der Unterbringungskapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung
Lager oder formal korrekt Gemeinschaftsunterkünfte sind regelmäßig integrationsfeindlich. Nichtsdestotrotz stellt der Flüchtlingsrat das Bemühen um den Vorhalt ausreichender Erstaufnahmekapazitäten grundsätzlich nicht infrage. Eine Zahl von über 400 – wie derzeit in NMS geplant – halten wir allerdings für kontraproduktiv. Stattdessen sollte u.E. beachtet werden, dass mit zunehmender Personenanzahl in administrativ erzwungener Massenunterbringung die Situation zum einen für die Betroffenen zunehmend prekär gerät und zum anderen für die Zuständigen - ohne Rückgriff auf restriktive Instrumente - immer weniger steuerbar wird. Der Flüchtlingsrat plädiert also dafür sowohl die Belegzahlen überschaubar und die Verbleibzeiten der Asylsuchenden in der EAE so kurz wie möglich zu halten und letztere längstens auf sechs Wochen zu befristen.
Diese Regel darf u.E. auch dann nicht obsolet gestellt werden, wenn im Zuge zurückgehender Zugangszahlen Überkapazitäten in den landeseigenen Standorten entstehen sollten. Der Flüchtlingsrat warnt in diesem Zusammenhang vor den in der Vergangenheit üblichen vielmonatigen und in zu vielen Fällen bis zu mehrjährigen Aufenthaltszeiten in der EAE und den bekannten Folgen. Um es mit den schon oben zitierten, hier ebenso treffenden Worten des Rats für Migration zu sagen: Einmal gewonnene Überzeugungen zu einem flüchtlingspolitischen Paradigmenwechsel „dürfen nicht tagesaktuell verhandelt werden.“
Der Flüchtlingsrat lehnt Massenunterbringung in EAE auf Dörfern wie Boostedt und Lütjenburg ab. Dies bezieht sich weniger auf die an diesen Standorten aktuell Schlagzeilen machenden rassistischen Proteste. PEGIDA belegt einmal mehr, dass Nazis, Islamfeinde und Rassisten ihre Themen und Opfer ganz unabhängig von der zahlenmäßigen Größe einer streitigen Gruppe finden. Vielmehr müssen Unterkünfte in der Größenordnung von EAEn in die angemessene Sozialraumwirklichkeit des relevanten Standortes integrierbar sein, was in Dörfern – mit dem Ergebnis nachhaltiger Desintegration der betroffenen Flüchtlinge – in der Regel nicht gelingt.
Zu 2.2. Förderung der Ein- und Herrichtung anerkannter Gemeinschaftsunterkünfte
In den Kreisen gilt bzgl. Verortung und Aufenthaltszeiten prinzipiell das Gleiche wie von uns unter 2.1. über die EAE dargelegte. Die Möglichkeit, den Aufenthalt auf 6 Monate auszudehnen, halten wir sowohl mit Blick auf die Befindlichkeit der betroffenen, nicht selten traumatisierten Menschen für unzumutbar, als auch jegliche seriöse Integrationsstrategie konterkarierend. Im Gegensatz zur Landesregierung halten wir Gemeinschaftsunterkünfte nicht dabei hilfreich, dass die Asylsuchenden „auf ein eigenständiges Leben im Rahmen der nachfolgenden dezentralen Unterbringung vorbereitet werden“. Nach unserer Erfahrung kommen Flüchtlinge aus hoch entwickelten Zivilgesellschaften und bringen einen Sozialisierungshintergrund mit, der sie regelmäßig ohne weiteres in die Lage versetzt, ihr Leben umgehend eigenständig zu führen, wenn wir sie lassen. Eine sicherlich unterstützend wirkende Beratung und Betreuung kann ihre unbestritten segensreiche Wirkung ohne weiteres auch dezentral und ambulant entfalten. Der Flüchtlingsrat begrüßt ausdrücklich, dass Landesmittel nur dann fließen sollen, wenn ein schlüssiges Betreuungskonzept vorgelegt wird – und hofft, dass hier ein effektives Qualitätscontrolling regelmäßige Anwendung finden wird. Weiterhin begrüßen wir die von der Landesregierung berichteten detaillierten Auflagen zu den Mindeststandards anerkannter Gemeinschaftsunterkünfte. Dass auf Grundlage des Erlasses vom 24.2.2014 profitorientierte Privatfirmen oder freie Träger, die sich einem interkulturell inkompetenten Personalmanagement verpflichtet sehen, zum Zuge kommen könnten, halten wir für problematisch. Hier gilt es die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten.
zu 2.5. & 2.6.Erlasse zu leistungsrechtlichen Fragen und Betreuungskostenpauschale
Der Flüchtlingsrat begrüßt die benannten neuen Erlasslagen und hätte sich solche schon viel früher gewünscht.
Zu 3.1. Arbeitsgruppe „Kommunale Aufnahme“
Leider war es dem Flüchtlingsrat und anderen relevanten freien Trägern nicht vergönnt, im Zuge der Mitarbeit in dieser ausschließlich von VertreterInnen aus Verwaltungen zusammengesetzten Arbeitsgruppe ihre Expertise in die Beratungen einzuspeisen. Wir finden das schade und verweisen an dieser Stelle auf unsere unter 1.3.1. gemachten Ausführungen zur Output-Qualität heterogener, die überkommene Abgeschottetheit behördeninternen Austausches überwindender Kooperationsstrukturen.
Zu 3.2. Aufnahme im Landesamt für Ausländerangelegenheiten und landesinterne Verteilung
Die BewohnerInnen der EAE zeichnen sich dadurch aus, dass ihnen regelmäßig nicht transparent ist, wer auf dem Gelände welche Zuständigkeiten und Entscheidungsmächtigkeit besitzt. Sie fühlen sich kaum in der Lage den Unterschied zwischen Polizei, Landes- und Bundesamt zu erkennen. Auch wird der Betreuungsverband von ihnen i.d.R. nicht als nichtbehördliche Institution identifiziert. Es steht zu vermuten, dass die Wahrnehmung des Verbandes durch die Flüchtlinge als Teil der Bürokratie möglicherweise durch die Ausgestaltung des Betreuungsvertrages vorprogrammiert ist. Dass dem Betreuungsverband offenbar vertraglich die Zuständigkeit für ggf. Sanktionen provozierende Kontrollen auferlegt ist oder er diese Aufgaben auf anderer Grundlage übernimmt, fördert nicht unbedingt die Transparenz für die Betroffenen.
Das Ziel, die Aufenthaltszeiten in der EAE bis zum Asylanhörungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu strecken, liegt nicht, wie im Bericht der Landesregierung dargestellt, im Interesse der AsylantragstellerInnen. Wenn tatsächlich in der EAE eine Willkommenskultur vorgehalten werden soll, die „den Asylsuchenden von Anfang an gute Startbedingungen für eine gelungene Integration“ bieten soll, fängt das u.E. mit dem Zugang zu einer qualifizierten und unbedingt behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung am Standort an. Dafür sind bis dato in NMS weder Kapazitäten vorhanden noch werden sie geplant. Die von freien Trägern vorgehaltenen Beratungsangebote werden diesbezüglich nicht einmal von diesen selbst als qualitativ und quantitativ ausreichend dargestellt. Im Ergebnis geraten in der vergleichsweise abgeschotteten EAE aufhältige Flüchtlinge aus unserer Sicht nicht genügend orientiert in die Asylanhörung. Die rechtzeitige dezentrale Verteilung indes bietet den AsylantragstellerInnen die Chance, mit lokaler Unterstützung eine angemessene Vorbereitung auf das Asylverfahren zu erhalten. Mit Blick auf die ihnen zustehende Souveränität bei der Inanspruchnahme eines Grundrechts muss u.E. AsylantragstellerInnen regelmäßig eine qualifizierte Asylverfahrensberatung, deren Anbieter sich nicht in staatlichen Abhängigkeiten befindet, zugänglich sein. Solange ein solches Angebot vor Ort nicht besteht, darf u.E. die Aufenthaltszeit nicht bis zur Asylanhörung gestreckt werden. Die organisatorischen Probleme, die eine Wiederanreise dezentral schon verteilter Flüchtlinge ggf. mit sich bringt, sind u.E. ohne übermäßigen Aufwand durch den Vorhalt einiger Übernachtungsbetten und eine anreisefreundlichere Terminierung, als sie bisher Praxis ist, zu bewältigen.
Zu 3.3. Aufnahme in den Kreisen und kreisfreien Städten
Hier verweisen wir auf unsere unter 2.2. gemachten Ausführungen.
Zu 3.4. kreisinterne Verteilung
Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass die Landesregierung deutlich darauf hinweist, dass das Gesetz eine „Zuweisung starr nach Einwohnerschlüsseln oder kreisinternen Quoten“ nicht vorsieht. Dass „den Kreisen somit eine Ausgleichs- und Steuerungsfunktion zu[kommt], die es auszufüllen gilt“, ist erfreulich. Dass diese Steuerung sich regelmäßig an den flüchtlingsintegrationspolitischen Zielen der Landesregierung bzw. den objektiven Bedarfen der betroffenen Flüchtlinge orientiert, erscheint uns in einigen Kreisen noch optimierbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 1.3.4. und auf das dort erwähnte Eckpunktepapier zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen.
Zu 3.5. Dezentrale Unterbringung
Der Flüchtlingsrat dringt auf die ausnahmslose Unterbringung von Flüchtlingen – soweit diese sich nicht explizit dagegen aussprechen – in Wohnungen. Eine Unterbringung in nicht anerkannten Gemeinschaftsunterkünften, nicht nur kurzfristig in Containern, in Hotels, Hostels oder Pensionen und erst Recht in Obdachlosenunterkünften lehnen wir strikt ab. Die familienanschlussorientierte Unterbringung in privaten Wohnungen halten wir nur in Ausnahmefällen für geeignet. Der Flüchtlingsrat hat mit Unterstützung von PRO ASYL zu diesem Komplex die <link http: www.frsh.de fileadmin pdf material-publikationen externen link in neuem>Handreichung „Flüchtlinge privat aufnehmen - Wie geht das?" ins Internet gestellt.
Die Vorschläge des Landesbeauftragten zur Betreuungsstrukturförderung bei der dezentralen Unterbringung halten wir für zielführend. Mit ähnlichen Empfehlungen agiert der Flüchtlingsrat auf Anfragen hin vor Ort bei Informationsveranstaltungen und Schulungen von Personen, Runden Tischen und Gruppen, die sich in Gemeinden oder Stadtteilen zur Unterstützung von Asylsuchenden zusammentun oder -getan haben. Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass die Landesregierung inzwischen das ehrenamtliche Engagement von UnterstützerInnen vor Ort wertschätzt und die zuständigen Verwaltungen zur Vernetzung auffordert. Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltungen die Betreuungspauschale inzwischen zumeist zur – u.E. begrüßenswerten – Finanzierung hauptamtlichen Betreuungspersonals verwenden, erscheint es indes angezeigt darüber hinaus Landesmittel zur (zumindest teilweisen) Finanzierung ehrenamtlich vorgehaltener Angebote bereit zu stellen.
Abschließende Bemerkung
Wie einleitend gesagt ist die Gesprächskultur zwischen den relevanten Stellen in Schleswig-Holstein insbesondere im Vergleich zu den uns bekannten Standards in anderen Bundesländern gut. Dass alle miteinander zu reden bereit sind, ist hilfreich. Mehr Mut, dies auch in heterogener Struktur zu wagen, würde uns bisweilen freuen. Insgesamt sieht der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein der Weiterentwicklung einer Willkommenskultur für Flüchtlinge und der nachhaltigen Verankerung einer flüchtlingsfreundlichen Integrationspolitik optimistisch entgegen und ist bereit, sein Möglichstes dazu beizusteuern.
Bedauerlich finden wir die strikte Zuständigkeit der Innenbehörde für die Zielgruppe der Flüchtlinge. Im Ergebnis herrscht z.B. dafür, dass auch das Arbeitsministerium eine Rolle bei der offensiven Förderung der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge haben könnte bis dato kaum ein Bewusstsein. Sollte die Landesregierung ihr Mantra, dass Flüchtlings- und Integrationspolitik zusammen gedacht werden müssen, zum gelebten Querschnittprofil schleswig-holsteinischer Landesverwaltungspraxis kultivieren wollen, muss u.E. auch die Zuständigkeit für eine nachhaltige Flüchtlingsintegrationsförderung innerhalb der Landesministerien dezentralisiert werden.
gez. Martin Link, Andrea Dallek, Johanna Boettcher, Farzaneh Vagdy-Voß, Astrid Willer, im Auftrag und Namen des Vorstands des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V.
Hinweis: Zum Portal des Landtages über <link http: lissh.lvn.parlanet.de cgi-bin starfinder externen link in neuem>weitere Parlamentsdrucksachen zu diesem Thema.
Letzte Meldung vom 4.2.2015: Bei der Sitzung des Innen- & Rechtsausschusses am 4. Februar wurde die mündliche Anhörung Aller beschlossen, die eine Stellungnahme eingereicht haben. Die Terminierung bleibt noch abzuwarten.