Am 7.5.2009 hat das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster den russischen Asylsuchenden W. D. nach Moskau abgeschoben. Dies geschah, obwohl beim Verwaltungsgericht Schleswig mit Blick auf einen gestellten Asylfolgeantrag ein Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung anhängig war. Das Gericht hatte den zuständigen Behörden mitgeteilt, dass vor der endgültigen Entscheidung über den Antrag von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen Abstand zu nehmen sei. An diese Auflage fühlte sich nach Verlauten das Landesamt nicht gebunden. Herr D. ist russischer Staatsangehöriger georgischer Volkszugehörigkeit. Er reiste gemeinsam mit seiner Mutter im Dezember 2005 aus der russischen Föderation in die Bundesrepublik ein. Der Asylantrag der Mutter war aufgrund der von ihr im Herkunftsland erlebten Gewalt erfolgreich. Herr D. ist hochgradig krank und suizidal. Über ihn ist eine generalisierte Epilepsie in Verbindung mit schwerer Depression und ein Gutachten über eine Posttraumatische Belastungsstörung, die er nach schweren gewalttätigen Übergriffen in der Heimat davon trug, aktenkundig. Herr D. hatte -- was für traumatisierte Menschen typisch ist -- in seinem Asylerstantrag über die erlittene Gewalt geschwiegen. Dadurch wurde sein erstes Asylgesuch zunächst abgelehnt. Die Abschiebung durch das Landesamt erfolgte im Wissen um die Krankheit des Mannes, um die vorliegende Suizidalität und die inzwischen diagnostizierte Traumatisierung. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts hatte keinen Einfluss auf die Vollstreckung der Abschiebung. Weder die ebenfalls suizidale Mutter noch der Rechtsanwalt erhielten Mitteilung. Herr. D. gilt als verschollen. Nach seiner Ankunft in Moskau fehlt von ihm jede Spur. In vergleichbaren Fällen von suizidalen und traumatisierten Flüchtlingen hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen Anfang Mai 2009 die geplanten Abschiebungen gestoppt (taz.de 8.5.2009). Das OVG-Bremen betonte im Fall eines 27-jährigen Türken die Pflicht der Behörde zur selbständigen Klärung des Gesundheitszustandes. Im Fall eines 57-jährigen Serben erklärte das OVG die Abschiebung als "unverhältnismäßig". Der Flüchtlingsrat protestiert gegen diese in Schleswig-Holstein neue Qualität restriktiven Verwaltungshandelns. Die Flüchtlingsorganisation fordert das zuständige Innenministerium auf, in dieser Angelegenheit zu intervenieren und Herrn D. wieder nach Schleswig-Holstein zurück zu holen.
gez. Martin Link
Download: <link file:477 download herunterladen der datei>Hintergrundpapier zum Fall der Abschiebung von Herrn W. D.