Die Bezahlkarte schränkt den Zugang zu Bargeld und Überweisungen massiv ein. Das bedeutet: Alltägliche Dinge wie der Kauf günstiger Second-Hand-Waren auf Flohmärkten, Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Schulkosten für Kinder sind kaum mehr möglich. Die Nutzung günstiger Sammelbestellungen wird schwieriger und die Auswahl der Geschäfte eingegrenzt, was zu höheren Lebenshaltungskosten führt. Zudem wird der Abschluss von Handyverträgen und die Nutzung von günstigen ÖPNV Tickets, wie dem Deutschlandticket verunmöglicht oder erschwert.
Mit der Bezahlkarte sollen Überweisungen an Familie und Freunde im Ausland unterbunden werden. Eine Studie des DeZim zeigt jedoch, dass nur 7 % der Geflüchteten Geld ins Ausland überweisen. Die betroffenen Schutzsuchenden sind auf die Grundsicherung angewiesen, die bereits unter dem Existenzminimum liegt. Dementsprechend sind Überweisungen an Freunde und Familie alleine aufgrund der knappen Summe quasi unmöglich.
„Die Bezahlkarte ist ein Instrument struktureller Diskriminierung, das die Rechte der Geflüchteten weiter einschränkt und Integration verhindert. Die Bezahlkarte ist damit keine Lösung, sondern ein Symbol der Ausgrenzung“, so Muathe Abdu vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert: Gleiche Rechte für alle – unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Keine Diskriminierung durch die Bezahlkarte!
Die Kundgebung am 21. März um 14 Uhr auf dem Rathausplatz in Kiel ist ein Aufruf an die Politik, die Bezahlkarte nicht einzuführen und stattdessen eine diskriminierungsfreie Lösung zu schaffen. Gemeinsam mit den Mitveranstaltenden (lifeline e.V., Amnesty International Kiel, Seebrücke Kiel, Omas gegen Rechts, Afghanischer Stammtisch, ZBBS) wird an diesem Tag ein Zeichen gegen Diskriminierung und für Solidarität gesetzt!
Kontakt: Muathe Abdu, sh-ahoi[@]frsh.de, 0431 556 853 65