Am Montag hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren die Zurückweisung somalischer Geflüchteter an der deutsch-polnischen Grenze als rechtswidrig eingestuft. In einem Fall betraf dies eine 16-jährige Jugendliche aus Somalia. Auch zwei weitere somalische Schutzsuchende, die einer verfolgten Minderheit angehören, erhielten vor dem Gericht Recht. Diese Entscheidungen unterstreichen die Rechtswidrigkeit staatlicher Zurückweisungen und betonen den Schutzanspruch besonders vulnerabler Gruppen.
Recht und Ordnung predigen – Rechtsbruch praktizieren
Leonie Melk Geschäftsführerin des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein stellt fest: „Diese Urteile waren zu erwarten! Europarechte und Menschrechte bis ans Äußerte auszureizen und zu überschreiten, kann nicht zu den ersten Amtshandlungen eines demokratischen Innenministers gehören. Herr Dobrindt hat sich mit seinem Vorpreschen trotz eindeutiger rechtlicher Grenzen disqualifiziert. Dass er trotz der Urteile an der Praxis festhalten will tritt den Rechtsstaat mit Füßen“
Das Urteil des Verwaltungsgerichts kam nicht überraschend: Nach europäischem Recht sind Zurückweisungen an der Grenze von Menschen, die Asyl suchen, nicht zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrfach entschieden, zuletzt 2023 (Urt. v. 21.09.2023, Az. C-143/22 | ADDE). Vielmehr ist zunächst zu prüfen, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Dass die von Bundesinnenminister Dobrindt kurz nach seinem Amtsantritt am 07.05.2025 angeordnete Zurückweisungspraxis für rechtswidrig erklärt wird, war insofern nur eine Frage der Zeit.
Umso alarmierender ist es, dass der Minister die Entscheidung des Gerichts offenbar ignoriert und stattdessen die Bundespolizei weiterhin zu illegalen Zurückweisungen auffordert. Ein solches Vorgehen missachtet nicht nur geltendes Recht, sondern stellt einen besorgniserregenden Angriff auf rechtsstaatliche Grundprinzipien dar. Die Behauptung Dobrindts, das Verwaltungsgericht habe nur eine „Einzelfallentscheidung“ getroffen, ist so grotesk wie lächerlich: Das Verwaltungsgericht Berlin wiederholt und bestätigt in drei konkreten Fällen die gefestigte Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs.
Heute möchte Dobrindt seinen abstrusen Kurs fortsetzen und plant die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung, vorbei an Bundestag und Bundesrat. Damit werden demokratische Prozesse ausgehebelt und ein wichtiger Kontrollmechanismus abgeschafft, was verfassungsrechtlich hochproblematisch ist.
„Mit der Berufung auf das EU-Recht untergräbt Herr Dobrindt demokratische Entscheidungsprozesse und umgeht den deutschen Rechtsstaat. Während er Recht und Ordnung predigt, provoziert er willentlich Rechtsbrüche“ so Melk weiter.
Unabhängig von der Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten, lässt sich das generelle Konzept sichere Herkunftsstaaten in Frage stellen, da es sich bei Asyl um die individuelle Schutzbedürftigkeit von Einzelpersonen handelt. Die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten erschwert diesen Schutz massiv und gefährdet damit das individuelle Recht auf Asyl.
Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommt und einen Asylantrag stellt, darf nicht damit rechnen, dass dieser inhaltlich geprüft wird. Stattdessen wird er als unzulässig abgelehnt. Das vernachlässigt bestehende Gefahren für vulnerable Gruppen und geht nicht auf individuelle Verfolgungsbestände ein.
„Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweiterten soll Härte signalisieren und unterstreicht den menschenfeindlichen Kurs der CDU. Daneben ist die Tendenz sich über rechtstaatliche Verfahren und demokratische Abläufe hinweg zu setzen höchst besorgniserregend und
Krimineller Innenminister? Dobrindt muss gehen!
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert sofortigen Stopp illegaler Zurückweisungen an den deutschen Grenzen und den Rücktritt des Bundesinnenministers
Am Montag hat das Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren die Zurückweisung somalischer Geflüchteter an der deutsch-polnischen Grenze als rechtswidrig eingestuft. In einem Fall betraf dies eine 16-jährige Jugendliche aus Somalia. Auch zwei weitere somalische Schutzsuchende, die einer verfolgten Minderheit angehören, erhielten vor dem Gericht Recht. Diese Entscheidungen unterstreichen die Rechtswidrigkeit staatlicher Zurückweisungen und betonen den Schutzanspruch besonders vulnerabler Gruppen.
Recht und Ordnung predigen – Rechtsbruch praktizieren
Leonie Melk Geschäftsführerin des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein stellt fest: „Diese Urteile waren zu erwarten! Europarechte und Menschrechte bis ans Äußerte auszureizen und zu überschreiten, kann nicht zu den ersten Amtshandlungen eines demokratischen Innenministers gehören. Herr Dobrindt hat sich mit seinem Vorpreschen trotz eindeutiger rechtlicher Grenzen disqualifiziert. Dass er trotz der Urteile an der Praxis festhalten will tritt den Rechtsstaat mit Füßen“
Das Urteil des Verwaltungsgerichts kam nicht überraschend: Nach europäischem Recht sind Zurückweisungen an der Grenze von Menschen, die Asyl suchen, nicht zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrfach entschieden, zuletzt 2023 (Urt. v. 21.09.2023, Az. C-143/22 | ADDE). Vielmehr ist zunächst zu prüfen, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Dass die von Bundesinnenminister Dobrindt kurz nach seinem Amtsantritt am 07.05.2025 angeordnete Zurückweisungspraxis für rechtswidrig erklärt wird, war insofern nur eine Frage der Zeit.
Umso alarmierender ist es, dass der Minister die Entscheidung des Gerichts offenbar ignoriert und stattdessen die Bundespolizei weiterhin zu illegalen Zurückweisungen auffordert. Ein solches Vorgehen missachtet nicht nur geltendes Recht, sondern stellt einen besorgniserregenden Angriff auf rechtsstaatliche Grundprinzipien dar. Die Behauptung Dobrindts, das Verwaltungsgericht habe nur eine „Einzelfallentscheidung“ getroffen, ist so grotesk wie lächerlich: Das Verwaltungsgericht Berlin wiederholt und bestätigt in drei konkreten Fällen die gefestigte Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs.
Heute möchte Dobrindt seinen abstrusen Kurs fortsetzen und plant die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung, vorbei an Bundestag und Bundesrat. Damit werden demokratische Prozesse ausgehebelt und ein wichtiger Kontrollmechanismus abgeschafft, was verfassungsrechtlich hochproblematisch ist.
„Mit der Berufung auf das EU-Recht untergräbt Herr Dobrindt demokratische Entscheidungsprozesse und umgeht den deutschen Rechtsstaat. Während er Recht und Ordnung predigt, provoziert er willentlich Rechtsbrüche“ so Melk weiter.
Unabhängig von der Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten, lässt sich das generelle Konzept sichere Herkunftsstaaten in Frage stellen, da es sich bei Asyl um die individuelle Schutzbedürftigkeit von Einzelpersonen handelt. Die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten erschwert diesen Schutz massiv und gefährdet damit das individuelle Recht auf Asyl.
Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommt und einen Asylantrag stellt, darf nicht damit rechnen, dass dieser inhaltlich geprüft wird. Stattdessen wird er als unzulässig abgelehnt. Das vernachlässigt bestehende Gefahren für vulnerable Gruppen und geht nicht auf individuelle Verfolgungsbestände ein.
„Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweiterten soll Härte signalisieren und unterstreicht den menschenfeindlichen Kurs der CDU. Daneben ist die Tendenz sich über rechtstaatliche Verfahren und demokratische Abläufe hinweg zu setzen höchst besorgniserregend und nicht mit dem Amt eines Innenministers vereinbar“ erklärt Melk.
Kontakt: Leonie Melk, public[@]frsh.de, 0431 556 853 64