Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. und der Paritätische SH begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme die geplante Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins für ein stichtagsunabhängiges Aufenthaltsrecht für integrierte langjährig geduldete Flüchtlinge. Politik will offenbar den Erfahrungen Rechnung tragen, dass es sich bei der Zielgruppe nicht um Einzelfälle, die im Zuge von Ermessenshandeln oder als Härtefälle quasi gnadenhalber entschieden werden könnten, handelt. Über die Hälfte der ca. 1.800 aufenthaltsrechtlich geduldeten Flüchtlinge in Schleswig-Holstein halten sich schon seit mehr als 6 Jahren hier auf, ohne dass auf Grundlage geltenden Rechts Aufenthalte beendet oder verfestigt werden konnten.
Ob künftig die sog. “Kettenduldungen” tatsächlich obsolet werden, ist allerdings von den der künftigen Regelung zugrundeliegenden Kriterien abhängig. Flüchtlingsrat und Paritätischer appellieren deshalb an die Mitglieder des am 28. September im Kieler Landeshaus tagenden Innen- und Rechtsausschusses, die Kriterien für nachzuweisende “Integrationsleistungen” so zu fassen, dass von den zuständigen Verwaltungen der Lebensrealität der Menschen mit Duldung positiv Rechnung getragen werden kann.
Insbesondere die nach Verlauten vorausgesetzte “eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts” kann von geduldeten Flüchtlingen nur erwartet werden, wenn dafür auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zum Beispiel besteht bis dato für die Zielgruppe kein Zugang zu Integrationskursen und zu Qualifizierungsmaßnahmen. Stattdessen setzen ausländerrechtliche Arbeitsverbote weitere Hürden für integrationswillige Flüchtlinge.
Solange diese und weitere normierte Diskriminierungen gegen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge Bestand behalten, müssen im geplanten Gesetz nachgewiesene “Bemühungen um Lebensunterhaltssicherung” zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ausreichen.
Die geplante gesetzliche Regelung darf zudem - anders als ihre stichtagsgebundenen Vorläuferregelungen - erwerbsunfähige Flüchtlinge nicht ausschließen.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme (s. Anlage) präsentieren der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein e.V. und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. detailliert ihre Vorschläge für die Ausgestaltung eines Aufenthaltsrechts für integrierte Flüchtlinge.
gez. Martin Link
Pressemitteilung zum Drucken mit Stellungnahme von FRSH und Paritätischem mit Anlage: Eckpunkte für eine Bundesratsinitiative für die Novellierung des Aufenthaltsgesetzes mit dem Ziel einer gesetzlichen Regelung zur Aufenthaltsverfestigung für langjährig aufhältige gut integrierte Flüchtlinge
Stellungnahme des Flüchtlingsbeauftragten des Landes Wulf Jöhnk
Stellungnahme des Diakonischen Werk Schleswig-Holstein
Medieninformation des Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 22. August 2011: Minister Schmalfuß fordert neuen Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration (inkl. Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen sowie Änderungsanträge von CDU + FDP, SPD und DIE LINKE)
Neu: Antrag von CDU und FDP in der aktuellen Landtagssitzung
Nachtrag vom 7.10.2011: Debatte im Kieler Landtag am 7.10.2011
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereines: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2700/umdruck-17-2765.pdf
Broschüre von Diakonie, Caritas und Pro Asyl: http://www.aktion-bleiberecht.de/media/ENDVERSION_Bleiberechtsbroschuere_2011_Web.pdf