Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein ist entsetzt über diesen Verwaltungsvollzug, der noch dazu eine positive verwaltungsgerichtliche Asylentscheidung ignoriert hat.
Der Landtag Schleswig-Holstein hatte im Oktober 2024 mit Blick auf die - nach wie vor unveränderte - erhebliche Gefährdungslage für rückkehrende Jezid*innen im Irak einstimmig eine sichere Zukunft für alle Jezid*innen in Schleswig-Holstein eingefordert.
Die Nachricht von der gestrigen Abschiebung ist in hohem Maße besorgniserregend. "Das gilt um so mehr, da eine offensichtlich übermotivierte Ausländerverwaltung hier eine gerichtliche Schutzzusage unterlaufen hat", erklärt Leonie Melk, Geschäftsführerin beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Eine ausstehende Klage der Familie wurde am Tag der Abschiebung positiv beschieden. Als die offizielle Mitteilung darüber die Behörde erreicht hatte, saß die Familie jedoch schon im Flugzeug Richtung Bagdad.
Der Flüchtlingsrat befürchtet, dass das schlechte Beispiel aus Brandenburg auch hierzulande Schule machen könnte, und fordert das fachaufsichtlich zuständige Sozialministerium in Schleswig-Holstein auf, sich gegenüber den Ausländerverwaltungen des Landes und der Kommunen für eine ermessenspositive und die relevante Rechtssprechung berücksichtigende Behandlung ausreisepflichtiger jezidischer Personen im Bundesland stark zu machen und zu gewährleisten, dass keine vulnerablen jezidischen Personen aus Schleswig-Holstein in den Irak abgeschoben werden.
Hintergrund:
Unter den 43 gestern in den Irak abgeschobenen Menschen ist auch eine jezidische Familie mit vier minderjährigen Kindern. Nach Informationen des rbb hatten die Eltern am Tag vor dem Abschiebeflug mit ihrer Klage gegen den abgelehnten Asylbescheid Recht bekommen. Die Familie lebte seit 2022 in der Uckermark. Wie andere Jezid*innen waren sie vor Verfolgung im Nordirak geflohen. Nach Angaben des rbb waren weder die Eltern noch die vier Kinder im Alter von 5, 12, 15 und 17 Jahren in Deutschland straffällig geworden.
Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Irak ist ein Abschiebestopp längst überfällig: Die Lage für Jezid*innen hat sich in den letzten Wochen verschärft. Allenthalben herrscht Straflosigkeit bei Tötungsdelikten. Der Islamische Staat (IS) reorganisiert seine Kräfte. Die irakische Regierung lässt dessen ungeachtet Zehntausende Jezid*innen aus den Flüchtlingslagern im Nordirak räumen – ohne, dass es einen sicheren Ort für sie gibt. Konkret bedeutet das: Genau zehn Jahre nach dem Beginn des Völkermords durch den IS stehen die ÊzîdInnen im Irak vor einer völlig ungewissen Zukunft.
Der aktuelle Irak-Lagebericht des Auswärtigen Amtes betont, dass die Schließung der Flüchtlingslager in der kurdischen Autonomieregion sogar mit einer noch schlechteren Versorgung einherginge und die Situation für Jezid*innen zusätzlichen verschärfen würde. Auch eine innerirakische Fluchtalternative gibt es nicht, denn die jezididischen Familien und Einzelpersonen sind auf die für sie überlebenswichtige Gemeinschaft und den Schutz in ihren traditionellen Siedlungsgebieten im Norden des Irak angewiesen. Im Zuge von Abschiebungen wie gestern nach Bagdad wird betroffenen jezidischen Personen - zumal Frauen und Kindern - keinerlei sicheres Geleit in die traditionallen jezidischen Siedlungsgebiete im Norden des Irak gewährleistet.
Kontakt: Flüchtlingsrat SH, T. 0431-735 000, public[@]frsh.de
