Exemplarisch sei hier nur auf den einstimmigen Beschluss der<link http: www.landinsicht-sh.de> Integrationsministerkonferenz, auf die Stellungnahmen der <link http: www.landinsicht-sh.de>BAG der Wohlfahrtsverbände, der <link aktuell presseerklaerungen presseerklaerung article oeffnung-des-arbeitsmarkts-fuer-fluechtlinge-nicht-rueckgaengig-machen>Landesflüchtlingsräte sowie der <link http: www.ekd.de aktuell_presse>EKD verwiesen.
Seit 2008 fördert das „<link http: www.esf.de portal generator bleiberecht__2__gesamt.html>ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“[1] (kurz Bleiberechtsprogramm) bundesweit 28 Netzwerke, die Flüchtlinge, denen zumindest auf Antrag die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden kann („nachrangiger Arbeitsmarktzugang“), beim Bemühen um Arbeitsmarktintegration unterstützen. Zielgruppen sind ehemals „Geduldete“ mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der „Bleiberechtsregelung“, als auch Personen, die noch über keine sichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland verfügen. Dazu zählen Asylsuchende während des Asylverfahrens, aber auch „geduldete“ Flüchtlinge, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht erhalten haben, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreisen oder zurückgeführt werden können.
Das Bleiberechtsprogramm unterstützt in besonderer Weise die Erschließung inländischer Arbeitskräftepotenziale und damit eine wesentliche Strategie der Bundesregierung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Dazu gehören Zielgruppen wie junge Menschen ohne Berufsabschluss, Frauen und insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund. U.a. wurden im Dialogforum Arbeitsmarkt und Erwerbsleben im Rahmen des Nationalen Aktionsplans unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Ziele und geeigneten Lösungsansätze zur Sicherung der Fachkräftebasis festgelegt. Im aktuellen Zwischenbericht der Bundesregierung „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“ wird die Förderung des Potenzials der hier lebenden Migrantinnen und Migranten als ein zentraler Sicherungspfad im Rahmen der Fachkräftestrategie hervorgehoben. Dazu wurden umfangreiche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Bund, Ländern und Kommunen sowie wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure auf eine gemeinsame Grundlage gestellt.
Gemessen an den Zielen dieser Strategie kann die Arbeit der 28 Netzwerke mit mehr als 230 Einzelprojekten als höchst erfolgreich bilanziert werden. So werden in der <link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf zwischenbilanz_evaluation_bleiberechtsprogramm_jan13.pdf>Programmevaluation „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“[2] hohe Vermittlungsquoten in Arbeit und Ausbildung hervorgehoben. In den Netzwerken kooperieren Migrations- und Integrationsfachdienste in öffentlicher und freier Trägerschaft, Kammern und Flüchtlingsorganisationen eng mit Arbeits-, Landes- und kommunalen Verwaltungen, Unternehmensverbünden, Bildungsträgern und anderen Arbeitsmarktakteuren. In der ersten Förderperiode wurden mehr als 10.000 TeilnehmerInnen beraten und eine Vermittlung in Ausbildung, Arbeit oder ergänzende Qualifizierung konnte für 50% erreicht werden. Darüber hinaus konnte eine Vielzahl in spezialisierte Sprachangebote zur Förderung der berufsspezifischen Sprachkompetenz integriert werden.
Bundesweit leben aktuell (Stand 31.12.2012) 65.936 Asylsuchende und 85.344 geduldete Flüchtlinge. Die Zuwanderung von Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, nimmt seit gut drei Jahren wieder kontinuierlich zu. Die zuständigen Innenverwaltungen gehen für die absehbare Zukunft eher von weiteren Steigerungen aus. Da nach allen bisherigen Erfahrungen ein großer Teil der geduldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden für längere Zeit oder dauerhaft in Deutschland bleiben wird, setzt sich inzwischen ein ausländerpolitischer Paradigmenwechsel durch: auch solche Personen, die noch nicht über einen verfestigten Aufenthalt verfügen, sollen nun in Integrationsmaßnahmen einbezogen werden.[3] Auf diesem Wege bestehen somit für diese Zielgruppen Möglichkeiten, Integrationsleistungen zu erbringen, die dann in aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen positiv berücksichtigt werden können.
Auch die von Hamburg angeregte Bundesratsinitiative und entsprechende Vorstöße anderer Bundesländer zur Einführung eines Aufenthaltsrechts für integrierte geduldete Flüchtlinge (sogenannte gesetzliche Bleiberechtsregelung[4]) implizieren. frühzeitige Unterstützungsmaßnahmen bei der Integration.. Schon jetzt im Aufenthaltsgesetz angelegte rechtliche Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung bei vorhandenen Integrationsleistungen (z.B. §§, 25a 18a oder 23a AufenthG) müssen ebenfalls, wenn sie anwendungspraktische Erfolge zeitigen sollen, durch Angebote zielgruppenorientierter Integrationshilfen sekundiert werden.
Doch grundsätzlich gehören Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit einer Duldung bis dato noch zu den am Arbeitsmarkt am meisten benachteiligten Gruppen und sind stark von sozialer Exklusion und Armut betroffen. Bestehende Hürden können von ihnen nur im Zuge aktiver Förderung bewältigt werden. Laut einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Oktober 2011 waren nur 11% aller geduldeten Flüchtlinge in Deutschland erwerbstätig[5]. Auch der Mikrozensus 2012 zeigt stark erhöhte Erwerbslosenquoten für Staatsangehörige der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen.
Dennoch wird die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt von den Regeldiensten bisher kaum gefördert: die Jobcenter sind nicht zuständig für Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten (das betrifft Asylsuchende, Geduldete sowie Flüchtlinge mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz). Die Agenturen für Arbeit sind zwar zuständig für alle Flüchtlinge, die mindestens nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben (in der Regel ab einem Aufenthalt von einem Jahr in Deutschland). Die Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden jedoch gekürzt und erfahrungsgemäß nicht in erster Linie für NichtleistungsempfängerInnen eingesetzt.
Trotz erwiesenermaßen hoher Motivation und arbeitsmarktrelevanter Potentiale haben Flüchtlinge mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen zu kämpfen. Dabei spielen fehlende Deutschkenntnisse sowie die mangelnde Anerkennung ausländischer Qualifikationen bzw. der eingeschränkte Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen eine große Rolle. Weitere Schwierigkeit stellen psychische und psychosoziale Belastungen dar – teils aufgrund von Erlebnissen im Zusammenhang mit der Flucht, teils aber auch aufgrund der belastenden Lebenssituation in Deutschland (Unterbringung in Sammelunterkünften, Kettenduldungen, Abschiebung von Familienangehörigen etc.). Schließlich wirken sich rechtliche Einschränkungen wie das o.g. Arbeitsverbot und der nachrangige Arbeitsmarktzugang negativ aus, so dass Flüchtlinge häufig erst nach langer Wartezeit eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen können. Die Folge ist, dass die Beschäftigungsrate sehr niedrig ausfällt.
Dass diese diskriminierende Rechtspraxis – aktuelle Reformvorhaben beim Aufenthaltsrecht und der Beschäftigungsverordnung[6] lassen keine substantiellen Verbesserungen erwarten – indes für die öffentliche Hand sehr kostenintensiv ist, zeigen Recherchen z.B. der Optionskommune Hersfeld-Rothenburg. Die Kommune, die ein regionales Bleiberechtsnetzwerk koordiniert, kann belegen, dass bei regelmäßiger Integrationsförderung von Flüchtlingen deren Arbeitsmarktintegration erheblich steigt. Im Ergebnis kommt es zu erheblichen Einsparungen für den Leistungsträger gem. AsylbLG.[7]
Die Bleiberechtsnetzwerke setzen bundesweit mit ihrer Arbeit einen erfolgreichen integrationspolitischen Kontrapunkt zur beschriebenen Praxis. Der o.g. politische Paradigmenwechsel muss sich weiter konsolidieren und auf der Verwaltungsebene und in den Regeldiensten implementiert werden. Die förderungsbedürftige gute Praxis der Netzwerke zeigt, dass eine nachhaltige Integration von Flüchtlingen gelingen kann.
Kiel, Hamburg, Osnabrück, 2.6.2013
· gez. Martin Link, Johanna Boettcher, Kiel, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Netzwerk Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (<link http: www.landinsicht-sh.de>www.landinsicht-sh.de)
· gez. Maren Gag, Hamburg, passage gGmbH, Netzwerk Fluchtort Hamburg Plus (<link http: www.fluchtort-hamburg.de>www.fluchtort-hamburg.de)
· gez. Norbert Grehl-Schmitt, Osnabrück, Caritas Verband, Netzwerk Netwin Osnabrück, (<link https: esf-netwin.de>
)
Kontakt: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.,T. 0431-735 000, <link>LiS@frsh.de, <link http: www.frsh.de>www.frsh.de
Weiteres Material zum Thema:
· „Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge nicht rückgängig machen!!“; Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte v. 9.4.2013 (mit Kurzdarstellung und Kritik der vom BMAS beschlossenen künftigen 7 Bundes-ESF-Förderprogramme): <link uploads media pelfre_papier.7.programme_9.4.2013.pdf>www.frsh.de/uploads/media/peLFRe_Papier.7.Programme_9.4.2013.pdf
· „Fachkräftestrategie ohne Flüchtlinge?“ Gemeinsame Presseerklärung von sechs Bleiberechtsnetzwerken zum 6. Integrationsgipfel der Bundesregierung vom 28.5.2013:<link aktuell presseerklaerungen presseerklaerung article fachkraeftestrategie-ohne-fluechtlinge>
[1]<link http: www.esf.de portal generator bleiberecht__2__gesamt.html>
www.esf.de/portal/generator/15172/bleiberecht__2__gesamt.html
[2] Lawetz-Stiftung/Univation, Hamburg, März 2013: <link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf zwischenbilanz_evaluation_bleiberechtsprogramm_jan13.pdf>
www.landinsicht-sh.de/fileadmin/pdf/Zwischenbilanz_Evaluation_Bleiberechtsprogramm_Jan13.pdf
[3] vergl: Beschluss des Beirats der Bundesintegrationsbeauftragten v. 24.9.2012 (<link http: www.bundesregierung.de content de _anlagen ib>
); Rede Innenminister Andreas Breitner (SH), Neumünster, 15.4.2013 (<link file:1216>www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_63/s63_44-45.pdf.pdf
); Rede Innenminister Boris Pistorius (Nds.), Hannover 25.5.2013 (<link http: www.nds-fluerat.org aktuelles innenminister-boris-pistorius-besucht-den-fluechtlingsrat>www.nds-fluerat.org/11155/aktuelles/innenminister-boris-pistorius-besucht-den-fluechtlingsrat/
)[4]HHer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung vom 28.8.2012 und andere (<link http: www.landinsicht-sh.de>
www.landinsicht-sh.de/startseite.html
);[5]<link http: www.bamf.de shareddocs anlagen de publikationen workingpapers wp39-migranten-im-niedriglohnsektor.html>
[6]siehe: <link http: www.fluechtlingsinfo-berlin.de fr zuwg aendg_aufenthg_rl_umsetzung_2013.html>
www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/AendG_AufenthG_RL_Umsetzung_2013.html
[7]<link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf interkulturelles_fallmanagement_einsparmoeglichkeiten-asylblg.pdf>www.landinsicht-sh.de/fileadmin/pdf/interkulturelles_fallmanagement_Einsparmoeglichkeiten-AsylbLG.pdf