Geflüchtete in Ausbildung sollen nicht abgeschoben werden. Das fordern die Beratungsnetzwerke „Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete und „B.O.A.T. – Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe.“ zusammen mit der Handwerkskammer Lübeck in einem Appell, den inzwischen 349 Betriebe, zivilgesellschaftliche Organisationen und Privatpersonen unterstützen. Das Thema wurde bei der Landespressekonferenz Schleswig-Holstein am 03. Juli 2025 gesetzt und medial breit aufgegriffen. Nun haben sowohl die Landtagsfraktionen der CDU zusammen mit den Grünen (Drucksache 20/3463) als auch die FDP (Drucksache 20/3451) Anträge im Landtag Schleswig-Holstein eingereicht und so die Thematik so auch im Landtag auf die Tagesordnung gebracht. Auch von der SPD (Drucksache 20/3463) und dem SSW (Drucksache 20/3496) gab es Änderungsanträge zu diesem Thema.
„In der Praxis erleben wir ein restriktives Verwaltungshandeln, Ermessensspielräume werden nicht genutzt und Anträge werden nicht schnell genug bearbeitet, weswegen Ausbildungsplätze verloren gehen. Für Geflüchtete und Betriebe ist das ein großes Problem. Wenn der schleswig-holsteinische Landtag am Donnerstag dafür Lösungen finden würde, wäre sowohl für die Integration von Geflüchteten wie auch für den Fachkräftemangel vieles gewonnen.“ sagt Anne-Katrin Lother vom Beratungsnetzwerk Alle an Bord! Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt es sehr, dass die Situation von Geflüchteten in Ausbildung positiv diskutiert wird. Mit § 60c AufenthG („Ausbildungsduldung“) und § 16 g AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer – „Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis“) existieren bereits zwei rechtliche Grundlagen, die für die Dauer der Ausbildung Rechtssicherheit geben können. Problematisch daran sind vor allem bürokratischen Hürden, lange Bearbeitungszeiten und fehlendes positives Ermessensentscheiden der Ausländerbehörden.
Der Flüchtlingsrat hofft daher auf die erfolgreiche Zusammenarbeit der Fraktionen und hebt besonders folgende Punkte hervor:
- Anträge, die eine Beschäftigung nach sich ziehen, sollten priorisiert von Ausländerbehörden bearbeitet werden. Das betrifft vor allem Anträge auf § 60c AufenthG und § 16g AufenthG jetzt im Sommer.
- Bei der Erteilung von Ausbildungsduldungen und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnissen sollen mögliche Ermessensspielräume von den Ausländerbehörden genutzt werden, vor allem im Bereich der Identitätsklärung. Hier bedarf es der entsprechenden Ermutigung von Ausländerbehörden durch die Politik und eine Umsetzung des Stufenmodells.
- Während Anträge auf Ausbildungsduldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnissen geprüft werden, soll von Abschiebemaßnahmen abgesehen werden. Das sollte, wenn nötig, auch gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. Die Landesregierung sollte sich im Bund dafür einsetzen, dass Gesetze auf Bundesebene vereinfacht und deutlicher formuliert werden, um eine Handlungssicherheit zu gewährleisten und eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.
- Auch die von Seiten der SPD vorgeschlagenen Abschaffung von Arbeitsverboten begrüßen wir. Dabei sollten besonders Geduldete im Fokus stehen, die in der Regel sowohl von der Agentur für Arbeit als auch von der Ausländerbehörde eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit benötigen. Die Prüfung durch die Agentur für Arbeit wäre aus unserer Sicht ausreichend.
Pressekontakt:
Anne-Katrin Lother
Netzwerkkoordination Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Tel.: 0431 55681353
alleanbord[@]frsh.de
www.alleanbord-sh.de
