Derzeit treten viele rechtliche Änderungen zulasten geflüchteter und zugewanderter
Menschen ein, wie zum Beispiel die Einführung der Bezahlkarte. Viele Bürger:innen,
ob ehrenamtlich oder hauptamtlich, wollen diese als unzumutbare Härte
empfundenen Entwicklungen abmildern und geflüchtete Menschen unterstützen.
Gelegentlich ist dabei unklar, wann diese Hilfeleistungen noch als solidarisch zu
bewerten sind und wann mit der Handlung die Grenze zur Strafbarkeit überschritten
ist.
Dieser Fragestellung widmen sich die Referent:innen am 12. März. Im ersten Teil der
Fortbildung gehen sie dafür zunächst auf die bisherige Rechtsprechung zur
Bezahlkarte sowie die rechtliche Bewertung von Tauschaktionen ein. In einem
zweiten Teil werden Situationen aus der täglichen Beratungspraxis und praktische
Hinweis zur (un)zulässigen Beratungstätigkeit gegeben.
Die Fortbildung richtet sich sowohl an Ehrenamtliche als auch an Hauptamtliche der
Migrations- oder Jugendmigrationsberatung.
Referent*innen:
- Dr. Julia Trinh, Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl und Zuwanderungsfragen
- Joschka Peters-Wunnenberg, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Anmeldung unter:
www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/ist-das-noch-solidarisch-oder-schon-strafbar
Veranstaltende:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein - Projekt Landesweite Flüchtlingshilfe, Diakonie Schleswig-Holstein