Die Konferenz der Integrationsminister:innen haben auf ihrer Konferenz am 27. April beschlossen zu prüfen, „wie für alle vor Krieg, Gewalt und Verfolgung geflüchteten Menschen in gleichem Maße ein schneller und unbürokratischer Zugang zu Integrationsleistungen sicherzustellen ist“.
Wörtlich erklärte Hannovers Integrations- Sozial- und Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi: „Wer in ein anderes Land zieht, muss lernen, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden. Der schnelle Zugang zu Unterkunft, Verpflegung, medizinischer Versorgung, Integrations- und Bildungsmaßnahmen sowie Arbeit erleichtert den Geflüchteten das Ankommen und Einleben in Deutschland erheblich. Ich kann es nicht akzeptieren, dass Menschen unterschiedlich behandelt werden und dadurch nicht die gleichen Lebenschancen haben. Besonders freut mich, dass wir alle geflüchteten Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, in den Blick nehmen und in der aktuellen Situation nicht vergessen. Alle haben Anspruch auf unsere Unterstützung und Solidarität“
Die Begründung des von Niedersachsen in die Konferenz eingebrachten Antrags ist eine beißende Kritik an der Praxis von Ausschluss und Behinderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Asylsuchenden und Geduldeten durch die bestehende Rechtslage. Wörtlich heißt es:
„Dieser unterschiedliche Zugang zu zahlreichen sozialen und finanziellen Leistungen, etwa bei der Lebensunterhaltssicherung, Gesundheitsversorgung, beim Zugang zu Bildung und Arbeit und beim Familiennachzug stellt die aus der Ukraine Geflüchteten deutlich besser als die aus anderen Kriegsgebieten Geflüchteten. Gleichzeitig haben sie mehr Spielraum für selbstbestimmte Entscheidungen, etwa im Hinblick auf die freie Wahl des Wohnortes.
Aus der Perspektive der Geflüchteten führt eine ungleiche Behandlung zur Verstärkung der oft traumatischen Erfahrungen und Erlebnisse aus den Heimatländern oder/und auf der Flucht. Diese Ungleichheit bei den betroffenen Zielgruppen zementiert das Empfinden, dass nicht alle Menschen weltweit rassismusfrei und gleichberechtigt Zugang zu den wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen und das Recht auf sicheres, gesundes und selbstbestimmtes Leben haben.
Fehlende Zugänge zu Arbeit und Bildung behindern die weitere Entwicklung der betroffenen Menschen und verhindern gleichzeitig, dass sie ihre Kompetenzen und Fähigkeiten hier einsetzen können, und das, obwohl Arbeits- und Fachkräfte in vielen Bereichen dringend benötigt werden. Gleichzeitig führt die ungleiche Behandlung Geflüchteter verschiedener Herkunft zu sozialen Spannungen innerhalb und zwischen zugewanderten Communities und strahlt auch in die Aufnahmegesellschaft hinein. In der Integrationsarbeit entstehen dadurch viele Konfliktsituationen und Frustrationen, wenn Menschen nur einen begrenzten oder gar keinen Zugang zu den Angeboten haben. Konkret bedeutet das u. a. Erklärungsnot z.B. in der Beratungsarbeit, wenn Menschen, die vor Krieg und Gewalt aus den gleichen Gründen geflüchtet sind, nämlich weil sie um ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit fürchteten, hier nicht im gleichen Maße Unterstützung finden.“
Die Integrationsministerkonferenz bittet die Bundesregierung daher um Prüfung, „wie der Zugang zu den Integrationsleistungen, z. B. Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung, Leistungen zur Gesundheitsversorgung und Zugang zur Bildung und Arbeit möglichst diskriminierungsfrei, gleichberechtigt und nach den jeweiligen Bedürfnissen für alle geflüchteten Menschen gestaltet werden kann.“
Die schleswig-holsteinische Integrationsmiunisterin Aminata Touré fordert vom Bund, die Ergebnisse der Integrationsministerkonfernz ins eigene Pflichtenheft zu übernehmen: "Es wurden auch sehr konkrete Beschlüsse für mehr Integration von geflüchteten Menschen gefasst. Diese Ergebnisse müssen Arbeitsgrundlage für die Ministerpräsident*innen-Konferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz am 10. Mai sein."
Leider zieht die Integrationsministerkonferenz nicht den naheliegenden Schluss, eine Abschaffung des diskriminierungsintensiven Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) - wie zuletzt zum 1. Mai vom Flüchtlingsrat SH und inzwischen 140 weiteren Organisationen gefordert - den Weg zu bereiten, sieht aber immerhin Handlungsbedarf auf gesetzgeberischer Ebene:
„Eine Ergänzung des AsylbLG um Elemente, die sich im System SGB II oder SGB XII in der Praxis als hilfreich für die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine gezeigt haben (z.B. Gesundheitsversorgung, Arbeitsmarktintegration) wären ein erster Schritt in die richtige Richtung.“
Material:
- PE des Innenministeriums Niedersachsen vom 27.4.2023: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2023/05/36-PI-IntMK.pdf
- PE des schleswig-holsteinischen Integrationsministeriums vom 27.4.2023: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/Presse/PI/2023/230427_VIII_IntMK_Wiesbaden.html?nn=b796c26b-d9ce-4e49-a032-7e552e6933b8
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat SH, public@frsh.de, T. 0431-55685640