Die GEAS-Reform soll durch Lager an den Außengrenzen, beschleunigte Verfahren und die sogenannte Fiktion der Nichteinreise Asylverfahren beschleunigen und wird faktisch zu einer Aushöhlung des internationalen Flüchtlingsschutzes in Europa und zur Entrechtung und Inhaftierung Schutzsuchender führen. Gemeinsam mit vielen weiteren zivilgesellschaftliche Organisationen hatte der Flüchtlingsrat daher bereits seit langem vor den Folgen der GEAS Reform gewarnt.
Welche drastischen Verschärfungen auf Schutzsuchenden zukommen, lässt Artikel 3 des Gesetzesentwurfs vermuten, der eine Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetz enthält. Dort werden neben dem bisher bestehenden Haftgrund „Zurückschiebungshaft“ drei weitere Rechtsgrundlagen für Haft oder Gewahrsam eingefügt (Überprüfungshaft, Ausreisegewahrsam sowie Asylverfahrenshaft). Das bedeutet: Freiheitsentzug für Personen, die nichts verbrochen haben. Besonders dramatisch ist der Zusatz der neuen Asylverfahrenshaft. Damit wird es auch in Schleswig-Holstein möglich schutzsuchende Familien mit Kindern einzusperren.
Einzig positiver Ansatz ist die institutionalisierte Identifikation von besonderen Schutzbedarfen und Vulnerabilitäten von Schutzsuchenden. Problematisch bleibt jedoch, dass der Gesetzesentwurf für Schleswig-Holstein hierzu keine fachlichen Standards festlegt, sondern die konkrete Ausgestaltung offenlässt. Bereits im Vorfeld wurde vielfach kritisiert, dass die im Screeningverfahren vorgesehenen Stellen, etwa die Landespolizei, in der Regel nicht über das erforderliche Fachwissen und die notwendige medizinische Expertise verfügen, um Vulnerabilitäten zuverlässig zu erkennen. Sie sind außerdem nicht geeignet, das notwendige Vertrauensverhältnis zu den Schutzsuchenden aufzubauen.
Diese Bedenken wurden durch den vorliegenden Entwurf nicht ausgeräumt. Ob und wie die Identifizierung von besonderen Schutzbedarfen in der Praxis tatsächlich funktionieren wird, bleibt abzuwarten. Der Flüchtlingsrat empfiehlt hier dringend auf die Unterstützung von Sozialpartnern zurückzugreifen, um das Screening effektiv und nach den gegebenen Standards durchzuführen.
Die GEAS-Reformen gelten als größte Asylrechtsverschärfung seit 1993 und regeln die Integration und Aufnahme von Schutzsuchenden auch auf EU- und Bundesebene. Angesichts dieser massiven Änderungen und restriktiven Entwicklungen ist zu befürchten, dass das heute ebenfalls in erster Lesung diskutierte Integrationsgesetz immer weniger Menschen zu Gute kommt. Das neue Integrations- und Teilhabegesetz soll diverse Verbesserungen für Migrant*innen in Schleswig-Holstein mit sich bringen und wird bisherige Gesetz von 2021 ablösen.
Der Flüchtlingsrat begrüßt die Neuausrichtung insbesondere die Aufnahme des Artikel 7 zu Gesundheit und psychosozialer Versorgung ausdrücklich. Positiv hervorzuheben ist auch die Schulpflicht für alle ankommenden Kindern, die Möglichkeit des Schulabschlusses für volljährige Geflüchtete sowie der Einsatz des Landes für Migrationsberatung und sprachliche Bildung. Damit werden wichtige Grundsteine für mehr Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe gelegt.
Die zeitgleiche Befassung mit den Gesetzesentwürfen macht jedoch die Ambivalenz deutlich. Während die Landespolitik in Schleswig-Holstein Integration stärkt, wird Migration und Ankommen auf EU- und Bundesebenen deutlich erschwert bzw. für große Gruppen Schutzsuchender von vornherein zu verhindern versucht.
Im Ergebnis wird dies dazu führen, dass immer weniger Menschen überhaupt von den Änderungen im Integrationsgesetz profitieren. Integration wird zwar gestärkt – jedoch für eine zunehmend kleinere Gruppe.
Pressekontakt: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Leonie Melk, public[at]frsh.de, T. 0431 556 853 64
