Andere gesetzliche Neuheiten, wie z.B. das Chancenaufenthaltsrecht, wurden umgesetzt und stellen für die Gruppe der Geduldeten eine große Chance der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung dar, beinhalten jedoch auch spezifische Regelungen, die zu beachten sind. So ist beispielsweise eine geklärte Identität bei der Erteilung des Chancenaufenthaltsrechts keine Voraussetzung, bei dem Übergang in die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a und § 25b jedoch zentral und Betroffenen oftmals nicht bewusst.
In der online Veranstaltung werden die gesetzlichen Regelungen zur Identitätsklärung sowie die damit verbundenen Mitwirkungspflichten und Vorschriften zur Passbeschaffung erklärt. Zudem erfolgt eine Erläuterung der spezifischen Mitwirkungspflichten je nach Aufenthaltstitel, sowie gängiger Verwaltungspraxen der Ausländerbehörden. Darüber hinaus werden die Auswirkungen anderer Gesetzesänderungen in den letzten Jahren, wie beispielsweise des Rückführungsverbesserungsgesetzes und des Sicherheitspakets, auf den Themenkomplex Identitätsklärung thematisiert und diskutiert. Ein besonderer Fokus liegt auf den Bestimmungen des Chancenaufenthaltsrechts, insbesondere im Hinblick auf den Übergang zu Aufenthaltserlaubnissen gemäß § 25a und § 25b. Im Anschluss an den Input wird es Raum für Fragen, Diskussionen sowie einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch geben.
Die Schulung richtet sich an ehren- und hauptamtliche Multiplikator*innen, die in der Beratung und Unterstützung Geflüchteter aktiv sind.
23.01.2025. 15:30 – 17:00 Uhr – Online
- Anmeldung unter https://eveeno.com/187164476
- Referent: Simon Dippold, Projekt Identitätsklärung/Landesweite Flüchtlingshilfe beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, projekt[at]frsh.de
- Weitere Informationen: 0431/55685646
Veranstaltende: AMIF-Projekt „Identität und Respekt – Landesweite Flüchtlingshilfe Schleswig-Holstein e. V.“