Im Dezember 2020 wurde bei der Konferenz der Innenminister*innen aus Bund und Ländern die Aussetzung des Abschiebestopps nach Syrien beschlossen. Seitdem sind Abschiebungen trotz der desolaten Lage in Syrien theoretisch wieder möglich, auch wenn diese Praxis kaum mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar ist.
Als Handreichung für Geflüchtete und Unterstützer*innen wurde vom Flüchtlingsrat SH eine deutsch- und arabisch-sprachige Broschüre „Informationen für Geflüchtete aus Syrien“ vom AMIF Netzwerk Strukturverbesserungen für Geflüchtete herausgegeben. Die zweisprachige Informationsbroschüre möchte mit Hilfestellungen zur Rechtslage Ausreisepflichtiger, Informationen zu Bleibeperspektiven und Hinweisen zu lokalen Beratungsstellen eine Orientierungshilfe für syrische Geflüchtete in Schleswig-Holstein bieten.
Bezug: Die Broschüre „Informationen für Geflüchtete aus Syrien“ kann in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats SH e. V., T. 0431-735 000, office@frsh.de, angefordert oder hier heruntergeladen werden.
Downloads:
Kontakt: Eva Biereder, AMIF-Projekt Identität und Respekt – Landesweite Flüchtlingshilfe beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., public@frsh.de