Mehr noch fordert der Rat eine sozial- und aufenthaltsrechtliche Gleichbehandlung und gute Bleibeperspektive für alle Asylsuchenden und Geflüchteten und die Abschaffung des grundrechtswidrigen diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes.
Im Umgang mit den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine hat Deutschland seit 2022 alles richtig gemacht. Die im Umgang mit ukrainischen Geflüchteten praktizierte Willkommenspolitik wäre als Blaupause geeignet gewesen, um den rechtlichen und exekutiven Umgang mit allen hierzulande Schutz Suchenden diskriminierungsfrei zu reformieren.
Menschen, die seit 2022 aufgrund des Krieges aus der Ukraine fliehen mussten, durften visumsfrei nach Deutschland einreisen und ihren Wohnort grundsätzlich selbst wählen, wobei sie bei der Wohnungssuche unterstützt wurden. Sie bekamen schnell und unbürokratisch eine Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis. Schon 40 Prozent sind in Beschäftigung. Bei Bedarf erhalten Ukrainer*innen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – das sogenannte Bürgergeld.
Mit Letzterem soll es nun vorbei sein. Seit April 2025 eingereiste sozialhilfebedürftige ukrainische Kriegsflüchtlinge sollen künftig genauso schlecht behandelt werden, wie die den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz schon längst anheimgestellten Asylsuchenden anderer Herkunftsländer.
Denn Schutzsuchende aus dem globalen Süden erfahren eine umfassende soziale und rechtliche Benachteiligung: Sofern sie es überhaupt schaffen, die abgeriegelten Grenzen zu überwinden, werden sie gezwungen, ihren Asylantrag in zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtungen zu stellen, wo sie wohnverpflichtet werden. Daran schließt die Wohnverpflichtung in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften an. Eine Arbeitsaufnahme ist ihnen erst nach Monaten erlaubt, Sozialleistungen und Krankenversorgung werden nur eingeschränkt gewährt. Qualifizierte Sprachförderung ist i.d.R. erst nach rechtskräftiger Anerkennung ihres Asylgesuchs zugänglich.
Obwohl sich Expert*innen aus Wissenschaft und Arbeitsverwaltungen in der Einschätzung einig sind, dass der aktuelle Kabinettsbeschluss einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, eine schlechtere Beschäftigungsintegrationsbilanz und keinesfalls Einsparungen brächte, bleibt CDU General Carsten Linnemann am 19. November im ZDF stoisch dabei, die ukrainischen sollten künftig genauso behandelt werden, wie alle anderen Schutzsuchenden.
„Alle in Deutschland Asyl oder Schutz vor Gewalt suchenden Menschen müssen unterschiedslos Aufnahme und Integrationsförderung vom ersten Tag an und damit eine gute Bleibeperspektive erhalten, wie die seit 2022 auf Grundlage der EU-Massenzustromrichtlinie aufgenommenen ukrainischen Kriegsflüchtlinge", fordert Leonie Melk, Geschäftsführerin beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Dafür spricht bereits der Grundsatz der unteilbaren Menschenwürde unserer Verfassung.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung dringend auf, sich für eine in diesem Sinne echte Gleichbehandlung der hierzulande Schutz Suchenden gegenüber der Bundesregierung wie folgt stark zu machen:
1. Aufenthaltssicherheit statt willkürlicher Abschiebungen
- Die Anwendung des § 24 AufenthG auch für Geflüchtete aus Kriegs- und Krisengebieten wie Afghanistan, Somalia und Eritrea.
- Faire Asylverfahren, bei denen die Qualität Vorrang vor der Schnelligkeit hat und bei denen die Entscheidungen auf Grundlage von Tatsachen und nicht von politischen Vorgaben getroffen werden.
- Ein Bleiberecht für alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt längst in Deutschland gefunden haben
- Keine Aufenthaltsbeendigungen bei Personen mit guter sozialer und beruflicher Integrationsperspektive oder solchen die in Ausbildung oder Beschäftigung sind.
2. Wohnen in Nachbarschaft statt Ausgrenzung in Lagern
- Die Einführung eines „Free Choice Systems“, bei dem Schutzsuchende ihren Wohnort dort nehmen dürfen wo sie möchten, beispielsweise weil sie vor Ort Angehörige oder Freunde haben.
- Die Verabschiedung von Aufnahmekonzepten, die allen Geflüchteten - so schnell wie möglich, spätestens jedoch nach drei Monaten - ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.
- Die Durchsetzung von Schutzkonzepten in Gemeinschaftsunterkünften, die effektiv vor Gewalt schützen und die Privatsphäre gewährleisten.
3. Gleichberechtige gesellschaftliche Teilhabe statt Diskriminierung
- Gleiche soziale Rechte für alle Geflüchteten, d.h. bspw.
- einen unverzüglichen Zugang zu Integrations- und Sprachkursen,
- das sofortige Recht, eine Arbeit aufzunehmen,
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch statt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Zahlung von Kinder-/Erziehungsgeld, BAföG etc. unabhängig von Aufenthaltsstatus
- Keine Bezahlkarten-Praxis
- Die Einführung einer vollwertigen elektronischen Gesundheitskarte und Gesundheitsleistungen nach dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen für alle.
4. Schaffung legaler und sicherer Fluchtwege statt Push-Backs
- die Erteilung von humanitären Visa insbesondere für vulnerable Schutzsuchende
- Keine entwürdigenden Herauskäufe aus dem Rechtsanspruch auf Aufnahme z.B. von Afghan*innen, sondern zuverlässigen Schutz entsprechend erfolgter Zusagen.
- eine Neuauflage von Landes- und Bundesaufnahmeprogrammen für Schutzsuchende,
- die Angehörige oder Freunde in Deutschland bzw. Schleswig-Holstein haben,
- die besonders gefährdet sind (Ortskräfte, Menschenrechtsaktivist*innen, Frauen etc.),
- die an den Außengrenzen der Europäischen Union in „Hotspots“ im Elend festgesetzt werden.
- die Wiedereinführung eines Rechts auf Familienleben für Geflüchtete: Schutzberechtigte Familien müssen zusammengeführt werden.
Kontakt: Leonie Melk, Flüchtlingsrat SH, T. 0431-735 000, public[at]frsh.de
