Pressemitteilung
Kiel, 12.06.2026
“Der 12. Juni ist kein einmaliger Showdown, sondern der Beginn einer langen, schmerzhaften rechtlichen Auseinandersetzung. Das restriktive GEAS-Paket muss sich an der EU-Grundrechtecharta messen lassen. PRO ASYL unterstützt Schutzsuchende dabei, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Wir stehen an ihrer Seite – mit Rechtsberatung, unserem Rechtshilfefonds und einem starken Netzwerk in Deutschland und Europa. Wo Grund- und Menschenrechte an den Außengrenzen, in Grenzverfahren und in den neuen haftähnlichen Lagern verletzt werden, kämpfen wir gemeinsam mit den Betroffenen für Gerechtigkeit“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Nach zwei Jahren Umsetzungszeitraum wird die GEAS-Reform ab dem 12. Juni 2026 anwendbar. Die GEAS-Reform umfasst elf Rechtsakte, davon sind zehn als Verordnungen direkt anwendbares Recht. In Deutschland waren zur Umsetzung der Reform die GEAS-Anpassungsgesetze erlassen worden, die ebenfalls ab dem 12. Juni greifen.
Schleswig-Holstein ist mit der entsprechenden Gesetzgebung vergleichsweise weit. Der in der nächsten Woche zur Abstimmung stehende Gesetzesentwurf wurde aber heftig kritisiert, da er zahlreiche Verordnungsermächtigungen enthält, die die Ausgestaltung ohne parlamentarischen Prozess erlauben.
Obwohl das neue Recht morgen in Kraft tritt, sind noch viele Fragen der konkreten Abläufe und Umsetzung offen. Unterstützer*innenszene, wie auch Hauptamtliche in Behörden und Beratungsstellen sind angesichts zahlreicher neuer Regelungen auf verschiedenen Ebenen gefordert die neuen Regelungen schnell zu überblicken und richtig umzusetzen.
Ob das System überhaupt bestehen wird, ist fraglich, denn es gibt diverse Lücken und Fragen mit Blick auf Grund- und Menschenrechte. Zahlreiche Warnungen und Kritik von zivilgesellschaftlicher sowie von Fachexpert*innen wurden ignoriert und das Gemeinsame Europäische Asylsystem in besonders restriktiver Weise ins nationale Recht umgesetzt.
„GEAS ist damit nicht nur der einschneidenste Asylrechtsverschärfung seit dem Asylkompromiss, sondern steht symptomatisch für eine neue gefährliche Form der Gesetzgebung. Rechtliche Lücken werden sehenden Auges toleriert und ihre Schließung an Gerichte ausgelagert. Gerichte werden somit vom Korrektiv der Exekutive zu einer nachgelagerten Fehlerkorrekturinstanz, die rechtliche Ungenauigkeiten ausbügeln muss. Dieser Prozess kostet wertvolle Zeit und findet auf dem Rücken der Schutzsuchenden statt.“, so Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein.
Die Knackpunkte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
In einem FAQ hat PRO ASYL die wichtigsten Aspekte der GEAS-Reform dargestellt. Aus Sicht von PRO ASYL sind folgende Verschärfungen besonders kritisch für den Flüchtlingsschutz:
- Verpflichtende Grenzverfahren: An den EU-Außengrenzen werden für Menschen aus Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent Asylgrenzverfahren stattfinden, die bis zu drei Monate dauern können. Bei Ablehnung folgt ein bis zu dreimonatiges Rückführungsverfahren. Während dieser Zeit gelten die Betroffenen als „nicht eingereist“ und sind faktisch inhaftiert. In Deutschland sind solche Verfahren an sechs Flughäfen geplant. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und PRO ASYL kritisieren die Verfahren als unfair und warnt vor Fehlentscheidungen.
- Beschleunigte Asylverfahren im Inland: Künftig werden viele Asylverfahren in Deutschland beschleunigt und mit eingeschränktem Rechtsschutz durchgeführt, etwa für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten oder Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent. Die neue EU-Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ umfasst auch Ägypten, Marokko, Tunesien und die Türkei. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und PRO ASYL lehnen das Konzept der “sicheren Herkunftsstaaten” entschieden ab und warnt vor voreingenommenen Verfahren.
- Mehr Freiheitsbeschränkung und Haft: Für viele Schutzsuchende wird es nun zur Realität, Unterkünfte nicht verlassen zu dürfen oder inhaftiert zu werden – besonders an den EU-Außengrenzen, aber auch in Deutschland. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und PRO ASYL lehnen solche Freiheitsbeschränkungen entschieden ab. Sie sind psychisch belastend und erschweren unabhängige Unterstützung.
- Verteilungssystem bleibt unfair: Das seit Jahren dysfunktionale Dublin-System bleibt bestehen und wird für Betroffene verschärft. Das Grundproblem der ungleichen Zuständigkeitsverteilung zwischen den EU-Staaten wird auch durch den Solidaritätsmechanismus nicht gelöst, da viele Staaten – darunter Deutschland – die Aufnahme von Asylsuchenden aus anderen EU-Ländern ablehnen. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und PRO ASYL fordern ein wirklich solidarisches Aufnahmesystem und für Schutzsuchende die Möglichkeit, ihren Schutzort selbst zu wählen.
Pressekontakt: Leonie Melk, public[at]frsh.de, 0431 556 853 64
