Die Abschiebung von Nashwan Jami in den Irak muss rückgängig gemacht werden. Obwohl er eine Tischler-Ausbildung absolvierte, wurde er Mitte Februar abgeschoben und mit einem 30-monatigen Einreisestopp belegt. – Der Flüchtlingsrat fordert, die sofortige Aufhebung des Einreisestopps, damit Nashwan Jami zurückkehren und seine Ausbildung fortsetzen kann.
In Deutschland allgemein und auch in Schleswig-Holstein herrscht ein gravierender Fach- und Arbeitskräftemangel, zu deren Schließung Geflüchtete aktiv beitragen. Vor allem im Ausbildungsmarkt gibt es deutlich mehr Stellen als Bewerber*innen, ein Beitrag im NDR vom letzten Monat zeigt auf, dass über 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt sind.
Es ist für viele Geflüchtete nicht leicht, in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren. Für den Besuch der Berufsschule wird oftmals ein höheres Sprachniveau benötigt, als wenn nur eine Arbeit gesucht wird. Für viele erwachsene Geflüchtete ist die Vorstellung noch mal drei Jahre einen Beruf zu erlernen, eine Herausforderung, insbesondere wenn sie im Heimatland schon lange gearbeitet hatten.
Gerade deswegen ist es ein herausragendes Beispiel für eine erfolgreiche Integration, wenn Geflüchtete eine Ausbildung absolvieren. Und angesichts des Fachkräftemangels leisten sie hier auch einen essentiellen Beitrag für die schleswig-holsteinische Wirtschaft.
Wenn Geflüchtete in Ausbildung abgeschoben werden, ist das nicht nur für sie selbst, sondern auch für die Betriebe eine Katastrophe.
Wenn ein Betrieb einen Geflüchteten ausbildet und dieser dann abgeschoben wird, wird der Betrieb womöglich nicht nochmal dazu bereit sein. „Somit schaden Abschiebungen von Geflüchteten in der Ausbildung der Arbeitsmarktintegration von allen Geflüchteten“, sagt Anne-Katrin Lother, Teil der Koordination vom Beratungsnetzwerk Alle an Bord! Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete. „Durch die sogenannte Ausbildungsduldung haben Geduldete in Ausbildung eigentlich die Sicherheit, während der Ausbildung nicht abgeschoben zu werden. Aber leider erhält nicht jede*r Geduldete in Ausbildung auch eine Ausbildungsduldung. Das ist ein großes Problem.“
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es sogar neben der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG. Komplexe Rechtslagen und überlastete Zuwanderungsbehörden, die mögliche positive Ermessenspielräume nicht ausnutzen, sorgen jedoch dafür, dass immer weniger Ausbildungsduldungen erteilt werden. Auf dieses Problem hat der Flüchtlingsrat in der Vergangenheit im Magazin der Schlepper bereits hingewiesen.
Alle Geflüchtete, die eine Ausbildung absolvierten, sollten auch eine Ausbildungsduldung oder eine Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis erhalten! Geflüchtete, die sich nachhaltig integriert haben und massiv zur Fachkräftesicherung beitragen, dürfen nicht abgeschoben werden!
Kontakt: Anne Lother, Leonie Melk, office[@]frsh.de, 0431 735 000