Am 11. März 2025 legte die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für eine Rückführungsverordnung vor, die die derzeitige Rückführungsrichtlinie ersetzen soll. Hinter dem euphemistischen Namen verbirgt sich ein Vorschlag, der auf Zwangsmaßnahmen sowie traumatisierende und rechtsverletzende Maßnahmen abzielt, deren Prämisse die Erhöhung der Abschiebungsquoten ist. Die „Abschiebungsverordnung“, wie sie treffender genannt werden sollte, ist Teil einer umfassenderen Veränderung der EU-Migrationspolitik, die die Migration von Menschen als Bedrohung darstellt, um Ausnahmen von den Grundrechtsgarantien zu rechtfertigen. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben zunehmend Kriminalisierung, Überwachung und Diskriminierung zu den Standardinstrumenten der Migrationssteuerung gemacht – anstatt auf Schutz, Sicherheit, Maßnahmen zur sozialen Inklusion, dem Ausbau sicherer und regulärer Wege und auf Rechten basierenden Aufenthaltsgenehmigungen zu setzen.
Die „Abschiebungsverordnung“, wie sie treffender genannt werden sollte, ist Teil einer umfassenderen Veränderung der EU-Migrationspolitik, die die Migration von Menschen als Bedrohung darstellt, um Ausnahmen von den Grundrechtsgarantien zu rechtfertigen. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben zunehmend Kriminalisierung, Überwachung und Diskriminierung zu den Standardinstrumenten der Migrationssteuerung gemacht – anstatt auf Schutz, Sicherheit, Maßnahmen zur sozialen Inklusion, dem Ausbau sicherer und regulärer Wege und auf Rechten basierenden Aufenthaltsgenehmigungen zu setzen.
Unsere Organisationen sind sich einig: Diese Verordnung muss abgelehnt werden. Sie ist geprägt von Inhaftierung, Abschiebung, Externalisierung und Bestrafung - insbesondere von Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert werden - und wird dazu führen, dass noch mehr Menschen in eine rechtliche Grauzone und gefährliche Situationen gedrängt werden. Wir fordern die Europäische Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen, und fordern das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union nachdrücklich auf, ihn in seiner jetzigen Form abzulehnen.
Die Verordnung muss aus folgenden Gründen abgelehnt werden:
1. ABSCHIEBUNGEN IN LÄNDER OHNE VORHERIGE VERBINDUNGEN UND ABSCHIEBUNGSZENTREN AUSSERHALB DER EU (Art. 4, 17)
2. NEUE VERPFLICHTUNGEN DER STAATEN ZUR „FESTSTELLUNG” UND ÜBERWACHUNG (Art. 6)
3. MEHR MENSCHEN WERDEN IN ILLEGALITÄT UND RECHTLICHE UNSICHERHEIT GEDRÄNGT (Art. 7, 14)
4. STARKER AUSBAU DER INHAFTIERUNG (Art. 29-35)
5. STRAF- UND ZWANGSMASSNAHMEN (Art. 10, 12, 13, 16, 22, 29)
6. AUSHÖLUNG DES RECHTS AUF EFFEKTIVEN RECHTSSCHUTZ (Art. 28)
7. AUSGEWEITETE DIGITALE ÜBERWACHUNG UND VERSTÖSSE GEGEN DEN DATENSCHUTZ (Art. 6-9, 23, 38-41)
8. FEHLENDE FOLGENABSCHÄTZUNG UND KONSULTATIONEN
9. ÜBERBLICK ÜBER ALTERNATIVEN ZUR STRAFRECHTLICHEN MIGRATIONSKONTROLLE
Wir fordern die EU auf rassistischen und fremdenfeindlichen Stimmungen sowie Konzerninteressen nicht nachzugeben und die restriktive und diskriminierende Wende in ihrer Migrationspolitik rückgängig zu machen. Stattdessen sollen Ressourcen in Politikansätze gelenkt werden, die auf Sicherheit, Schutz und Inklusion beruhen, Communities stärken, die Menschenwürde wahren und sicherstellen, dass alle Menschen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – in Sicherheit leben können.
Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten sollten Abschiebungsmaßnahmen ablehnen, die auf Sanktionen und Zwang beruhen, die Menschenrechtsstandards senken und Diskriminierungen verstärken. Angesichts der oben dargelegten Bedenken fordern wir die Europäische Kommission auf, diesen Vorschlag zurückzuziehen, und fordern das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union nachdrücklich auf, diesen Vorschlag abzulehnen.
Die ausführliche Version, mit Erläuterungen zu den jeweiligen Punkten sind unten auf Deutsch und in der englischen Originalversion zu finden. Ebenso die Liste der unterzeichenden Organsationen.
