Wie kam es dazu? Ein Mann soll in die Türkei abgeschoben werden. Sein Rechtsanwalt legte am selben Tag um 10:07 Uhr dagegen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig ein. Da die Abschiebung noch am selben Tag, in wenigen Stunden, erfolgen soll, ergeht zunächst ein Hängebeschluss.[1] Um 11:45 Uhr wird der zuständigen Ausländerbehörde zunächst vom Gericht telefonisch mitgeteilt, dass ein Hängebeschluss ergehen wird. Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde sicherte zu, dass die Abschiebung nach Eingang des Hängebeschlusses gestoppt werden würde.[2]
Doch der Mann wurde trotzdem abgeschoben. Obwohl der Hängebeschluss um 12:27 Uhr von allen drei beteiligten Richtern unterschrieben wurde und die Ausländerbehörde telefonisch darüber informiert wurde.
Der Fall wurde durch den Gerichtsbeschluss des VG Schleswig bekannt, welcher den Vorgang aufschlüsselt. Darin wird auch die Begründung der Ausländerbehörde erläutert: Er bezog sich auf formelle sowie materielle Erwägungen: „die Kosten einer Abschiebemaßnahme [seien] hoch.“ Außerdem hatte er offenbar selbst entschieden, dass der Mann eine Scheinehe führe, um sich der Abschiebung zu entziehen und Straftaten begangen habe (Fahren ohne Führerschein und Urkundenfälschung). Statt auf die Überprüfung des Falls durch das zuständige Gericht zu warten, fällte die Ausländerbehörde selbst ein Urteil und entschied sich eigenmächtig für die Abschiebung.
„Dieses Handeln ist nicht nur rechtswidrig, sondern auf zutiefst besorgniserregend. Die Eigenabwägung des Mitarbeitenden unterlief die rechtsstaatliche Entscheidung und zeigt eine bedenkliche Respektlosigkeit gegenüber gerichtlichen Entscheidungen, sowie eine gewisse Sorglosigkeit angesichts der Abschiebung eines Menschen. Beides ist, insbesondere für Behördenmitarbeitende, untragbar.“, so Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V.
Auch das Verwaltungsgericht Schleswig stellte fest: „Es steht der Behörde jedoch nicht zu, sich eigenmächtig über eine gerichtliche Entscheidung hinwegzusetzen, weil sie diese nicht für richtig hält.“
Dieses Vorgehen zeigt was für Konsequenzen der migrationsfeindliche Diskurs der Bundesregierung und die dort verbreitete Ignoranz gegenüber rechtlich bindenden Entscheidungen für unsere Gesellschaft als Ganze hat. Wenn sich auf oberste Ebene über Rechtsentscheidungen hinweggesetzt wird, bspw. Grenzkontrollen, Aufnahmen von Menschen aus Afghanistan, etc. dann werden auch auf anderen Ebenen Rechtsverstöße immer häufiger. Hiergegen müssen alle Demokrat*innen gemeinsam kämpfen.
Die Opposition hatte schnell reagiert und das Thema im gestrigen Innen- und Rechtsausschuss thematisiert. Dort erklärte der zuständige Landrat die Mitarbeitenden hätte nicht gewusst, was ein Hängebeschluss sei und dass er auch telefonisch wirksam werde.[3] Angesichts großer Fluktuation und ständiger wechselnder Gesetze und Erlasse ist es schwierig für Mitarbeitenden der Zuwanderungsbehörde alles zu wissen. Es ist jedoch vollkommen unhaltbar, dass fehlendes Wissen schulterzuckend hingenommen wird und ein Mensch trotz einer schützenden gerichtlichen Entscheidung abgeschoben wird.
Der Flüchtlingsrat fordert daher,
- eine konsequente, lückenlose Aufarbeitung des Falls
- flächendeckende und regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden in der Zuwanderungsbehörden
- Klare Haltung und Stellungnahme der Fachaufsicht des Sozialministeriums
- Bessere Aufsicht und Unterstützung durch die Fachaufsicht des Sozialministeriums
- Personelle Konsequenzen für bewusst rechtswidriges Handeln von Sachbearbeitenden
Alle Menschen in Schleswig-Holstein müssen sich darauf verlassen können, dass das Land Schleswig-Holstein sowie seine Behörden rechtmäßig und verantwortungsvoll handeln!
[1] Ein Hängebeschluss ist eine vorläufige gerichtliche Entscheidung, die getroffen werden kann, wenn eine schnelle Regelung notwendig ist und nicht erst das reguläre gerichtliche Verfahren abgewartet werden kann. Der Hängebeschluss soll verhindern, dass während dieser Wartezeit durch eine vollzogene Abschiebung unwiderrufbare Tatsachen geschaffen werden. Ein Hängebeschluss ist daher keine endgültige Entscheidung in der Sache. Er gilt nur für die Übergangszeit und kann durch eine spätere gerichtliche Entscheidung ersetzt oder aufgehoben werden.
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001651680
www.ssw.de/themen/ein-mensch-wurde-gegen-eine-gerichtsentscheidung-ausser-landes-gebracht
