In Schleswig-Holstein hat sich ein breites Bündnis mit dem gemeinsamen <link https: www.frsh.de artikel familien-gehoeren-zusammen-schleswig-holstein-muss-sich-fuer-den-schutz-des-familienlebens-einsetzen external-link-new-window external link in new>Appell "Familien gehören zusammen!" an den Bundesrats- und Ministerpräsidenten Daniel Günther gewandt. Über 50 Organisationen, u.a. aus Kinder- und Jugendarbeit, Flüchtlingshilfe, Antidiskriminierungsstellen, Kirchen und Gewerkschaften, fordern: Schleswig-Holstein muss seine Bundesratspräsidentschaft für den Schutz des Familienlebens einsetzen.
Am 1. Februar jährt sich die letztjährige Entscheidung des Bundestags den Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge ein weiteres Mal auszusetzen. Mit dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz wurde im August 2018 der Anspruch auf Familiennachzug für diese Kriegsflüchtlinge faktisch abgeschafft.
„Das neue Gesetz ist ein wirkungsvolles Mittel zur Verhinderung von Familienleben. Es hat in Deutschland ein Gnadenrecht für theoretisch 1.000 Familien im Monat geschaffen, das jede Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit beschämt und eher einer Lotterie gleicht“, kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
In der Praxis werden nicht einmal die vom Gesetzgeber versprochenen 1.000 Visa im Monat vergeben. Bis zum November 2018 waren deutschlandweit gerade einmal 1.562 Visa für den Familiennachzug subsidiär Geschützter erteilt worden. Von August bis September wurden lediglich 2 Visa für Familien in Schleswig-Holstein ausgegeben. Das Bündnis „Familien gehören zusammen!“ kritisiert das Verfahren als langsam, unnötig kompliziert, intransparent und offensichtlich nicht dem Ziel dienend, die Familieneinheit der Betroffenen herzustellen.
Aber nicht nur für Menschen, die subsidiären Schutz in Deutschland haben, sind die Hindernisse auf dem Weg zum Familiennachzug hoch. Rechtslagen und bürokratische Hürden verhindern und verzögern auch bei vielen anderen Familien mit nicht eingeschränktem Rechtsanspruch ihr Zusammenleben. Das gilt zum Beispiel, wenn für den Nachzug gültige Pässe, Heirats- und Geburtsurkunden verlangt werden, die Flüchtlinge aus vielen Ländern praktisch unmöglich beschaffen können.
Nicht zuletzt kann Familiennachzug aber ein sicherer Zugangsweg sein, der Gefahren der Fluchtwege verringern kann. Legale Möglichkeiten der Familienzusammenführung können verhindern, dass in der Heimat verbliebene Angehörige zu Schaden oder umkommen oder Menschen risikoreiche Fluchtwege suchen müssen.
Für den 01. und 02.02.2019 hatte die Initiative „<link http: familienlebenfueralle.net>Familien leben für alle!typo3/“ bundesweit zu Aktionen für den Familiennachzug aufgerufen.
Gemeinsam mit anderen Unterzeichnenden des Appells ruft der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. deshalb am Freitag, den 01.02.2019, zu einem <link artikel laternenumzug-fuer-familiennachzug>politischen Laternenumzug in Kiel auf. Der Umzug startet um 17 Uhr auf dem Asmus-Bremer-Platz in Kiel.
Um ca. 18:30 Uhr soll vor der Staatskanzlei der Appell an den Minister- und Bundesratspräsidenten Daniel Günther übergeben werden.
gez. Martin Link, public(at)frsh.de, T.: 0431 55685360
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