Das Ziel der Verordnung ist, dass abgelehnte Asylbewerber*innen, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, in Abschiebungszentren irgendwo auf der Welt gebracht werden können und dort ihr Dasein fristen müssen.
Wohlgemerkt geht es dabei um Staaten, zu denen sie keinerlei Verbindung besitzen, deren Sprache ihnen fremd ist und in denen sie ohne Zugang zu umfassender Beratung, effektivem Rechtsschutz, gesellschaftlicher Teilhabe oder sonstiger Unterstützung auf sich allein gestellt wären. Auch Familien mit minderjährigen Kindern sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Lediglich unbegleitete Minderjährige sind hiervon nicht betroffen.
„Das Absprechen jeglicher Selbstbestimmung, und das 'Verfrachten' von Menschen in Länder ohne jeglichen Bezug, erinnert an die schlimmsten Kapitel der Menschheit. Dass hierfür rechtliche Grundlagen geschaffen werden sollen, die jeglichen Grundsätzen eines humanen und menschenwürdigen Miteinanders widersprechen, treibt die europäische Dynamik der Entrechtung auf die Spitze und verpflichtet uns alle zum Widerstand“ so Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Abschiebelager sollen fernab der europäischen Öffentlichkeit errichtet werden, wo Menschenrechte oftmals mit Füßen getreten werden und Schutzsuchende anstatt Schutz zu finden erneut Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind und in haftähnliche Lager gesperrt werden. Einzige Bedingung für die Abschiebezentren ist, dass das aufnehmende Land ein Abkommen mit einem oder mehreren EU-Ländern geschlossen hat und zumindest auf dem Papier internationale Menschenrechtsstandards und Grundsätze des Völkerrechts einhält. Schaut man sich die aktuelle Menschenrechtslage in den zur Debatte stehenden Ländern an, kann einem ob diesen Vorschlags nur angst und bange werden. Zur Debatte stehen Länder wie Ruanda und Uganda, Mauretanien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Äthiopien und Usbekistan Sollten die geplanten Lager tatsächlich kommen, bleibt zu hoffen, dass sich diese von den aktuellen von verschiedenen Milizen betrieben Flüchtlingslagern in Libyen unterscheiden, in den Erpressung, Folter und Gewalt an der Tagesordnung stehen und unter Kenntnis der EU schlimmste Menschenrechtsverbrechen begangen werden.
Deutschland steht nun an vorderster Front dieser Idee und forciert die Umsetzung gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und der Niederlande an erster Stelle. Noch in diesem Jahr wollen Deutschland und die Niederlande gemeinsam sogenannte diplomatische Missionen durchführen, um potenzielle Drittstaaten für Rückführungszentren auszuloten und zu prüfen.
Durch die Verabschiedung der GEAS-Reform haben gleichzeitig große Teile der Schutzsuchenden keine Chance mehr auf ein „normales“ Asylverfahren in Europa (nämlich u.a. alle, die aus einem „sicheren“ Herkunftsland kommen, z.B. aus einem Herkunftsland mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von unter 20 %), sondern werden mit unzureichendem Rechtschutz in Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen abgekanzelt und anschließend entweder in ihr Herkunftsland abgeschoben, oder in die nun geplanten „Return Hubs“ gebracht. Als Gegenleistung hierfür wird es wohl finanzielle Entlohnung, erleichterte Visafreigabe für Staatsbürger*innen, etc. geben. Wer sich auf diesen politischen Kuhhandel einlässt, bleibt abzuwarten.
Wann und ob diese Abschiebezentren tatsächlich kommen werden, ist aktuell noch unklar. Die bisherigen Blaupausen solcher Deals sind allesamt gescheitert. Italiens Plan Asylverfahren für auf dem Meer aufgegriffene Schutzsuchende in Albanien stattfinden zu lassen, und anschließend direkt von dort in ihre Herkunftsländer abzuschieben, ist Stand Juni 2026 gescheitert und kostet die italienische Steuerzahler*innen wohl schätzungsweise 600 bis 800 Millionen Euro. Und auch der von der Vereinigten Königreich entwickelte Ruanda-Plan, wurde von der die Macht übernehmende Labour-Regierung umgehend wieder eingestampft.[1] Und auch bei den nun geplanten Abschiebezentren werden die nationalen Gerichte, der Europäische Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, noch ein Wörtchen mitzureden haben.
Zentrale Fragen dieser Abschiebungszentren bleiben offen. Wie lange werden Menschen in den Lagern verbleiben müssen? Wird es eine maximale Haftdauer geben? Was passiert, wenn sie nach Ablauf dieser Zeit immer noch nicht abgeschoben werden können? Die Gründe, die eine Abschiebung unmöglich gemacht haben existieren schließlich weiterhin. Können die Betroffenen klagen, wenn ihre Rechte verletzt werden? Und wer kann sie dabei unterstützen? Auch ohne die Antworten auf diese Fragen zu kennen ist klar: Mit der nun verabschiedeten EU-Abschiebeverordnung inklusive der Abschiebezentren entfernt sich die EU immer weiter von einer gerechten Aufnahme Geflüchteter und der Idee, dass die Menschenwürde für alle gilt.
Sowohl das EU-Parlament als auch die EU-Länder müssen dieser Entscheidung noch zustimmen. Auch wenn dies bei den aktuellen Mehrheiten im EU-Parlament eher als Formsache gilt, ist zivilgesellschaftlicher und parlamentarischer Widerstand gegen die menschenfeindlichen Regeln zentral. Denn die Entscheidung ist ein absolutes NO-GO und zeigt die schlussendliche Abstrusität der aktuellen Abschottungs- und Externalisierungspolitik. Hiergegen müssen wir uns, als Demokrat*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen mit allen Mitteln einsetzen.
Pressekontakt:
Leonie Melk, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, public@frsh.de, 0431 735 000
[1] Den darauffolgenden Rechtsstreit zwischen Ruanda und der UK konnte die UK gewinnen, sodass sie Ruanda nicht die geforderten 100 Millionen Pfund Entschädigung zahlen mussten.
