Oder welche Gegebenheiten schützen ggf. vor Rücküberstellungen und ermöglichen den Verbleib in Deutschland/Schleswig-Holstein? Welchen spezifischen Herausforderungen stehen Betroffene gegenüber und wann sind Rückführungen in Dublin-Staaten unzulässig?
Onlineveranstaltung
Mittwoch, 21.05.2025
18:00-20:00 Uhr
Nach unserem Blick nach Dänemark im Februar wollen wir nun nach Bulgarien schauen. Das Ökumenische Netzwerk für Asyl in der Kirche in NRW e.V. hat im Januar einen Bericht über die Bedingungen für Schutzsuchende, insbesondere Dublin-Rückkehrer*innen in Bulgarien veröffentlicht. Bereits der Name ist vielsagend: Abgeschoben aus Deutschland nach Bulgarien: Systematische Verelendung im Transitland – kein Bett, kein Brot, keine Seife.
Nach einem einleitenden Input zum Dublin System durch Axel Meixner, Rechtsberater beim Flüchtlingsrat SH, wird Benedikt Kern den Bericht für das Ök. Netzwerk für Asyl in der Kirche vorstellen und über die Lage in Bulgarien berichten.
Anschließend wird Axel Meixner einen kurzen Überblick zu einschlägigen Urteilen geben, bevor Raum für Fragen und Austausch sein wird.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an: Hauptamtliche und ehrenamtliche Unterstützer*innen mit Grundkenntnissen im Dublin-Verfahren, Asylverfahrensberatung, Migrationsberatung, Organisationen der Geflüchtetenarbeit.
Anmeldung: https://eveeno.com/291647227
Veranstaltende: AMIF-Projekt Landesweite Flüchtlingshilfe beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. - www.frsh.de
Kontakt: Leonie Melk, lm@frsh.de, 0431 556 853 64
