Das Amtsgericht Kiel beschloss im Prozess gegen die Bundespolizei die Inhaftierung eines Syriers zur Sicherung der Rückschiebunng abzulehnen, da der Kläger sich der Abschiebung ggfs. nicht entziehen würde.
Das Amtsgericht Kiel beschloss im Prozess gegen die Bundespolizei die Inhaftierung eines Syriers zur Sicherung der Rückschiebunng abzulehnen, da der Kläger sich der Abschiebung ggfs. nicht entziehen würde.