Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird politisch regelmäßig damit begründet, Geldüberweisungen ins Ausland verhindern zu wollen. Dahinter steht das Bild massenhafter Transfers staatlicher Sozialleistungen aus Deutschland heraus. Eine empirische Grundlage für diese Behauptung gibt es nicht. Stattdessen schränkt die Bezahlkarte die Handlungsfähigkeit von Menschen ein, die bereits am Existenzminimum leben.
Was die Zahlen tatsächlich zeigen
Eine 2024 veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Basis repräsentativer Daten (SOEP/IAB-BAMF-SOEP) zeigt: Geflüchtete senden seltener Geld ins Ausland als andere Migrant*innen. Für das Jahr 2021 lag dieser Anteil bei sieben Prozent – verglichen mit zwölf Prozent bei Migrant*innen ohne Fluchthintergrund.
Diese sieben Prozent beziehen sich auf Geflüchtete insgesamt – nicht auf Menschen, die zum Befragungszeitpunkt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Ein Beleg dafür, dass Asylleistungen in relevantem Umfang ins Ausland überwiesen werden, lässt sich daraus nicht ableiten.
„Wer die DIW-Studie kennt – und die zuständigen Stellen können sie kennen – und trotzdem behauptet, die Bezahlkarte sei nötig, um Asylleistungen vor Auslandsüberweisungen zu schützen, lügt nicht aus Unwissenheit. Der gewählte Begriff ist politisches Kalkül: Heimatüberweisungen werden zur Bedrohungskulisse, Geflüchtete zur Zielscheibe – obwohl die Daten das Gegenteil zeigen. Das ist kein Versehen. Das ist die Instrumentalisierung von Armut für Abschreckungspolitik.", so Rosa Mare vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
50 Euro Bargeld im Monat: Was das im Alltag bedeutet
Der monatliche Gesamtbedarf für alleinstehende Erwachsene nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt 2026 bei 455 Euro. Tatsächlich frei verfügbar ist häufig nur der notwendige persönliche Bedarf – 202 Euro, bei Erwachsenen in Sammelunterkünften oder Paaren 182 Euro. In Schleswig-Holstein begrenzt die Bezahlkarte den verfügbaren Bargeldbetrag auf in der Regel 50 Euro monatlich.
Wer nur 50 Euro Bargeld im Monat zur Verfügung hat, ist an vielen Stellen ausgeschlossen von allem, was in Deutschland noch bar läuft und das ist mehr als politische Rhetorik vermuten lässt: Flohmärkte, Tafeln, kleine Läden, Secondhand-Angebote, Klassenausflüge. Kartenzahlung ist hierzulande keine Selbstverständlichkeit. Die Bezahlkarte tut jedoch so, als wäre sie es.
Rücküberweisungen: Humanitäre Realität, keine politische Stimmung
Rücküberweisungen sind für viele Familien weltweit eine direkte, schnelle und unbürokratische Form humanitärer Unterstützung. Sie finanzieren Lebensmittel, Medikamente, Schulbesuche, Pflege oder Hilfe in akuten Krisen – dort, wo internationale Hilfsstrukturen oft zu langsam oder gar nicht erreichbar sind.
Geflüchtete, die Angehörige in Kriegs- oder Krisenregionen zurücklassen mussten, tragen Verantwortung für Kinder, Eltern, Geschwister oder kranke Familienangehörige. Diese Verantwortung unter pauschalen Verdacht zu stellen, wird weder der Realität noch der Würde der betroffenen Menschen gerecht. Familienunterstützung ist kein Missbrauch staatlicher Leistungen.
Appell: Versachlichung statt Abschreckung
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert eine Versachlichung der Debatte. Die Bezahlkarte schränkt Selbstbestimmung ein, erzeugt Verwaltungsaufwand und vertieft die Abhängigkeit von Behördenentscheidungen – ohne dass dafür eine belastbare Grundlage in Form empirischer Belege besteht.
Wer Integration und gesellschaftliche Teilhabe ernst nimmt, muss schutzsuchenden Menschen Zugang zu regulären Konten, zu Bargeld und zu selbstbestimmtem wirtschaftlichen Handeln ermöglichen. Kontrolle schafft kein Vertrauen. Verdacht ersetzt keine sozialen Rechte.
