Information und Diskussion mit Alexander Hoffmann, Rechtsanwalt
Im Jahr 2013 begann die NSU-Prozess genannte Gerichtsverhandlung gegen fünf Personen, die als rechtsradikale Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) für verschiedene rechtsradikale Terrorattentate und den Tod von 10 Menschen verantwortlich gemacht wurden. Das Verfahren endete im Juli 2018 wegen Mittäterschaft und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mit lebenslanger Haftstrafe für die Hauptangeklagten und Strafen zwischen 10 und 2,5 Jahren für die anderen Angeklagten. Die Angeklagten legten gegen die verhängten Haftstrafen Revision ein, die zurzeit noch läuft.
Das Urteil des Münchener Oberlandesgerichts in diesem langjährigen und viel diskutierten Verfahren wurde in weiten Teilen der Öffentlichkeit als Teil einer Schlussstrich-Debatte rund um das Thema NSU wahrgenommen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsradikalismus, der Umgang mit den Opfern und deren Familien und die bis heute nicht völlig geklärte Rolle des Verfassungsschutzes werfen Fragen auf, die immer noch diskutiert werden und mit denen eine weitere gesellschaftliche Auseinandersetzung nötig ist.
Alexander Hoffmann, der im Verfahren zwei Betroffene des Nagelbombenanschlages in der Kölner Keupstraße als Nebenkläger vertrat, berichtet darüber, wegen welcher Taten die Angeklagten verurteilt worden sind, aber auch darüber, welche Erkenntnisse aus dem Verfahren das Gericht ignoriert oder verleugnet hat. In diesem Zusammenhang stellt er die Frage, was dieser Prozess für die zukünftige Diskussion über und den Umgang mit Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik bedeutet.
Donnerstag, den 14.03.2019, um 19:00 Uhr
Hermann-Tast-Schule, Aula, Am Bahndamm 1, 25813 Husum
Eimtritt ist frei.
Eine Kooperationsveranstaltung von:
Fremde brauchen Freunde e.V., Flüchtlingsbeauftragte des Kirchenkreises Nordfriesland, Westküste Ahoi! beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Wir danken der Hermann-Tast-Schule für die Unterstützung und Zusammenarbeit.