FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL kritisiert das vom Bundestag verabschiedete „Asylbeschleunigungsgesetz“ als Integrationsverweigerungsgesetz. Zum Schaden unserer Gesellschaft werden die Weichen auf Abwehr und Ausgrenzung gestellt. Die Kasernierung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu sechs Monaten, die Ausdehnung des Arbeitsverbotes und die Ausweitung der Residenzpflicht werden die Unterbringungsproblematik verschärfen und Integration verhindern.
Der Bundestag hat ebenfalls eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, nach der Flüchtlinge in den auf die Erstaufnahme folgenden Gemeinschaftsunterkünften nur noch Sachleistungen erhalten können. Ihnen soll das soziokulturelle Existenzminimum nicht als Bargeld ausgezahlt werden. Der Bundestag produziert mehr Bürokratie für die Ausländer- und Sozialbehörden, denn vom soziokulturellen Existenzminimum sind auch Telefonkosten, Lesestoff, Genussmittel etc. umfasst, für deren Verteilung die Behörden zuständig sein werden.
FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL kritisieren das Gesetzesvorhaben als Programm der Entwürdigung von Menschen und schließt sich der Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins an, der von einem offenen Verfassungsbruch ausgeht. Insbesondere die Möglichkeit der Leistungseinschränkungen für Menschen, die ausreisen sollen, ist von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden: „Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken.“
Diesen Maßstab missachtend wurde in den Beratungen das Gesetz nochmals verschärft. Geduldete, denen man vorwirft, an ihrer Abschiebung nicht ausreichend mitgewirkt zu haben, sollen nun nicht einmal mehr das menschenwürdige Existenzminium erhalten. Es soll ihnen der Barbetrag („Taschengeld“) und selbst der Anspruch auf Bekleidung gestrichen werden.
Das Gesetzespaket darf nicht ohne eine angemessene öffentliche und parlamentarische Diskussion sang und klanglos verabschiedet werden. Obschon eine breite Mehrheit der zivilgesellschaftlichen Akteure von den Kirchen über die Wohlfahrtsverbände bis zu juristischen Vereinigungen und Menschenrechtsorganisationen das Gesetz ablehnt, haben sich die Bundesländer nach Ansicht der Flüchtlingsorganisationen bisher in den Verhandlungen mit Kritik all zu sehr zurückgehalten. Aber jedes Asylrechtsgesetz, das vorrangig auf Abschreckung setzt und nur kurzfristige finanzielle Hilfen ermöglicht, wird scheitern.
FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL appellieren an den Bundesrat, diesem Gesetz in dieser Form die Zustimmung zu verweigern. Es greift eklatant in die Zuständigkeit der Bundesländer ein und will Bundesländern und lokalen Ausländerbehörden untersagen, Abschiebungen anzukündigen. Die Ausdehnung des Verbleibs in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird Gewalteskalationen im Winter befördern, mit denen sich dann die Bundesländer und Kommunen auseinandersetzen müssen.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.