Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem Schreiben vom 7.2.2025 mitgeteilt, dass für Dublin-Fälle aus Griechenland und Italien der Leistungsausschluss bis auf weiteres nicht angewendet werden soll.
Download:BMI Schreiben vom 7.2.2025
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem Schreiben vom 7.2.2025 mitgeteilt, dass für Dublin-Fälle aus Griechenland und Italien der Leistungsausschluss bis auf weiteres nicht angewendet werden soll.
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