Aufnahme von afghanischen Ortskräften nach § 22 Satz 2 AufenthG
Die Regelung zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte gilt gemäß einem BMI-Rundschreiben vom 29.09.2015 (Anlage) offensichtlich fort. Jedenfalls ist dieses Schreiben bis dato nicht aufgehoben worden…