Die dort beantragten Pässe werden laut Aussage der Botschaft in Berlin derzeit in Kabul mit ausstellender Behörde „MFA - Kabul“ gedruckt. Vom Generalkonsulat Bonn ausgestellte Reisepässe oder Passverlängerungen werden in Deutschland ab/seit dem 10.12.2025 wieder anerkannt.
"In Schleswig-Holstein lebende afghanische Staatsangehörige sollten – zwecks
Passbeantragung bzw. -ausstellung – primär an die afghanische Botschaft in Berlin
verwiesen werden, welche für den hiesigen Konsularbezirk zuständig ist."
[...]
"Eine pauschalisierte
Unzumutbarkeit der Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige wird nicht (mehr
länger) als gegeben angesehen. Es besteht dessen ungeachtet weiterhin die Möglichkeit,
einen RAfA auf Antrag einzelfallbezogen und im Falle einer nachgewiesenen
Unzumutbarkeit der Passbeschaffung (§ 5 Abs. 1 AufenthV) nach pflichtgemäßem
Ermessen auszustellen; wie bei sämtlichen anderen Ausländerinnen und Ausländern auch.
Wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer sich darauf beruft, dass ihr oder ihm kein Pass
ausgestellt wird, hat sie oder er Nachweise beizubringen (z.B. Vorlage des Schriftverkehrs
mit der Auslandsvertretung), dass die Ausstellung des Passes aus von ihr oder ihm nicht
zu vertretenden Gründen verweigert wird (§ 82 Absatz 1) (vgl. Ziff. 3.3.1.4 AVV-AufenthG)."