1. April 2009 - das ist ein wichtiges Datum für langjährig geduldete Flüchtlinge, die sich auf Grundlage der im Sommer 2007 geschaffenen "<link http: www.aufenthaltstitel.de>Gesetzlichen Altfallregelung" um ein gesichertes Bleiberecht in Deutschland bemühen.
Denn diese Regelung legt den 1. April 2009 für alle Flüchtlinge, die auf Grundlage der Altfallregelung zunächst eine "Aufenthaltserlaubnis auf Probe" erhalten haben, als zukunftsentscheidenden Stichtag fest. Dann müssen Betroffenen nachweisen, dass sie über einen Dauerarbeitsvertrag verfügen. Anderenfalls geht die vorläufige Aufenthaltserlaubnis zum Jahresende 2009 wieder verloren - und die vom Gesetzgeber geschürten Hoffnungen auf ein gesichertes Bleiberecht erweisen sich als Aprilscherz.
Die Opfer, ggf. ganze Familien, würden zurückfallen in die Situation der "Kettenduldung" - ein auf Wochen oder Monate befristeter aufenthaltsrechtlicher Un-Zustand, der die betroffenen Menschen auf Kosten der öffentlichen Hand sozial ausgrenzt, von Integrationsförderung ausschließt und mit jederzeit möglicher Abschiebung bedroht.
Die Betroffenen kommen überwiegend aus Bürgerkriegsgebieten wie Kosovo, Tschetschenien, Irak und Afghanistan. Sie leben hier seit vielen Jahren, haben hier ihre Kinder bekommen oder großgezogen und Wurzeln geschlagen. Knapp 1.150 Geduldete und gerade einmal 370 Menschen mit Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" (<link http: www.aufenthaltstitel.de>§ 104a AufenthG) leben derzeit in Schleswig-Holstein.
"Das ist keine Größenordnungen, die die Integrationskapazität Schleswig-Holsteins über Gebühr in Anspruch nehmen." meint Johanna Boettcher vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Frau Boettcher ist Koordinatorin des Netzwerks "Land in Sicht - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein" und kritisiert, das Gesetz habe in der aktuellen Ausgestaltung allenfalls zur Verschlimmbesserung der Lage der meisten langjährig geduldeten Flüchtlinge beigetragen:
So nehme der Gesetzgeber zwar zur Kenntnis, dass Familien und Einzelpersonen nach langen Jahren hierzulande faktisch einen neuen Lebensmittelpunkt gefunden haben. "Doch die Humanität bleibt auf der Strecke, wenn die Arbeitsmarktfähigkeit der Menschen zum alleinigen Maßstab gelungener Integration gerät." klagt Boettcher.
Denn auf Dauer bleiben darf nur, wer ausreichend verdient, um den eigenen Lebensunterhalt und den der Familie "überwiegend eigenständig" zu sichern. Ausnahmen für Alte, Kranke und Behinderte gibt es praktisch nicht.
Die aktuelle Wirtschaftskrise erschwert die Lage weiter: Schon allgemein gilt, dass von Kurzarbeit Betroffene aller Voraussicht nach ihren Lebensunterhalt nicht mehr eigenständig sichern können. Doch wer als Flüchtling seine Arbeit verliert, riskiert obendrein den gesicherten Aufenthalt. Selbst diejenigen Flüchtlinge, die bisher noch in Lohn und Brot sind, müssen zittern: zu Jahresende 2009 prüft die Ausländerbehörde die Wahrscheinlichkeit, ob der Lebensunterhalt auch in Zukunft gesichert werden kann. Eine angesichts der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zusätzlich bedrohliche Perspektive.
Das vom PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein und dem FLÜCHTLINGSRAT koordinierte Netzwerk "Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein" wird vom Bundesarbeitsministerium und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Es hat die Aufgabe, Flüchtlinge ohne sicheres Aufenthaltsrecht bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. <link http: www.frsh.de pdf flyer_landinsicht.pdf>Die im Netzwerk kooperierenden Projekte erleben Monat für Monat, wie Menschen an den gesetzlichen Voraussetzungen der Altfallregelung scheitern.
Angesichts dieser Situation fordert das Netzwerk "Land in Sicht!", die Gesetzliche Altfallregelung dringend den vorhandenen Bedarfen anzupassen:
- Der Stichtag 1. April widerspricht dem Ziel der Gesetzlichen Altfallregelung, langjährig Geduldeten einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Er gehört deshalb abgeschafft.
- Die Kriterien für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen überarbeitet werden: auch wer unverschuldet ohne Arbeit ist, muss bleiben dürfen!
- Die aktuelle bis Ende 2009 bestehende Befristung der Gesetzlichen Altfallregelung muss aufgehoben werden, um auch in Zukunft Kettenduldungen zu vermeiden.
gez. Johanna Boettcher, Koordination Netzwerk <link http: www.frsh.de landinsicht>Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.