Das Landgericht Lübeck beschließt, dass der Beschluss des Amtsgericht Oldenburg i.H. vom 22.2.2013 den minderjährigen Kläger in Abschiebungshaft zu nehmen, ihn in seinen Rechten verletzt hat.
Das Landgericht Lübeck beschließt, dass der Beschluss des Amtsgericht Oldenburg i.H. vom 22.2.2013 den minderjährigen Kläger in Abschiebungshaft zu nehmen, ihn in seinen Rechten verletzt hat.