Am heutigen Morgen hat das Bundesinnenministerium im Rahmen einer Sammelabschiebung 81 afghanische Männer nach Kabul abgeschoben. Die Betroffenen wurden als „strafrechtlich auffällig“ und „vollziehbar ausreisepflichtig“ bezeichnet. Die Rückführung wurde mit Unterstützung Katars organisiert und von Innenminister Dobrindt als erster Schritt eines angekündigten Politikwechsels im Koalitionsvertrag gewertet. Tatsächlich handelt es sich um eine völkerrechtswidrige Maßnahme, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass den Abgeschobenen in Afghanistan Folter und unmenschliche Behandlung drohen.
„Im Koalitionsvertrag ist die Rede von Abschiebungen, die „zunächst“ nur Straffällige betreffen. Dass in Zukunft auch nicht-straffällige Afghan*innen betroffen sein können, ist also von Anfang an mitgedacht. Der Flug markiert eine weitere gefährliche Verschiebung politischer Prioritäten – weg vom Schutz gefährdeter Menschen, hin zur symbolischen Durchsetzung migrationspolitischer Härte.“ erklärt Rosa Mare vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Der Zeitpunkt ist bezeichnend: Während Deutschland weiterhin Tausende besonders gefährdete Afghan*innen mit gültiger Aufnahmezusage an der Einreise hindert, werden gleichzeitig Abschiebungen in ein Land durchgeführt, das von internationalen Institutionen weiterhin als nicht sicher eingestuft wird. Zur gemeinsamen Erklärung von PRO ASYL und Landesflüchtlingsräten vom 14. Juli.
Zwangsrückführungen aus Iran und Pakistan – auch für Menschen mit Aufnahmezusage
Zugleich verschärfen auch die Nachbarstaaten Afghanistans den Druck auf Geflüchtete. Im Iran hat sich die Lage seit Juni 2025 dramatisch zugespitzt. Nach erneuten militärischen Auseinandersetzungen in der Region dokumentiert die Internationale Organisation für Migration (IOM) bis zu 30.000 Abschiebungen pro Tag an der iranisch-afghanischen Grenze – etwa das Vierfache des üblichen Niveaus. Die afghanische Infrastruktur ist mit dieser Rückkehrbewegung überfordert. Bereits heute sind laut UN rund 23 Millionen Menschen – fast die Hälfte der Bevölkerung – auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Auch Pakistan hat die Repression gegen afghanische Geflüchtete weiter verschärft. Seit Januar 2025 droht auch Menschen mit offiziellen Papieren wie dem „Proof of Registration“ (PoR) die Ausweisung aus Städten wie Islamabad und Rawalpindi. Zahlreiche Rückführungen erfolgen unter Zwang. Bereits zwischen September 2023 und Januar 2024 wurden mehr als 800.000 Afghan*innen abgeschoben. Unter den Abgeschobenen befinden sich zahlreiche Frauen* und Kinder*, viele sind in Pakistan geboren oder haben dort über Jahre hinweg Schulen besucht. Ihnen wird nun jede Perspektive auf Bildung, Versorgung oder Sicherheit entzogen.
Auch Afghan*innen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms (BAP) bereits eine rechtskräftige Aufnahmezusage durch Deutschland erhalten haben, sind von Abschiebung bedroht. Sie leben unter prekären Bedingungen in Drittstaaten – oft ohne gesicherten Aufenthalt, ohne Schutz und zunehmend unter unmittelbarer Gefahr.
„Eine Verschiebung der Entscheidung über die Einreise ist unter diesen Umständen keine neutrale Verzögerung, sondern ein Spiel mit der Zeit, dass für viele Betroffene Folter oder den Tod zur Folge haben kann. Statt – wie von Herrn Dobrindt vorgeschlagen – mit den Taliban zu verhandeln, was einer faktischen Anerkennung ihres Terrorregimes gleichkäme, sollte die Bundesregierung ihrer Verantwortung gerecht werden und zugesagte Aufnahmen schnellstmöglich umsetzen.“, mahnt Rosa Mare vom Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.
Versprochener Schutz bleibt aus
Mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) hat Deutschland seit Oktober 2022 zugesichert, besonders gefährdete Afghan:innen aufzunehmen – darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Künstler*innen, Jurist*innen und Aktivist*innen. Geplant waren 1.000 Aufnahmen pro Monat. Tatsächlich eingereist sind bislang nur etwa 1.500 Personen. Weitere rund 2.400 haben eine Aufnahmezusage erhalten, warten jedoch weiter auf ihr Visum – viele davon seit Monaten oder Jahren.
Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 bestätigt: Diese Aufnahmezusagen sind rechtlich bindende Verwaltungsakte – die Bundesregierung ist verpflichtet, sie umzusetzen.
Deutschland trägt Verantwortung – politisch, moralisch, rechtlich
Deutschland war über zwei Jahrzehnte in Afghanistan militärisch, diplomatisch und entwicklungspolitisch tätig. Viele Afghan:innen haben in dieser Zeit eng mit deutschen Stellen, Medien oder Organisationen kooperiert – häufig unter hohem persönlichen Risiko. Nach dem Truppenabzug 2021 wurde ihnen Schutz zugesagt. Deutschland trägt Verantwortung – politisch, moralisch und rechtlich. Die Aufnahmezusagen sind rechtsverbindlich, politisch zugesichert und moralisch geboten. Sie dürfen weder ignoriert noch hinausgezögert werden.
Verfolgung von Frauen – juristisch bestätigt
Frauen* und Mädchen* in Afghanistan werden systematisch aus Bildung, Arbeit und Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts in Afghanistan einer generellen Verfolgung ausgesetzt sind.
Nur wenige Tage nachdem Bundesinnenminister Dobrindt erklärte, direkte Gespräche mit den Taliban führen zu wollen, hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen Taliban-Chef Hibatullah Akhundzada und den obersten Richter Abdul Hakim Hakkani erlassen – wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der Entrechtung von Frauen.
Hinweis zur Ausstellung
Angesichts dieser Entwicklungen ist es umso wichtiger, den Blick auf die Perspektiven derjenigen zu richten, die am stärksten betroffen sind – insbesondere auf Frauen*, die unter der Taliban-Herrschaft systematisch entrechtet werden.
Die Ausstellung „Maryam Murawejzada – Bilder aus Afghanistan“, die vom 20. Juli bis 18. September 2025 im BELLA DONNA HAUS in Bad Oldesloe zu sehen ist, macht genau diese Erfahrungen sichtbar. Die Künstlerin Maryam Murawejzada, geboren in Bamiyan und heute im Exil, verdichtet persönliche Erfahrungen, gesellschaftliche Beobachtungen und politische Brüche. Ihre Werke zeigen, was unter Repression oft nicht ausgesprochen werden darf – und geben denen Ausdruck, deren Stimmen zum Verstummen gebracht werden sollen.
Zur Vernissage am 20. Juli um 11:00 Uhr sprechen:
- Rosa Mare, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein – zur politischen Einbettung der Ausstellung und zur besonderen Verantwortung der deutschen Regierung gegenüber gefährdeten Afghan*innen
- Farangis Sawgand, Dichterin, ehemalige Abgeordnete des Provinzrats von Mazar-e Sharif und frühere Journalistin bei Radio ISAF und Aktivistin
- Madina Arshakyan, Lehrerin und Sprecherin des Afghanischen Stammtischs Schleswig-Holstein
Die Veranstaltung schafft Raum für Austausch, Information und Begegnung – und setzt zugleich ein Zeichen gegen politisches Wegschauen.
Kontakt: Rosa Mare, 0431 556 813 57, sh-ahoi@frsh.de
