Schleswig-Holstein ist in mehreren dieser Themenbereiche besonders von der Rückführungsrichtlinie und dem relevanten Verwaltungshandeln betroffen. Unter anderem ist sie im Bundesland nicht zuletzt in der bundespolizeilichen Schleierfahndungspraxis berührt, wenn in grenznahen Regionen Kontrollen
durchgeführt werden und dabei ggf. Personen ohne legalen Aufenthalt aufgegriffen werden. Auch ist die Umsetzung der Abschiebungshaft durch die Rückführungsrichtlinie geregelt. In Schleswig-Holstein ist die Abschaffung der Abschiebungshaft Regierungsprogramm.
Inwieweit alternative Konzepte mit den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie
konsensfähig sind, ist ein bisweilen kontrovers diskutiertes Thema.
Die Tagung findet am 13.01.2014 von 10 bis 16 Uhr im Schleswig-Holstein-Saal, Landeshaus, Düsternbrooker Weg 70 in Kiel statt. Bitte einen Ausweis mitbringen.
Anmeldung bis zum 06.01.2014 bitte an:
Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Frau Monika Buttler, Tel. 0431 988-1291
Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Fax: 0431 988-1293
<link>Monika.Buttler@landtag.ltsh.de
Das ausführliche Programm und weitere Personen finden Sie in der angehängten Datei.