Mit dem Jahresbericht 2006 des Landesbeirats für die Abschiebungshaft wird auch die grundsätzliche Kritik des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein an Rechtsgrundlagen und Praxis bestätigt, Menschen die keine Straftat begangen haben, lediglich zur Durchsetzung der Aufenthaltsbeendigung ins Gefängnis zu stecken.
“Wir teilen die verfassungsrechtlichen Vorbehalte des Landesbeirats gegen das Instrument der Abschiebungshaft.” erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat. Der Flüchtlingsrat unterstützt auch die Forderung des Landesabschiebungshaftbeirates nach einem Landeserlass, der bei den zuständigen Ausländerbehörden und der Bundespolizei das sog. Übermaßverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Festnahmen durchsetzt. Ebenso soll darin dem sog. Beschleunigungsgebot zur Vermeidung der auch hierzulande zu langen Haftzeiten Geltung verschafft werden. Denn “das rechtlich vorgeschriebene Verfahren für die Anordnung der Abschiebungshaft” wird laut Landesbeirat in Schleswig-Holstein häufig nicht eingehalten.
Der Jahresbericht des Beirats belegt, dass die in Rendsburg Inhaftierten zunehmend krank werden. Keine Zahlen gibt es indes über die Frequentierung des Anstaltsarztes. Bei einer Gesamtzahl von 291 Häftlingen im Jahr 2006 musste allerdings in 106 Fällen ein externer Facharzt eingeschaltet werden. Eine Steigerung von 63 % gegenüber dem Vorjahr. Alarmierend erscheint dem Flüchtlingsrat, wenn laut Landesbeirat im vergangenen Jahr 13 Abschiebehäftlinge (5%) offenbar in so extreme Verzweiflung geraten, dass sie in die “Beruhigungszelle” gesperrt und wegen Suizidgefahr, Selbstverletzungen, Krankheit oder Essensverweigerung unter Dauerbeobachtung gestellt wurden.
Selbst eine aufgrund “fachärztlich diagnostizierter schwerer psychischer Erkrankung infolge erlittener Folter und Gewalt” belegte psychische Traumatisierung schützt nicht vor Abschiebungshaft und Abschiebung. Das soll “wegen angeblicher Missbrauchsgefahr” auch künftig mögliche Praxis bleiben, erklärte das Kieler Innenministerium dem Landesabschiebungshaftbeirat. Der Flüchtlingsrat schließt sich der Kritik des Landesbeirats an, dass es absolut inakzeptabel ist, wenn wie im Jahresbericht zu lesen, die oberste Landesbehörde ausreisepflichtigen Gewaltopfern regelmäßig den Missbrauch des eigenen Traumas unterstellt.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat im Jahr 2006 die Arbeit in seinem Projekt Abschiebehaftberatung in der JVA Rendsburg wieder aufgenommen.
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Der <link file:489 download herunterladen der datei>Jahresbericht 2006 des Landesbeirats für die Abschiebungshaft SH und weitere Informationen finden Sie auf der Flüchtlingsrats-Website unter <link http: www.frsh.de abschiebmaterial abschiebehaft.html>Thema: Abschiebehaft.