Allerdings ist der Flüchtlingsrat aufgrund der Erfahrungen mit der Umsetzung der schon im Vorjahr von der Innenministerkonferenz beschlossenen Bleiberechtsregelung besorgt. In der Praxis der Ausländerbehörden zeigt sich derzeit, dass bei restriktiver Anwendung der Ausschlusskriterien und wegen der für Betroffene allzu oft unerfüllbaren amtlichen Mitwirkungsforderungen kaum jemand tatsächlich ein Bleiberecht auf Grundlage des IMK-Beschlusses erhält.
Sollten die zuständigen Behörden jetzt in der gleichen selektiven Qualität entscheiden, wer "die Kriterien des neuen Gesetzentwurfs voraussichtlich erfüllt" (<link file:488 download herunterladen der datei>PE IMSH v. 3.4.07), würden kaum mehr der bis dato ca 3.100 in Schleswig-Holstein lebenden Geduldeten eine Chance auf Bleiberecht erhalten - und wohl nur allzu wenige in den Anwendungshorizont des Abschiebestopps geraten.
Der Flüchtlingsrat fordert das Innenministerium auf, bei den Ausländerbehörden per Erlass eine großzügige Anwendung der erwarteten gesetzlichen Bleiberechtsregelung zu erwirken.
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.