Die Innenminister aus Bund und Ländern haben offenbar kurz vor Jahresschluss noch einiges dringend zu erledigen: Mit nicht weniger als 22 Punkten zu den Themen [Bekämpfung von] Migration, Asyl und Zuwanderung wollen sie ab Mittwoch in Magdeburg ihre Agenden vervollständigen. In aller Eile werden erhebliche Einschnitte in die Rechte von Schutzsuchenden vorbereitet und Chancen für eine nachhaltige Integrationspolitik vertan. Zu den diffizilen Fragestellungen gehören u.a.:
Ausweitung von Afghanistanabschiebungen
Internationale Organisationen und Afghanistan-Expert*innen belegen eine dramatisch verschlechterte <link https: frsh.de artikel updated-abschiebung-nach-afghanistan-chronologisch external-link-new-window external link in new>Sicherheitslage in Afghanistan – selbst das Auswärtige Amt hat dies jüngst zuerkannt. Dennoch plant jetzt auch Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote dem Wunsch des BMI zu genügen und für eine Ausweitung der Personenkreise, die nach Afghanistan abgeschoben werden können, zu stimmen. Während hierzulande bislang lediglich Straftätern und sogenannten „Gefährdern“ die Abschiebung in das von jahrzehntelangem Krieg ruinierte und nach wie vor von exzessiver Gewalt beherrschte Land zugemutet wurde, sollen hierfür künftig auch „andere Gruppen“ in Betracht kommen.
„Dass die Landesregierung hier mitmachen will, ist eine Zäsur in der Flüchtlingspolitik Schleswig-Holsteins“, beklagt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. „Der Abschiebungsschutz war für zahlreiche Afghanen hierzulande ultimative Überlebenshilfe, welche das Innenministerium offenbar nun dem Korpsgeist der CDU-geführten Bundesländer opfern will“, bedauert Link den unerwarteten schleswig-holsteinischen Paradigmenwechsel.
Keine Chancen für Fachkräftezuwanderung
Verhalten wollen sich die Innenminister in Magdeburg auch zum Referentenentwurf für ein <link https: frsh.de artikel stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-bundesinnenministeriums-zu-einem-fachkraefteeinwanderungsgesetz external-link-new-window external link in new>Fachkräfteeinwanderungsgesetzttypo3/, welcher – wenn er Gesetz werden sollte - jede Hoffnung auf einen inzwischen selbst unter konservativen Politiker*innen beschworenen „Spurwechsel“ enttäuscht. „Die vorliegenden zwischen BMI und BMAS abgestimmten Entwürfe liefern keine Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“, kritisiert Link und mahnt: „Er verschlimmbessert stattdessen die restriktive Rechts- und Verordnungslage und lässt die Länder mit den Kosten dieser Ausgrenzungspolitik weitgehend allein.“
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein appelliert an die Landesregierung, sich gegenüber dem Bund für eine deutliche Verbesserung FKEG einzusetzen und nicht zuletzt den bevorstehenden schleswig-holsteinischen Vorsitz im Bundesrat in diesem Sinne zu nutzen.
Unverhältnismäßige Härte bei Identitätsfeststellung
Auch die geplante Verschärfung der Pflicht zum Identitätsnachweis nimmt nach Einschätzung des Flüchtlingsrats bereits schikanöse Züge an. Der Grundsatz, dass es einen Unterschied zwischen einer nicht geklärten Identität und einer Identitätstäuschung gibt, soll wohl aufgekündigt werden.
Dass die Bedingungen der Flucht nicht immer dem bürokratischen Mantra vom „<link https: www.nadir.org nadir initiativ maus-bremen plakate bilder pass.pdf external-link-new-window external link in new>Pass als dem edelsten Teil des Menschen“typo3/ gerecht werden, ist eine Binse. Die Wiederbeschaffung verlustig gegangener Dokumente, stellt Betroffene regelmäßig vor unüberwindbare Hürden. „Die Unterscheidung zwischen vorsätzlicher Identitätstäuschung und einer ungeklärten Identität, deren Feststellung an rechtlichen und tatsächlichen Gründen scheitert, ist keineswegs trivial,“ mahnt Link und weiter: „Eine Gleichbewertung zum Nachteil derer, die sich erfolglos und im Rahmen des Zumutbaren bemühen, wäre ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.“ Es würde Deutschland und Schleswig-Holstein darüber hinaus zu Kollaborateuren von Regimen machen, die ihre Passhoheit als verlängerten Arm der Verfolgung Geflüchteter nutzen.
Bund will Abschiebungshaft nutzen
Ebenfalls auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz steht die Nutzung der Abschiebehafteinrichtungen der Länder durch den Bund. Insbesondere durchreisenden sogenannten „Dublin-Fällen“ droht bei Aufgriff regelmäßig die Inhaftierung durch die Bundespolizei. Auch dem geplanten Abschiebungsgefängnis in Glückstadt könnte bevorstehen, zukünftig bundespolizeilich befüllt zu werden. Besonders Menschen, die in Skandinavien keinen adäquaten Schutz mehr erhalten und deshalb in Deutschland Zuflucht vor Abschiebung suchen, könnte dieses Schicksal drohen. „Wir beobachten momentan einen europäischen Wettkampf um die niedrigsten Anerkennungs- und Schutzstandards, der dafür sorgt, dass Menschen keinen sicheren Hafen mehr finden“, erklärt Link die Zunahme der Sekundärmigration, die Betroffene auch durch und nach Schleswig-Holstein führt. Abzuwarten bleibt, ob die bundespolizeilichen Haftanträge absehbar zu einer Ausweitung der im Abschiebungsgefängnis Glückstadt bislang geplanten 60 Haftplätze führen.
gez. Simone Ludewig, public(at)frsh.de, T.: 0431 55685360