FLÜCHTLINGSAT KRITISIERT BLEIBERECHTSBESCHLUSS ALS KLEINMÜTIG.
Grosse Erwartungen an die angekündigte gesetzliche Regelung.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüsst, dass die Innenministerkonferenz überhaupt eine Bleiberechtsregelung für Geduldete beschlossen hat. "Allen Ankündigungen zum Trotz kommen auch die irakischen Geduldeten in die Regelung hinein!" freut sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat.
Als kleinmütige Entscheidung kritisiert die Flüchtlingsorganisation, dass die Regelung nur den zum Stichtag 17. November 2006 in einem Dauerarbeitsverhältnis stehenden geduldeten Personen zugänglich sein soll. Die überwiegende Zahl der Betroffenen ist ohne eigene Schuld arbeitslos. Sie erhalten aufgrund gesetzlicher Hürden und restriktiver Verwaltungspraxis seit Jahren keine Arbeitserlaubnis - und sind nur deshalb von der öffentlichen Hand abhängig. Daran wird sich bei gleichbleibender Rechtslage auch mit der von den Innenministern gesetzten Übergangsfrist bis zum 30. September kommenden Jahres nichts ändern.
Problematisch ist, dass die Innenminister für ihre Bleiberechtsregelung keine Ausnahmeklausel für von Gewalterlebnissen traumatisierte Flüchtlinge vorgesehen haben. Gerade dieser Gruppe kann regelmäßig die von der Politik vorausgesetzten Integrationsleistungen nicht erfüllen. Die Aufenthaltszeiten von sechs bzw. acht Jahren beurteilt der Flüchtlingsrat als zu lang und an der Bedarfslage vorbei gehend.
Vor diesem Hintergrund bestehen beim Flüchtlingsrat große Erwartungen an die vom Bund angekündigte gesetzliche Bleiberechtsregelung. Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angekündigte Gesetzesinitiative verspricht nicht zuletzt beim Arbeitsmarktzugang eine großzügigere Ausgestaltung.
Ca. 3.000 Geduldete leben in Schleswig-Holstein. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Personen, die wegen politischer Verfolgung, Kriegen, erlittener Gewalt oder anderen Überlebensnöten ihrem Herkunftsland entflohen sind. Die Zahlen derer, die über die von den Innenministern beschlossene Regelung nun ein Bleiberecht erhalten, wird sehr gering sein. Zu begrüssen ist daher, dass alle anderen Betroffenen mit einem Abschiebestopp vor vorzeitiger Aufenthaltsbeendigung geschützt werden. Dieser Abschiebestopp muss mindestens bis zum Inkrafttreten einer erwarteten gesetzlichen Bleiberechtsregelung andauern.
Download: <link pdf imk_bleiberecht_17.11.06.pdf _blank>IMK-Beschluss zum Bleiberecht v. 17.11.2006 und <link behoe pdf erl_17_11_06.pdf>Erlass des Innenministeriums SH zum Bleiberecht v. 17.11.2006
Pressekontakt: <link>Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-735 000