Flüchtlingsrat schlägt vor der Sitzung von Finanzausschuss und Innen- & Rechtsausschuss am 27.9.06 Alarm
Mit einem <link http: test.frsh.de presse frshanmdls_15092006.pdf _blank>Schreiben an alle Abgeordneten des Kieler Landtages hat der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein auf die drohenden Kürzungen bzw. Steichungen bei der Landesförderung für in der Flüchtlingsberatung engagierte Migrationssozialberatungsstellen hingewiesen. Die Organisation hat mit Blick auf die anstehende gemeinsame Sitzung von Haushalts- und Innen-& Rechtsausschuss am Mittwoch (27.9.06) die ParlamentarierInnen gebeten, sich gegen den ''drohenden Kahlschlag in der landesweiten Flüchtlingsberatung'' zu engagieren.
Nach dem Flüchtlingsrat vorliegenden Informationen sind landesweit zahlreichen Einrichtungen die Streichung oder massive Kürzungen der bis dato fließenden Landesförderung sogar noch mit Wirkung für den laufenden Monat September (!) angekündigt worden. Sollten diese kurzfristig wahr werden und mittelfristig Bestand behalten, müssten z.B. in der Hansestadt das Lübecker Flüchtlingsforum e.V. (2 Personalstellen) schon in diese Monat seine Türen schließen und die Migrationssozialberatungen der Diakonie (0,75) und der Caritas (0,5) in Lübeck oder der Zentralen Bildungs- und Beratungsstelle e.V. (ZBBS) (0,6) in Kiel umgehend ihr Angebot einstellen. In Schleswig soll die Förderung der Beratungsstelle Saheli e.V. (0,5) und in Elmshorn die Migrationssozialberatungsangebote des Diakonievereins Migration e.V. (1,7)und der Caritas (0,5) auf Null gefahren werden; in Husum (0,75) und Schleswig (0,5) wurde schon im Sommer das Beratungsangebot der Kreisverwaltungen beschnitten. In Rendsburg soll das vom UTS e.V. (0,5) und in Norderstedt das der Diakonie (0,25) massiv gekürzt werden. Diese Listung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit dem Kieler Treff- und Informationsort für Migrantinnen e.V. (TIO) (0,6), dem Internationalen Zentrum in Rendsburg, dem Verein Saheli in Schleswig und der Diakonie in Norderstedt sind zudem Einrichtungen von Mittelstreichung/Kürzung betroffenen, die sich im besonderen dem Beratungs- und Hilfebedarf von Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen widmen. Gerade Frauen sind in großer Zahl Opfer von Gewalt. Die Streichung der Förderung gerade solcher Einrichtungen ist nicht zuletzt unverständlich angesichts der neuen frauenspezifischen Asylrechtslage (ZuwG), die auch neue Beratungsbedarfe verursacht oder mit Blick auf die besondere (familiäre) psychosozialen Belastungssituation dieser Teilzielgruppe.
Die Migrationssozialberatung wird regelmäßig von ca. 3.000 geduldeten Flüchtlingen im Bundesland bei sozialen oder aufenthaltsrechtlichen Fragen angefragt. Dabei geht es u.a. um Hilfen bei der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration, um Gesundheitshilfen, um psychosoziale Beratung. Mit der Vor-Einigung der Innenminister aus Bund und Ländern vom vergangenen Freitag auf Beschluss einer Bleiberechtsregelung bei der Innenministerkonferenz am 16. November ist auch eine Vorentscheidung über einen erheblichen Beratungsbedarf für langjährig Geduldete aus Schleswig-Holstein gefallen, die erwartbar Anspruch auf Zugang in die neue Bleiberechtsregelung haben.
gez.: Martin Link Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. T. 0431-735 000