- Stuttgarter Innenministerkonferenz lehnt Schilys Vorschlag einer Bleiberechtsregelung für Minderjährige und ihre Familien ab
- In Schleswig-Holstein werden heute auch Vater und Sohn Özdemir abgeschoben
Der von Bundesinnenminister Otto Schily gestern in die Innenministerkonferenz (IMK) eingebrachte Vorschlag für eine Bleiberechtsregelung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien, die schon langjährig hier aufhältig, gut integriert, aber bis dato nur geduldet sind, wurde heute von den Innenministern der CDU-regierten Bundesländer abgelehnt und damit von der in Stuttgart tagenden IMK verworfen.
Der Bundesinnenminister wurde stattdessen aufgefordert, das Anliegen einer Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete in ein künftiges Korrekturgesetz zum Zuwanderungsgesetz einzubringen. "Angesichts der anstehenden Bundestagswahl ist das Projekt damit auf den St. Nimmerleinstag verschoben!" kritisiert Martin Link vom schleswig-holsteinischen Flüchtlingsrat.
Bundesweit leben ca. 200.000, in Schleswig-Holstein 4.000 Menschen mit einer Duldung. Viele langjährig geduldete Flüchtlingsfamilien hatten sich auch in Schleswig-Holstein Hoffnungen auf einen positiven Beschluss der Innenminister aus Bund und Ländern gemacht. Innenminister Stegner hatte einen vom Land Berlin eingebrachten Vorschlag in Stuttgart unterstützt.
Eine wie die von Otto Schily vorgeschlagene Regelung hätte vielleicht auch die Abschiebung von Hadin Özdemir (<link presse presse.htm _blank>wir berichteten) verhindern können. Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig und ein Härtefallantrag wurden ohne ausreichende Würdigung der familiären und gesundheitlichen Situation abgelehnt.
Mit Blick auf das Bemühen IM Ralf Stegners bei der Stuttgarter Innenministerkonferenz erklärt Martin Link: "Der Innenminister fordert eine großzügige Bleiberechtsregelung und hierzulande gestehen die Behörden dem jungen Özdemir nicht einmal zu, vor der Ausreise noch seinen Hauptschulabschluss zu machen."
Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche Pastorin Fanny Dethloff ist im Fall der Familie Özdemir schockiert über den rücksichtslosen und hartherzigen Umgang mit schwer traumatisierten Menschen: "Die schleswig-holsteinische Weisungslage, die eine besonders gründliche Prüfung von Abschiebungen bei dem Verdacht auf Traumatisierung vorschreibt, wurde von den beteiligten Behörden schlicht ignoriert." Darüber hinaus habe die unangekündigte, überstürzte Abschiebemaßnahme eine angemessene Befassung der Härtefallkommission verhindert, so Dethloff.
Familienvater Akif Özdemir befand sich seit dem nächtlichen Abschiebeversuch am 25. Mai im Rendsburger Abschiebegefängnis. Der Haftarzt diagnostizierte eine erneute Suizidgefährdung im Falle einer Abschiebung. Für Verwaltungsgericht und Ausländerbehörde allerdings offensichtlich kein Anlass, um von der Zwangsmaßnahme abzusehen. Das Risiko der Selbst- und Fremdgefährdung während des Fluges wird üblicherweise durch BGS-Begleitung und ggf. Fesselung der Hände und Füsse und medikamentöse "Ruhigstellung" gering gehalten.
gez. Martin Link
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