Dublin II

Mit der Dublin II-Verordnung regeln die EU-Staaten ihre Zuständigkeit für Asylgesuche. Grundsätzlich soll der Asylantrag nur in einem Mitgliedstaat geprüft und dadurch Mehrfachanträge in der EU vermieden werden. Für die Durchführung des Asylverfahrens und die Versorgung der Schutzsuchenden ist das EU-Land zuständig, das als erstes von den Betroffenen betreten wurde. Hierhin werden Flüchtlinge zurückgeschoben, wenn sie in einem anderen Land der EU den Behörden auffallen bzw. einen Asylantrag stellen wollen.
Durch diese Regelung ist die EU zu einem Verschiebebahnhof von Flüchtlingen geworden. Schleswig-Holstein ist für viele Flüchtlinge ein Transitland durch das Flüchtlinge nach Skandinavien reisen oder wo sie von Skandinavien kommend einen Asylantrag stellen. In vielen Fällen werden die Flüchtlinge bis zur Klärung, ob eine Rückschiebung in ein anderes zuständiges EU-Land erfolgt, in Abschiebehaft genommen. Eine besondere Problematik stellen Rückschiebungen nach Griechenland dar, da dort die Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens und die Einhaltung humanitärer Standards nicht gewährleistet ist.

 

weblinks zu Dublin II

Kurzinformationen zum Dublin II Verfahren in Schleswig-Holstein

Informationen zur Durchführung des Dublin II - Abkommens in Schleswig-Holstein finden sie Leitet Herunterladen der Datei einhier

AnsprechpartnerInnen in den EU-Ländern

Adressen von Beratungsstellen zur Unterstützung im Dublin-Verfahren in anderen EU-Ländern finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier


Informationen für Flüchtlinge zum Dublin II-Verfahren


Schleswig-Holsteinischer Erlass zur Ankündigungsfrist von Rückschiebungen nach Griechenland

Im Falle einer Rückschiebeanordnung in ein anderes zuständiges EU-Land wurden die Bescheide in der Regel erst kurz vor der Rückschiebung zugestellt, so dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes kaum noch möglich war. In Schleswig-Holstein wurde schließlich per Ländererlass eine Ankündigungsfrist von mindestens 7 Tagen festgelegt. 

Leitet Herunterladen der Datei einErlass vom 1.2.2010 zu Dublin-II-Rückschiebungen

Meldungen zu Dublin II

24. April 2012 PRO ASYL und Flüchtlingsrat: Abschiebungen nach Ungarn müssen sofort gestoppt werden.

UNHCR-Bericht belegt systemische Mängel im ungarischen Asylsystem.

Flüchtlingsrat begrüßt neuen Landeserlass zur Ankündigung von Rückführungen in EU-Länder und fordert entsprechende Weisung an die Bundespolizei.

Rubrik: Presseerklärungen, Dublin II, Aufmacher

28. Juli 2011 Malta - Schweden - Schleswig-Holstein und zurück

Jugendlicher aus Somalia findet keinen Schutz im Verschiebebahnhof europäischer Flüchtlingspolitik.

Rubrik: Presseerklärungen, Dublin II, Aktuelles

19. Januar 2011 Bundesinnenministerium stoppt Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland

Wie einem Bericht der tageszeitung von heute zu entnehmen ist, hat der Bundesinnenminister de Maizière ab sofort alle Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt und angekündigt, die Zuständigkeit für die...

Rubrik: Presseerklärungen, Dublin II

20. Juli 2010 KIELER FLÜCHTLINGSRAT PROTESTIERT GEGEN INHUMANE RÜCKSCHIEBUNG NACH SCHWEDEN.

Landesregierung vollstreckt trotz Kenntnis der restriktiven schwedischen Abschiebungspraxis gegen irakische Flüchtlinge.

Rubrik: Presseerklärungen, Dublin II

1. Februar 2010 Dublin-II-Rückschiebungen:

Rückführungen nach Griechenland im Rahmen der EG-Asylzuständigkeitsverordnung - EG-AsylZustVO - (sog. Dublin II) 

Rubrik: Erlass, Dublin II

15. Januar 2009 Zurückschiebung eines irakischen Flüchtlings nach Griechenland durch Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt

Gerichtliche Bestätigung steht im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung.

Rubrik: Irak, Presseerklärungen, Dublin II, Europäische Flüchtlingsabwehr

29. April 2008 Kieler FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL fordern Griechenland-Abschiebestopp

Rechtsprechung zur Dublin-II-Verordnung

Rubrik: Presseerklärungen, Dublin II