Dublin II
Mit der Dublin II-Verordnung regeln die EU-Staaten ihre Zuständigkeit für Asylgesuche. Grundsätzlich soll der Asylantrag nur in einem Mitgliedstaat geprüft und dadurch Mehrfachanträge in der EU vermieden werden. Für die Durchführung des Asylverfahrens und die Versorgung der Schutzsuchenden ist das EU-Land zuständig, das als erstes von den Betroffenen betreten wurde. Hierhin werden Flüchtlinge zurückgeschoben, wenn sie in einem anderen Land der EU den Behörden auffallen bzw. einen Asylantrag stellen wollen.
Durch diese Regelung ist die EU zu einem Verschiebebahnhof von Flüchtlingen geworden. Schleswig-Holstein ist für viele Flüchtlinge ein Transitland durch das Flüchtlinge nach Skandinavien reisen oder wo sie von Skandinavien kommend einen Asylantrag stellen. In vielen Fällen werden die Flüchtlinge bis zur Klärung, ob eine Rückschiebung in ein anderes zuständiges EU-Land erfolgt, in Abschiebehaft genommen. Eine besondere Problematik stellen Rückschiebungen nach Griechenland dar, da dort die Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens und die Einhaltung humanitärer Standards nicht gewährleistet ist.
weblinks zu Dublin II
Informationen zu Rückschiebungen nach Griechenland von PRO ASYL
Rechtsprechung zu Dublin II in Schleswig-Holstein
Rechtsprechung zu Dublin II bundesweit
Info-Flyer "Welcome to Europe!" auf Englisch, Arabisch und Farsi
Kurzinformationen zum Dublin II Verfahren in Schleswig-Holstein
Informationen zur Durchführung des Dublin II - Abkommens in Schleswig-Holstein finden sie
hier
AnsprechpartnerInnen in den EU-Ländern
Adressen von Beratungsstellen zur Unterstützung im Dublin-Verfahren in anderen EU-Ländern finden Sie
hier
Informationen für Flüchtlinge zum Dublin II-Verfahren
Schleswig-Holsteinischer Erlass zur Ankündigungsfrist von Rückschiebungen nach Griechenland
Im Falle einer Rückschiebeanordnung in ein anderes zuständiges EU-Land wurden die Bescheide in der Regel erst kurz vor der Rückschiebung zugestellt, so dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes kaum noch möglich war. In Schleswig-Holstein wurde schließlich per Ländererlass eine Ankündigungsfrist von mindestens 7 Tagen festgelegt.
Meldungen zu Dublin II
24. April 2012 PRO ASYL und Flüchtlingsrat: Abschiebungen nach Ungarn müssen sofort gestoppt werden.
UNHCR-Bericht belegt systemische Mängel im ungarischen Asylsystem.
Flüchtlingsrat begrüßt neuen Landeserlass zur Ankündigung von Rückführungen in EU-Länder und fordert entsprechende Weisung an die Bundespolizei.
28. Juli 2011 Malta - Schweden - Schleswig-Holstein und zurück
Jugendlicher aus Somalia findet keinen Schutz im Verschiebebahnhof europäischer Flüchtlingspolitik.
19. Januar 2011 Bundesinnenministerium stoppt Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland
Wie einem Bericht der tageszeitung von heute zu entnehmen ist, hat der Bundesinnenminister de Maizière ab sofort alle Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt und angekündigt, die Zuständigkeit für die...
20. Juli 2010 KIELER FLÜCHTLINGSRAT PROTESTIERT GEGEN INHUMANE RÜCKSCHIEBUNG NACH SCHWEDEN.
Landesregierung vollstreckt trotz Kenntnis der restriktiven schwedischen Abschiebungspraxis gegen irakische Flüchtlinge.
1. Februar 2010 Dublin-II-Rückschiebungen:
Rückführungen nach Griechenland im Rahmen der EG-Asylzuständigkeitsverordnung - EG-AsylZustVO - (sog. Dublin II)
15. Januar 2009 Zurückschiebung eines irakischen Flüchtlings nach Griechenland durch Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt
Gerichtliche Bestätigung steht im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung.
29. April 2008 Kieler FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL fordern Griechenland-Abschiebestopp
Rechtsprechung zur Dublin-II-Verordnung


