Rechtsprechung zu ausgesuchten Themen

Datum

Gericht

Beschluss

Beschreibung

Treffwörter

24.04.2012

Beschluss Verwaltungsgericht Schleswig

Dublin II: Az. 3 B 52/12

Im Verfahren gegen die Bundespolizei wird beschlossen, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines somalischen Staatsangehörigen gegen die Rückschiebung nach Malta abzulehnen.

VG-SL_AZ3B52-12_Malta-24-4-2012.pdf
 Bundespolizei   Dublin   II   Malta   Zurückschiebung 

20.12.2011

Beschluss Amtsgericht Oldenburg i.H.

Abschiebungshaft: Az. 20b XIV 118/11 B (Kopie 2)

Im Verfahren gegen die Bundespolizei wird beschlossen, den Beschluss zur Inhaftnahme des Betroffenen vom 18.12.2011 (Amtsgericht Oldenburg i.H.) zur Sicherung der Zurückschiebung aufzuheben. Mit sofortiger Wirkung ist der Betroffene aus der Haft zu entlassen.

AG_Oldenburg_BuPo_21-12-2011_02.pdf
 Abschiebungshaft   Bundespolizei   der   Sicherung   Zurückschiebung 

21.07.2011

Beschluss des Bundesgerichtshof

Abschiebungshaft: Az. V ZB 141/11

In Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft
muss der Antrag der Verwaltungsbehörde auf Anordnung der Freiheitsentziehung
der/dem Betroffenen ausgehändigt werden.

BGH_AHE_21-7-2011.pdf
 Abschiebungshaft   Anordnung   auf   Aushändigung   Bundesgerichtshof   Freiheitsentziehung 

8.06.2011

Beschluss des VG SH in Schleswig

Dublin II Eilverfahren Az.: 11 B 36/11

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Zurückschiebung eines libyschen Staatsbürgern nach Malta hat bis zur rechtskräftigen Entscheidung über Asylantrag zu unterbleiben

VGSH_8-6-2011_Rückschiebung_Malt.PDF
 Abschiebehaft   Asylantrag   aus   Dublin   Eilverfahren   II   Libyen   Malta 

27.10.2009

Beschluss Landgericht Lübeck

Dublin II Az. 7 T 508/09, 20b XIV 324/09 B AG Lübeck

Der Antragsteller war in Finnland Asylbewerber unter falschem Namen und wurde in Deutschland aufgegriffen, wo er auch beabsichtigte Asyl zu beantragen. Daraufhin musste der Antragsteller sich in deutsche Zurückschiebungshaft  nach Griechenland begeben. Da es jedoch wahrscheinlich nicht zu der Zurückschiebung nach Griechenland kommen wird und sich der Antragsteller sich dieser letztendlich stellen würde, wenn sie als rechtens anerkannt würde, hebt das Gericht die Zurückschiebungshaft auf.

LGHL_Abschiebungshaft_26.10.2009.PDF
 Dublin   Griechenland   II   Zurückschiebungshaft