Rechtsprechung zu ausgesuchten Themen
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Datum |
Gericht |
Beschluss |
Beschreibung |
Treffwörter |
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17.08.2009 |
Beschluss VGSH in Schleswig |
Widerruf Togo Az.: 11 A 163/08 |
Kein Widerruf einer Füchtlingsanerkennung, da sich die Verhältnisse in Togo nicht erheblich und dauerhaft verbessert haben. |
Togo Widerruf |
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10.08.2009 |
Beschluss VGSH in Schleswig |
Widerruf Az.: 15 A 173/08 |
Fall des Todes des Stammberechtigten: § 73 Abs. 2 b AsylVfG regelt den Widerruf des Familienasyls und -abschiebungsschutzes abschließend, so dass eine ergänzende Anwendung des § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht in Betracht kommt. |
Familie Todesfall Widerruf |
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15.07.2009 |
Beschluss VGSH in Schleswig |
Widerruf Türkei Az.: 8 A 58/09 |
Kein Widerruf der Flüchtlingsanerkennung, da es noch zu keiner hinreichend deutlichen Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Türkei gekommen ist. |
Tuerkei Widerruf |
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22.04.2008 |
Beschluss OVG SH in Schleswig |
Türkei/Widerruf 4 LA 24/08 |
OVG Schleswig bestätigt VG-Urteil, demnach eine nachhaltige Veränderung der Lage und ein Ausschluss wiederholter Verfolgungsmaßnahmen für die Türkei bis dato nicht festgestellt werden können. |
Lagebericht |
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