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Datum

Gericht

Beschluss

Beschreibung

Treffwörter

26.06.2009

Beschluss VGSH in Schleswig

Wehrdienst im Heimatland, Az.: 8 A 146/07

Die Ableistung des Wehrdienst im Heimatland ist unzumutbar i.S.d. § 5 Abs. 1 und 2 Nr. 3 AufenthV, wenn der Ausländer einen Freikauf nicht finanzieren kann und durch seine Abwesenheit die familiäre Lebensgemeinschaft zu seinen Kleinkindern unterbrochen würde (hier: Türkei); Anspruch auf Reiseausweis für Ausländer.

VGSH_Wehrdienst_26-6-2009_8A146-07.pdf
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