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Datum

Gericht

Beschluss

Beschreibung

Treffwörter

7.09.2009

Beschluss VGSH in Schleswig

Dublin II Tschechische Republik Az.: 6 B 32/09

Vorläufige Aussetzung einer Dublin-Überstellung in die Tschechische Republik, weil dort nach dem gegenwärtig überschaubaren Sachstand ein Zugangshindernis zum Asylverfahren droht (Beendigung des Asylverfahrens bei Verweigerung einer sexologischen und phallometrischen Untersuchung zum vermeintlichen Nachweis der Homosexualität).

VGSH_7-9-2009_Dub_Tschech_6B32-09.pdf
 Dublin   II   Republik   Tschechische