Rechtsprechung zu ausgesuchten Themen
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Datum |
Gericht |
Beschluss |
Beschreibung |
Treffwörter |
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10.08.2009 |
Beschluss VGSH in Schleswig |
Widerruf Az.: 15 A 173/08 |
Fall des Todes des Stammberechtigten: § 73 Abs. 2 b AsylVfG regelt den Widerruf des Familienasyls und -abschiebungsschutzes abschließend, so dass eine ergänzende Anwendung des § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht in Betracht kommt. |
Familie Todesfall Widerruf |
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