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Datum

Gericht

Beschluss

Beschreibung

Treffwörter

10.08.2009

Beschluss VGSH in Schleswig

Widerruf Az.: 15 A 173/08

Fall des Todes des Stammberechtigten: § 73 Abs. 2 b AsylVfG regelt den Widerruf des Familienasyls und -abschiebungsschutzes abschließend, so dass eine ergänzende Anwendung des § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht in Betracht kommt.

VGSH_10-8-2009_Widerruf_15A173-08.pdf
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