Rechtsprechung zu ausgesuchten Themen
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Datum |
Gericht |
Beschluss |
Beschreibung |
Treffwörter |
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5.08.2011 |
Beschluss VG SH in Schleswig |
Dublin II Az. 9 B 45/11 |
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird vom Gericht als gerechtfertigt angesehen. Der Kläger darf nicht vor Entscheidung seines Asylverfahrens in Deutschland nach Italien zurückgeschoben werden. |
Dublin II Italien |
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25.07.2011 |
Beschluss VG SH in Schleswig |
Dublin II Az. 11 B 62/11 |
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller befindet sich in Abschiebungshaft und die zeitnahe Zurückschiebeun nach Italien wird von den Behörden vorbereitet. |
Dublin II Italien |
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4.07.2011 |
Beschluss VG SH in Schleswig |
Dublin II Az. 1 B 22/11 |
Aufschiebende Wirkung der Klage gegen Rückschiebung nach Italien von einem afghanischen minderjährigen Staatsangehörigen mit seiner Mutter und drei weiteren minderjährigen Geschwistern |
Afghanistan Dublin II Italien |
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17.06.2011 |
Beschluss VG SH in Schleswig |
Dublin II Az.: 3 B 68/11 |
Keine Rückschiebung eines minderjährigen somalischen Staatsangehörigen nach Italien |
Dublin II Italien Somalia UmF |
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3.06.2011 |
Beschluss des VG SH in Schleswig |
Dublin II Az.: 1 B 23/11 |
Aufschiebende Wirkung gegen Abschiebung nach Italien von Familie (Mutter und vier bzw. drei minderjährige Kinder) aus Afganistan beschlossen. |
Afghanistan Dublin II Italien UmF |
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3.06.2011 |
Beschluss VG SH in Schleswig |
Dublin II Az. 1 B 21/11 |
Aufschiebende Wirkung gegen Abschiebung nach Italien eines afghanischen Staatsangehörigen mit seiner Mutter und drei minderjährigen Geschwistern beschlossen. |
Afghanistan Dublin II Italien UmF |
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3.06.2011 |
Beschluss VG SH in Schleswig |
Dublin II Az.: 1 B 15/11 |
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Italien eines afghanischen unbegleiteten Minderjährigen wird abgelehnt. |
Afghanistan Dublin II Italien UmF |
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7.08.2009 |
Beschluss VGSH in Schleswig |
Dublin II Az.: 7 A 122/08 |
Kein Anspruch auf Selbsteintritt im Dublin-Verfahren, Asylverfahren in Italien auch nach Eheschließung mit in Deutschland lebendem Mann |
Dublin Eheschließung II Italien |
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