Rechtsprechung zu ausgesuchten Themen
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Datum |
Gericht |
Beschluss |
Beschreibung |
Treffwörter |
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23.11.2009 |
Beschluss des OVG SH in Schleswig |
Borschaftsvorführung Az.: 4 MB 111/09 |
Eine Anordnung des persönlichen Erscheinens vor der Auslandsvertretung eines Staates ist nur dann zulässig, wenn der Ausländer vermutlich die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt. Gewissheit muss aber nicht gegeben sein. |
Botschaftsvorführung |
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