Rechtsprechung zu ausgesuchten Themen

Datum

Gericht

Beschluss

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14.05.2012

Beschluss Verwaltungsgericht Schleswig

Asylrecht: Az. 11 B 14/12

Im Verfahren gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird beschlossen, den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Abschiebung nach Rumänien abzulehnen. Dem Kläger wird fehlende Glaubwürdigkeit vorgeworfen.

VG-SH_AZ11B14-12_Rumaenien.pdf.PDF
 Abschiebung   Rumänien 

20.12.2011

Beschluss Amtsgericht Oldenburg i.H.

Abschiebungshaft: Az. 20b XIV 118/11 B (Kopie 2)

Im Verfahren gegen die Bundespolizei wird beschlossen, den Beschluss zur Inhaftnahme des Betroffenen vom 18.12.2011 (Amtsgericht Oldenburg i.H.) zur Sicherung der Zurückschiebung aufzuheben. Mit sofortiger Wirkung ist der Betroffene aus der Haft zu entlassen.

AG_Oldenburg_BuPo_21-12-2011_02.pdf
 Abschiebungshaft   Bundespolizei   der   Sicherung   Zurückschiebung 

25.07.2011

Beschluss VG SH in Schleswig

Dublin II Az. 11 B 62/11

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller befindet sich in Abschiebungshaft und die zeitnahe Zurückschiebeun nach Italien wird von den Behörden vorbereitet.

VGSH_Italien_11B62-11_25-07-2011.PDF
 Dublin   II   Italien 

21.07.2011

Beschluss des Bundesgerichtshof

Abschiebungshaft: Az. V ZB 141/11

In Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft
muss der Antrag der Verwaltungsbehörde auf Anordnung der Freiheitsentziehung
der/dem Betroffenen ausgehändigt werden.

BGH_AHE_21-7-2011.pdf
 Abschiebungshaft   Anordnung   auf   Aushändigung   Bundesgerichtshof   Freiheitsentziehung 

3.06.2011

Beschluss des VG SH in Schleswig

Dublin II Az.: 1 B 23/11

Aufschiebende Wirkung gegen Abschiebung nach Italien von Familie (Mutter und vier bzw. drei minderjährige Kinder) aus Afganistan beschlossen.

VGSH_3-6-2011_Rücksch_Ital_4.PDF
 Afghanistan   Dublin   II   Italien   UmF 

3.06.2011

Beschluss VG SH in Schleswig

Dublin II Az. 1 B 21/11

Aufschiebende Wirkung gegen Abschiebung nach Italien eines afghanischen Staatsangehörigen mit seiner Mutter und drei minderjährigen Geschwistern beschlossen.

VGSH_3-6-2011_Rückschiebung_Ital.PDF
 Afghanistan   Dublin   II   Italien   UmF 

3.06.2011

Beschluss VG SH in Schleswig

Dublin II Az.: 1 B 15/11

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Italien eines afghanischen unbegleiteten Minderjährigen wird abgelehnt.

VGSH_3-6-2011_Rücksch_Ital_3.PDF
 Afghanistan   Dublin   II   Italien   UmF 

3.11.2009

Beschluss OVG SH in Schleswig

Abschiebungsschutz Irak Az.: 1 LB 22/08

Kein Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige, die keiner besonderen individuellen Gefährdung unterliegen und sich nur auf die allgemeine Gefahrensituation im Irak berufen.

OVGSH_3-11-2009_Irak_1LB22-08.pdf
 Abschiebungsschutz   Irak 

30.10.2009

Beschluss Amts- und Landgericht Flensburg

Dublin II Az. 48 XIV 2728 B; Az. 5 T 272/09

Ein Syrier, dem eine Abschiebung nach Griechenland drohte, war untergetaucht. Als die Polizei ihn aufgriff, wurde seine Abschiebehaft angeordnet. Dieser Beschluss wird aufgehoben und die Dublin-Überstellung nach Griechenland wird vorläufig untersagt, da die Bedingungen in Griechenland für Flüchtlinge nicht zumutbar sind.

AGFL_DublinII_Griechl_Abschiebungshaft_30.10.2009.PDF
 Abschiebungshaft   Dublin   Griechenland   II 

10.08.2009

Beschluss VGSH in Schleswig

Widerruf Az.: 15 A 173/08

Fall des Todes des Stammberechtigten: § 73 Abs. 2 b AsylVfG regelt den Widerruf des Familienasyls und -abschiebungsschutzes abschließend, so dass eine ergänzende Anwendung des § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht in Betracht kommt.

VGSH_10-8-2009_Widerruf_15A173-08.pdf
 Familie   Todesfall   Widerruf 

22.06.2009

Beschluss VGSH in Schleswig

Abschiebungsverbot Pakistan Az.: 1 A 142/05

Abschiebungsverbot hinsichtlich Pakistans, da der Kläger die erforderliche medizinische Behandlung aus finanziellen Gründen nicht erhalten könnte (schwerwiegende Erkrankung, Bedarf besonderer medizinischer Sachkunde).

VGSH-Abschiebungsverbot_Pakistan_22-6-2009_1A142-05.pdf
 Abschiebungsverbot   medizinische   Pakistan   Versorgung 

28.04.2009

Beschluss VG SH

Abschiebung Afghanistan Az. 12 B 33/09

Aussetzung einer geplanten Abschiebung nach Afghanistan zur Entscheidung über den vom Antragsteller gestellten Asylfolgeantrag. Der Antragsteller wäre im Falle einer Abschiebung in sein Heimatland ohne sozialen Rückhalt und würde aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen und seines Glaubenwechsels zum Christentum und der Lage im Land einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt.

VGSH_Abschiebungsandrohung_Afghan_28.04.2009.PDF
 Abschiebung   Afghanistan   Asylfolgeantrag