Härtefallkommission in Schleswig-Holstein

Schon seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein eine Härtefallkommission (HFK, deren Arbeit mit dem im Zuwanderungsgesetz enthaltenen §23a AufenthG seit 2005 eine gesetzliche Grundlage hat. Die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein kann angerufen werden, wenn Flüchtlinge oder andere Ausländerinnen und Ausländer aus Schleswig-Holstein befürchten, dass die von der zuständigen Ausländerbehörde geforderte Ausreise oder Abschiebung in ihr Herkunftsland für sie eine besondere Härte oder gar Gefährdung darstellen würde. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ist Mitglied in diesem formal behördenunabhängigen Gremium; gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden sowie den VertreterInnen des Justizministeriums und des Städte- und Gemeindetages (d.h. der Ausländerbehörden). 

Die Geschäftsstelle der Kommission befindet sich im Justizministerium; die Sitzungen der Kommission finden in der Regel einmal monatlich statt.

 


Geschäftsstelle der Härtefallkommission Schleswig-Holstein

c/o Justizministerium SH, Lorentzendamm 35, D-24103 Kiel


Vorsitzender der
Härtefallkommission:

Stellvertretende HFK-Vorsitzende:

Herr Norbert Scharbach,
T. 0431-988 2040, mail: norbert.scharbach(at)jumi.landsh.de

Frau Veronika Dicke,
mail: Veronika.Dicke(at)jumi.landsh.de

 

HFK-Geschäftsstelle:

Michael Bestmann
Tel:0431/988-3298 u.-3280, Telefax 0431/988-3299,
michael.bestmann(at)im.landsh.de

Regina Reger, regina.reger@im.landsh.de

 

HFK-VertreterInnen
des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein:

Arno Köppen, Tellingstedt
T. 04838-705797
F. 04838-705798
info(at)kms-anwaelte.de

Solveigh Deutschmann, Nortorf
Fax: 04392-840535 
solveigh_deutschmann(at)web.de

Liste aller HFK-Mitglieder:

Initiates file downloadHFK-Mitgliederliste - Stand 1.1.2009