Härtefallkommission in Schleswig-Holstein
Schon seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein eine Härtefallkommission (HFK, deren Arbeit mit dem im Zuwanderungsgesetz enthaltenen §23a AufenthG seit 2005 eine gesetzliche Grundlage hat. Die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein kann angerufen werden, wenn Flüchtlinge oder andere Ausländerinnen und Ausländer aus Schleswig-Holstein befürchten, dass die von der zuständigen Ausländerbehörde geforderte Ausreise oder Abschiebung in ihr Herkunftsland für sie eine besondere Härte oder gar Gefährdung darstellen würde. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ist Mitglied in diesem formal behördenunabhängigen Gremium; gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden sowie den VertreterInnen des Justizministeriums und des Städte- und Gemeindetages (d.h. der Ausländerbehörden).
Die Geschäftsstelle der Kommission befindet sich im Justizministerium; die Sitzungen der Kommission finden in der Regel einmal monatlich statt.
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Vorsitzender der | Herr Norbert Scharbach, Frau Veronika Dicke,
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HFK-Geschäftsstelle: | Michael Bestmann
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HFK-VertreterInnen | Arno Köppen, Tellingstedt |
Liste aller HFK-Mitglieder: | |
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