Erlasse zu ausgesuchten Themen

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8.02.2012

Syrien-Abschiebestopp gem. §60a Abs. 1 AufenthG

Leitet Herunterladen der Datei ein"...Wegen der aktuell äußerst angespannten Sicherheitslage in Syrien kann derzeit nicht mehr sichergestellt werden, dass ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige unter Beachtung der völkerrechtlichen Standards in Sicherheit und Würde zurückgeführt werden. ..."

 Abschiebestopp   Rückkehrgefährdung   Syrien 

19.05.2011

Rückführungshinweise syrische Staatsangehörige

Leitet Herunterladen der Datei einSyrische Staatsangehörige vorerst nicht in Abschiebungshaft, vor Rückführung Einzelfallprüfung durch Justitzministerium.

Leitet Herunterladen der Datei einAktuelles Schreiben des Justizministeriums vom 19.1.2012 zu Vorführungen bei der syrischen Botschaft

 Abschiebungshaft   Rückführung   Syrien 

17.12.2009

Rückführungen nach Syrien

Deutsch-syrisches Rücknahmeabkommen:
Initiates file downloadRückführungen nach Syrien

 Abschiebung   Rücknahmeabkommen   Syrien 

3.01.2009

Rückführungsabkommen Syrien

Das Deutsch-Syrische Leitet Herunterladen der Datei ein"Abkommen über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen" vom 14.7.2008 tritt nach der inzwischen am 26.11.08 erfolgten syrischen Ratifizierung am 3. Januar in Kraft.

 Rücknahmeabkommen   Syrien 

10.12.2008

Erlass zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien

Leitet Herunterladen der Datei einHier: Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 5.12.2008 gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak

 BMI   Flüchtlingsaufnahme   Irak   Resettlement 

23.05.2002

Ausländerrechtliche Behandlung von Kurden aus Syrien nach abgelehntem Asylantrag

Hier: Frage der Staatenlosigkeit

"(...)Die bloße Behauptung, staatenlos zu sein, genügt regelmäßig nicht, um von der tatsächlichen Staatenlosigkeit ausgehen zu können. Entsprechend können die Ausländerbehörden auch nicht darauf verzichten, Maßnahmen zur Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht zu ergreifen. Sollten bei diesen Bemühungen neue Tatsachen bekannt oder neue Unterlagen vorgelegt werden, könnte die Frage der Staatenlosigkeit aber anders beantwortet werden.(...)"

Hier der Wortlaut des Erlasses:

Stellungnahme des Innenministeriums SH vom 23.5.2002

"ich danke Ihnen für Schreiben vom 12.07.2002, mit dem Sie mich über das Urteil des VG Schleswig vom 26.04.2002 unterrichten und die Frage der Anerkennung der Staatenlosigkeit von Kurden aus Syrien problematisieren. Auf Ihre mir gestellten Fragen teile ich Ihnen mit, dass das Problem derzeit zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel einer einheitlichen Verfahrensweise diskutiert wird. Gegenwärtig ist daran festzuhalten, dass bei dem Personenkreis der syrischen Kurden erst dann die Ausstellung eines Reiseausweises nach Art. 28 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen in Betracht kommt, wenn das Vorliegen der Staatenlosigkeit nachgewiesen ist. Nach einer Stellungnahme des Auswärtigen Amtes ist jedenfalls nicht von vornherein eine andere als die syrische Staatsangehörigkeit ausgeschlossen. Die bloße Behauptung, staatenlos zu sein, genügt regelmäßig nicht, um von der tatsächlichen Staatenlosigkeit ausgehen zu können. Entsprechend können die Ausländerbehörden auch nicht darauf verzichten, Maßnahmen zur Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht zu ergreifen. Sollten bei diesen Bemühungen neue Tatsachen bekannt oder neue Unterlagen vorgelegt werden, könnte die Frage der Staatenlosigkeit aber anders beantwortet werden." gez. Volker Stahn, Tel. 0431 - 966 3260 

 

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