Erlasse zu ausgesuchten Themen

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17.11.2009

Rückführungen nach Sri Lanka

imsh_srilanka_17.11.09.pdf
 Abschiebestopp   Aufenthaltsrecht 

27.05.2009

Rückführungen nach SRI LANKA

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG

 Abschiebung   Lanka   Rückführungsstopp   Sri 

24.04.2008

Rückführungen nach SRI LANKA

Leitet Herunterladen der Datei einAnordnung der Aussetzung von Abschiebungen gemäß §60a Abs. 1 AufenthG

 Abschiebung   Aussetzung   Lanka   Rückführungen   Sri 

11.12.2007

Rückführungen nach Sri Lanka

Leitet Herunterladen der Datei einErlass zu Rückführungen nach Sri Lanka: Angespannte Sicherheitslage

 Lanka   Rückführung   Sri 

21.08.2007

Rückführung nach Sri Lanka:

Leitet Herunterladen der Datei einVerlängerung der Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG.

 Abschiebungen   Aussetzung   Lanka   Rückführung   Sri   von 

12.06.2007

Rückführung nach Sri Lanka

Leitet Herunterladen der Datei einAnordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG.

 Abschiebung   Aussetzung   der   Lanka   Rückführung   Sri 

24.01.2005

Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach 60a Abs. 1 AufenthG

hier: Abschiebungen in Staaten, die von der Tsunami Flutkatastrophe betroffen sind

Nach § 60a Abs. 1 AufenthG ordne ich an:

1. Abschiebungen nach Sri Lanka, Somalia, zu den Malediven sowie nach Indonesien und Indien werden für drei Monate ausgesetzt. Für Indonesien und Indien gilt dies nur für Personen, die zuvor in der indonesischen Provinz Aceh oder in den indischen Regionen Tamil Nadu, Kerala, Pondicherry, Andhra Pradesh und der Inselgruppe der Andamanen und Nikobaren gelebt haben. 2. Ausgenommen von dieser Anordnung sind Personen, bei denen eine vollziehbare Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG erlassen worden ist, Ausweisungsgründe nach den §§ 53, 54, 55 Abs. 1, 2 Nrn. 1 bis 5 und 8 AufenthG vorliegen oder die wegen einer im Bundesgebiet begangenen Straftat verurteilt worden sind, wobei Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen außer Betracht bleiben können. 3. Diese Anordnung gilt nur für Personen, für die eine schleswig holsteinische Ausländerbehörde zuständig ist. 

 Abschiebung   Aussetzung   Indien   Indonesien   Lanka   Malediven   Somalia   Sri